ImageNach dem GAU von Tschernobyl wurden EU-Verordnungen erlassen, die für Notfälle wie einen atomaren GAU eine erhöhte radioaktive Belastung von Lebensmitteln erlauben, um eine Nahrungsmittelknappheit zu vermeiden. Nach einer Meldung des Umweltinstituts München wurde diese Möglichkeit einer Notfallsverordnung nun in einer am 25. März erlassenen Schnellverordnung der EU-Kommission dazu missbraucht, um Importe von japanischen Nahrungsmitteln auch aus den Präfekturen rund um Fukushima zu ermöglichen, was ein Überschreiten der üblichen Radioaktivitäts-Grenzwerte um bis das Zehnfache ermöglicht. 


Zitat Umweltinstitut München:
"In ihrer Verordnung vom 25. März 2011 (siehe Seite 2) legte die EU-Kommission nun fest, dass Nahrungsmittel auch aus radioaktiv belasteten Präfekturen Japans eingeführt werden dürfen. Diese Lebens- und Futtermittel müssen dabei nicht die üblichen Grenzwerte einhalten, sondern nur noch die Höchstwerte, die für den nuklearen Notstand festgelegt wurden. Dieses Vorgehen ist absurd. Denn von einem Ernährungsnotstand kann bei einem Lebensmittelimportanteil von 0,05 Prozent aus Japan wohl kaum die Rede sein. Die EU-Kommission nimmt also völlig unnötig eine gesundheitsgefährdende radioaktive Belastung ihrer Bevölkerung in Kauf. Statt die Verbraucher zu schützen, werden diese bewusst gefährdet."

Zentrale Aussage aus der  EU-Eilverordnung (Artikel 2 Absatz 3):
"Falls das Erzeugnis aus den Präfekturen Fukushima, Gunma, Ibaraki, Tochigi, Miyagi, Yamagata, Niigata, Nagano, Yamanashi, Saitama, Tokio oder Chiba stammt, weist es keine Gehalte an den Radionukliden Iod-131, Caesium-134 und Caesium-137 auf, welche die Höchstwerte überschreiten, die in der Verordnung (Euratom) Nr. 3954/87 des Rates vom 22. Dezember 1987, der Verordnung (Euratom) Nr. 944/89 der Kommission vom 12. April 1989 und der Verordnung (Euratom) Nr. 770/90 der Kommission vom 29. März 1990 festgelegt sind. "

Die drei Verordnungen, auf die verwiesen wird, legen eben die erhöhten Toleranzwerte für Radioaktivität im Falle eines atomaren Unfalls fest.

Mehr Information: http://umweltinstitut.org/radioaktivitat/allgemeines/grenzwerte-nahrungsmittel-864.html

(übernommen von: Arge Ja zur Umwelt – Nein zur Atomenergie)