Droht den Pflanzentauschmärkten im Jahr der Biodiversität das Aus? Mit der Umsetzung der EU-Erhaltungssortenrichtlinie droht die Privatisierung freier Saatgutsorten. Die ErhalterInnen sind empört und fordern eine sofortige Überarbeitung der Durchführungsbestimmungen. Im Anhang dieser Medieninformation findet sich auch die "Grazer Erklärung: Freiheit für Vielfalt", verabschiedet beim 5. Europäischen Saatguttreffen im März 2010 in Graz.
Im Juni 2008 hat die EU-Kommission die Richtlinie 2008/62/EG erlassen. Sie regelt die Zulassung von Landsorten und seltenen Sorten, die von genetischer Erosion bedroht sind und bis jetzt noch nicht registriert waren sowie das „Inverkehrbringen“ dieser Sorten. Bei einer Informationsveranstaltung des Lebensministeriums wurden nun die Durchführungsbestimmungen für Österreich vorgestellt.
Die anwesenden ErhalterInnen von seltenen und bedrohten Sorten reagierten entsetzt: „Unsere schlimmsten Befürchtungen wurden übertroffen“, so Florian Walter, Bergbauer in Pöls und Erhalter zahlreicher Sorten. „Dies ist das Aus für die so beliebten Pflanzentauschmärkte! Das mühsam aufgebaute Netzwerk von ErhalterInnen in Österreich wird mit diesen Regelungen in Frage gestellt.“Bisher waren Erhaltungssorten freie Sorten, die genutzt, vermehrt und weitergegeben werden durften. Nach Inkrafttreten der Umsetzungsbestimmungen können diese Sorten in einem – im Vergleich zum regulären Zulassungsverfahren – vereinfachten und billigeren Verfahren zugelassen werden. Bis jetzt gab es diese Möglichkeit nicht. Sobald jedoch eine Sorte als Erhaltungssorte zugelassen ist, darf sie nur mehr von den jeweiligen Zulassungsinhabern vermehrt und verkauft werden. Die Sorte, die bisher allen frei zu Verfügung stand, wird somit privatisiert.
Genau dieser Punkt löst Empörung auf Seiten der ErhalterInnen aus. „Diese traditionellen und seltenen Sorten werden seit Jahren von zahlreichen Bauern und Bäuerinnen sowie GärtnerInnen vermehrt, betreut und züchterisch verbessert. Nun sollen wir sie nicht mehr verkaufen, ja nicht einmal mehr tauschen dürfen! Für uns ErhalterInnen bedeutet das ein ständiges Leben in Ungewissheit, ob nicht morgen auch die geschätzte und gehütete Lieblingssorte privatisiert ist und nicht mehr weitergegeben werden darf. Wer wird sich dann noch die Mühe machen Sorten zu erhalten und weiter zu entwickeln?“ so Walter entrüstet.
Derzeit befinden sich in Österreich fast 70 Gemüsesorten im Zulassungsverfahren, darunter so bekannte und beliebte Sorten wie die Tomaten „Green Zebra“ und „Auriga“ oder der Paprika „Roter Augsburger“. EU-weit sind bereits 100 Sorten zugelassen. Sobald ein EU-Mitgliedsland eine Region als „Ursprungsregion“ einer gewissen Sorte anerkennt, darf diese nur mehr in dieser Region angebaut werden. Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen Mitgliedsstaaten sind damit vorprogrammiert. Zusätzlich gelten strenge Mengenbeschränkungen.
„Die EU-Kommission hat vorgegeben, durch die Erhaltungssortenrichtlinie die Bewahrung und Weiterentwicklung von traditionellen und seltenen Sorten erleichtern zu wollen. Das Gegenteil ist der Fall! Die Richtlinie und insbesondere auch ihre Umsetzung in Österreich machen die Arbeit der ErhalterInnen zunichte. Im Internationalen UN-Vertrag über Pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (ITPGR-FA) ist das bäuerliche Recht, Samen aus eigener Ernte zu gewinnen, zu tauschen und zu vermarkten, festgeschrieben. Dieser Vertrag wurde von der EU und allen Mitgliedsstaaten unterzeichnet. Durch die Erhaltungssortenrichtlinie wird dieses Recht verletzt“, ärgert sich Heike Schiebeck, Vorstandsmitglied der ÖBV-Via Campesina Austria, der Österreichischen Berg- und KleinbäuerInnenvereinigung.
„Die Umsetzung der Saatgutrichtlinie legalisiert die Biopiraterie: Pflanzensorten, die über Jahrhunderte von unzähligen Generationen von Bäuerinnen und Bauern gezüchtet wurden, sollen nun zum Eigentum einzelner Zulassungsinhaber werden. Seltene Sorten, die zynisch als „Liebhabersorte ohne ökonomischen Nutzen“ bezeichnet werden, sind durch das teure Zulassungsverfahren und die restriktiven Anbaubestimmungen vom Aussterben bedroht. Im schlimmsten Fall werden dutzende oder hunderte traditioneller Saatgutsorten so binnen weniger Jahre durch Europas Agrarbürokratie ausgerottet“, befürchtet Michael Johann, Obmann der Grünen Bäuerinnen und Bauern.
Das ErhalterInnennetzwerk, die ÖBV-Via Campesina Austria und die Grünen Bäuerinnen und Bauern fordern die politisch Verantwortlichen in Österreich auf, die Durchführungsbestimmungen der Erhaltungsrichtlinie einer gründlichen Überarbeitung zu unterziehen. Insbesondere die Regelungen, die sich auf den Verkauf, die Weitergabe und den Tausch von Saatgut beziehen, müssen so abgeändert werden, dass die Arbeit der zahlreichen ErhalterInnen nicht bedroht wird.
Rückfragehinweise:
Florian Walter, 03579/8037 oder 0664/4165649;
Heike Schiebeck, 04238/8705
Michael Johann, 0664/2668548
Katharina Dianat, 0650/6839419
ANHANG:
Grazer Erklärung: Freiheit für Vielfalt
Vom 25. bis 27. März 2010 versammelten sich in Graz, Österreich, 160 VertreterInnen europäischer Saatgutnetzwerke, von Initiativen zur Erhaltung, Nutzung und Verbreitung der pflanzlichen Vielfalt, zivilgesellschaftlicher Organisationen, GärtnerInnen, ZüchterInnen, Bauern und Bäuerinnen aus mehr als 20 Ländern beim 5. Europäischen Saatguttreffen „Let´s liberate diversity!“. Auf diesem Treffen wurde diese Erklärung verabschiedet.
Jeder Mensch hat das Recht, frei von Hunger zu sein und sich angemessen zu ernähren. Dieses Menschenrecht umfasst auch den Zugang zu produktiven Ressourcen, insbesondere Saatgut.
Ernährungssouveränität ist langfristig nur zu erreichen durch einen kulturell reichen ökologischen Anbau von Nahrungsmitteln basierend auf lokal angepassten Sorten und der gemeinschaftlichen Pflege und Entwicklung dieser Vielfalt.
Seit Jahrtausenden schaffen Menschen auf der ganzen Welt die Vielfalt der Kulturpflanzen und der Nutztiere. In wechselseitigen Prozessen zwischen Mensch und Natur, an vielen Orten, auf Wanderschaft und über lange Zeiten ist diese reiche bio-kulturelle Vielfalt auf unserem Planeten entstanden. Dass Menschen in aller Welt über sie verfügen können, ist grundlegend für unser tägliches Brot und die Ernährungssouveränität der Gemeinschaften. Diese Vielfalt ist ein elementarer Teil des Menschenrechts sich zu ernähren; sie muss Gemeingut sein und allen gehören.
Wir treten für die bäuerlichen Rechte ein, Saatgut aus eigener Ernte zu gewinnen, zu züchten und weiterzugeben.
Die bäuerlichen Rechte (1) sind verletzt und in akuter Gefahr, im Zuge der laufenden Revision der EU-Saatgutgesetzgebung weiter beschnitten zu werden.
Zehn Konzerne kontrollieren bereits 67% des kommerziellen weltweiten Saatgutmarktes. Sie fordern eine Ausweitung ihrer geistigen Eigentumsrechte, um ihren Profit weiter zu vergrößern und ihre Industrie-Sorten der ganzen Welt aufzuzwingen. Nachbaufähige Sorten hingegen werden systematisch vom Markt verdrängt. Aber nicht die Konzerne mit ihren Industrie-Sorten werden die Weltbevölkerung in Zukunft ernähren, sondern es braucht vielfältige bäuerliche Strukturen mit ihren lokal angepassten Sorten (2)
Wir berufen uns darauf, dass noch drei Viertel der Bauern und Bäuerinnnen auf der Welt ihr selbsterzeugtes Saatgut tauschen und verkaufen.
Durch die EU-Gesetzgebung werden alte und regionale Sorten jedoch in ein kontrolliertes Nischen-Dasein abgedrängt.
Wir fordern, dass Patente auf Pflanzen und Tiere, deren Eigenschaften und Gene sowie Patente auf Züchtungsmethoden ausnahmslos verboten werden und die Kontrolle der Konzerne über die Biodiversität eingeschränkt wird. Eine weitere Plünderung der weltweiten Ernährungsgrundlagen muss verhindert werden. Eine wirkliche Veränderung wird es nur geben, wenn Europa eine grundlegende Wende in seinen Ernährungs-, Handels- und Agrarpolitiken vornimmt und eine wirkliche Umsetzung der bäuerlichen Rechte, wie sie im internationalen Saatgutvertrag festgehalten sind, stattfindet.
Wir fordern:
- das Recht, Saatgut aus eigener Ernte zu gewinnen, nachzubauen, weiterzugeben und zu verkaufen;
- die Förderung der Sortenvielfalt in allen Regionen durch Unterstützung der ErhalterInnen und ZüchterInnen biologischer und samenfester Sorten, die nachbaufähig sind;
- das Verbot von Gentechnik in der Landwirtschaft;
- das ausnahmslose Verbot von Patenten auf Pflanzen und Tiere, deren Eigenschaften und Gene sowie von Patenten auf Züchtungsmethoden;
- eine neue Agrarpolitik, die statt einergieintensiver Großbetriebe und Monokulturen vielseitige ökologisch wirtschaftende Bauernhöfe fördert.
Diese Forderungen richten sich an die Regierungen und an die Europäischen Institutionen
Die TeilnehmerInnen des 5. Europäischen Saatguttreffens in Graz am 27. März 2010
Anmerkungen:
(1) Wenn wir von “bäuerlichen” Rechten sprechen, schließt dies GärtnerInnen und alle, die Pflanzen kultivieren, mit ein.
(2) Wenn wir von “bäuerlichen” Rechten sprechen, schließt dies GärtnerInnen und alle, die Pflanzen kultivieren, mit ein.