Das aktuelle Urteil des Landesverwaltungsgerichts (LVwG) Oberösterreich zur Zurückweisung des Antrags auf die Volksbefragung ist enttäuschend, der Bürger:innen-Wille wird mal wieder missachtet. Bürger*inneninitiative “JA zum Grüngürtel” geht in die nächste Instanz.
Obwohl genügend Unterschriften vorgelegt wurden und unser Anwalt Dr. Blum im Verfahren sehr deutlich gemacht hat, dass unser Anliegen konkret ist und den Anforderungen genügt, wird aufgrund von formalen Argumenten die Beschwerde zurückgewiesen. Die Latte für Volksbefragungen wird so für gewöhnliche Bürger*innen unerreichbar hoch gesetzt. Wir sind nach wie vor mit Dr. Blum der Auffassung, dass die entsprechende Gesetzesmaterie “demokratiefreundlich” auszulegen ist und gehen somit von einer Fehlentscheidung aus. Somit werden wir rechtlich in die nächste Instanz gehen - das Anliegen ist zu wichtig, um es jetzt aufzugeben.
"Volksbefragung niedergeschmettert - Wo bleibt die Aufrichtigkeit? Das Ergebnis der Volksbefragung wäre nicht rechtlich bindend und trotzdem überwiegen die negativen politischen Kräfte, unseren Antrag durch juristische Spitzfindigkeiten abzuwürgen. Statt im Interesse der Bevölkerung zu handeln, geht man kämpferisch gegen 7000 Linzer Bürger:innen vor, die ein höchst unrentables und nicht mehr zeitgemäßes Straßenbauprojekt kritisieren. Auch der Gemeinderat könnte eine Volksbefragung beschließen. Bürgermeister Prammer weiß, dass es nicht positiv ausgehen würde und weil die Wahrheit unangenehm ist, passiert das auch nicht, er drückt sich vor der Verantwortung." so Andreas Schütz, Zustellbevollmächtigter der Volksbefragungs-Initiative.
Formfehler als „formaler Notausgang“?
Dem Gericht zufolge reichte die Nennung eines Zustellungsbevollmächtigten im Impressum der Unterschriftenlisten nicht aus. Es hätte eine explizite Vertretungsvollmachtgebraucht – wir sind jedoch der Ansicht, dass diese sich konkludent aus der Unterschriftsleistung ergibt. Wer würde annehmen, mit seiner Unterstützungserklärung nicht gleichzeitig zuzustimmen, im Falle eines negativen (unserer Ansicht nach fehlerbehafteten) Bescheides vom Zustellungsbevollmächtigten vor Gericht vertreten zu werden?
„Dass der Wille von Tausenden Menschen an der genauen Bezeichnung ihres Sprechers scheitert, mutet demokratiepolitisch sehr seltsam an, gleichzeitig wird eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Kernanliegen vermieden”, so Schütz weiter.
Ein fatales Signal für die Mitbestimmung
Dort, wo auf den Inhalt Bezug genommen wird, nämlich hinsichtlich der Fragestellung, wird abermals formalistisch argumentiert - welche Maßnahmen gegen Verbauung beziehungsweise welche Förderung der Öffis wir wollen, wäre nicht genau angegeben. Es ist aber nicht möglich, dies im Detail in eine (verständliche) Fragestellung einzubauen, ohne den Rahmen zu sprengen. Allgemein bekannt ist aber, dass Raumordnung eine Gemeindeangelegenheit ist - und um diese geht es im ersten Teil der Frage. Noch konkreter ist der zweite Teil der Fragestellung, der tatsächlich die Finanzierung der A26-Bahnhofsautobahn durch die Stadt Linz infrage stellt. Über 7.000 Menschen haben dieses Anliegen verstanden und setzen sich für ihr Recht ein, dazu überhaupt befragt zu werden. Jetzt zu sagen, es gäbe viele Interpretationen der Frage, geht am Kern vorbei.
Wir weisen auch nochmals darauf hin, dass nach solchen Maßstäben die Befragung der Stadt Linz zum Bau der neuen Eisenbahnbrücke ebenfalls unzulässig gewesen wäre, siehe: https://volksbefragung-linz.at/wp-content/uploads/2025/06/PA_Eisenbahnbruecke_wie_Gruenguertel_Volksbefragung_220625.pdf
Das Urteil sendet so ein beunruhigendes Signal an alle politisch engagierten Menschen in Linz. Es wäre die erste Volksbefragung gewesen, die von den Bürger*innen ausgeht. Jetzt wird diese Stimme von über 7.000 Menschen nicht gehört. Dagegen werden wir uns weiter einsetzen.
Denn noch mal zur Erinnerung: Linz arbeitet ja seit langem am Image, in Klimafragen eine vorbildliche Stadt zu sein. Die Realität sieht leider allzu oft anders aus. Der Autobahnbau ist aber nicht mit den Klimazielen von Bund und Stadt vereinbar. Sowohl die Republik Österreich als auch die Stadt Linz nehmen sich ja Klimaneutralität bis 2040 vor. Solche Straßenprojekte stehen im Gegensatz zu diesem Vorhaben und führen in weiterer Folge auch zu Strafzahlungen in Milliardenhöhe, wenn Österreich seine Klimaziele verfehlt. Zudem entstehen Baukosten von mindestens 1,2 Milliarden, also 200.000 Euro für jeden einzelnen Meter(!) Autobahn, die dann eine zusätzliche Verkehrsbelastung sein wird.
Wir machen weiter!
Gegen das aus unserer Sicht fehlgeleitete Urteil werden wir als Initiative in die nächste Instanz gehen. “Zu viel Herzblut wurde bereits in die Initiative gesteckt. Gerade bei den Rodungen im Bergschlösslpark haben wir gesehen, wie viele Menschen dahinterstehen. Wir setzen uns weiter für unser Recht ein“, gibt sich Andreas Schütz zuversichtlich.
In der Zwischenzeit nutzen wir weitere Möglichkeiten, uns gegen die drohende Verbauung unser aller Grünflächen zu wehren. Am Freitag, 17.4. um 16 Uhr findet die Demo unter dem Motto “Zukunft statt Autobahnbau” statt. Forderungen sind:
- Stopp den Bau der A26-Autobahn!
- Keine Zuzahlungen von Linz zur Autobahn!
- Die Linzerinnen und Linzer sollen selbst entscheiden: Volksbefragung!
Ort und Zeit: Fr, 17. April 2026, Treffpunkt: 16 Uhr, Volksgarten/Musiktheater, Linz; einladungssujet im Anhang
Seit heute präsentiert sich zudem das als Fotomotiv beliebte L_nz-Logo am Hauptplatz überraschend neu. Ein gehäkelter Baumstumpf hat sich auf das liegende I gesetzt und soll die Passant*innen an die 240 Bäume erinnern, die im Zuge der Vorbereitungen für den Bau der A26 im heurigen Winter im Bergschlösslpark und in der Ziegeleistraße abgeholzt wurden (sh. Foto).