Gatterjagd4Dieser Beitrag beschäftigt sich mit Gatterjagd in Österreich aus dem Blickwinkel des Tier- und Naturschutzes.Tiere werden angefüttert, gezüchtet, um dann zahlenden Jagdgästen, PolitikerInnen und Lobbyisten und anderen als Trophäen zu dienen.

Gatterjagd1Tierschutzaffine Menschen haben den Begriff Gatterjagd, die manch einem wohl eher als Canned Hunting wie beispielsweise in Südafrika bekannt vorkommt, oftmals schon gehört. Beim Canned Hunting werden eingezäunte und dafür gezüchtete Tiere von zahlenden und oft angereisten Jagdgästen geschossen, um dann als Trophäe mitgenommen zu werden. Vier Pfoten setzt sich beispielsweise gegen diese unsportliche und grausame Touristenattraktion ein. Ein Fall, der weltweit bekannt wurde, drehte sich um einen Zahnarzt, der in seinem Urlaub einen beliebten Löwen schoss, was von einem großen Aufschrei tierlieber Menschen gefolgt wurde.

Was viele aber nicht wissen ist, dass es Gatterjagd auch in Österreich gibt. Die Motivation dafür sind wie in Südafrika die zahlenden Jagdgäste, PolitikerInnen, Lobbyisten und andere vermögende Menschen. Die Gatterjagd wird nicht in allen Bundesländern ausgeübt, sondern nur im Burgenland, Niederösterreich, Wien und Salzburg - das liegt vor allem daran, dass Jagd Ländersache ist und daher jedes Bundesland ein eigenes Jagdgesetz hat. 

Zuchtgatter gibt es in allen Bundesländern, wobei sich diese in Niederösterreich innerhalb von Jagdgattern befinden können. Auch das Aussetzen von gezüchtetem Federwild vor der Jagd ist in vielen Bundesländern erlaubt. 

Zusätzlich gibt es auch eine Unterscheidung zwischen Jagdgattern und reinen Fleischgattern. Letztere gibt es auch in Bundesländern, in denen Gatterjagd nicht erlaubt ist und sie dienen zur Fleischversorgung, anders als die Tiere, die während einer Gatterjagd sterben. Durch den Stress, den sie durch die Jagd erleben, ist das Fleisch ohnehin unbrauchbar.

Während sowohl von Seiten des Tier- und Naturschutzes als auch von Seiten der Jäger gerne aus einem ökologischen Blickwinkel für bzw. gegen Jagd argumentiert wird, fällt es aus dieser Sicht wesentlich schwerer, pro  Gatterjagd und Jagd auf gezüchtete Tiere zu argumentieren - denn die Tiere leben eingezäunt und nur für die Jagd. Auf das Waldökosystem außerhalb haben diese Tiere keinen Einfluss. Da sie gefüttert werden, können sie erfolgreich viele Jungtiere großziehen und aufgrund ihrer großen Zahl können sie erheblichen Verbissschaden an Bäumen im eingezäunten Gebiet verursachen. Auch das Aussetzen von Vögeln zur Jagd dient weder einer Regulierung des Bestandes noch dem Schutz des Waldes, sondern rein zur Erhöhung des Jagderfolges.  

Aus tierethischer Sicht allein ist die Gatterjagd zweifelsfrei abzulehnen. Die während der Jagd gehetzten Tiere versuchen panisch zu flüchten, können jedoch den Zaun nicht überwinden und rennen daher in Todesangst am Zaun hin und her oder springen dagegen und verletzen sich daran, wie vom Verein gegen Tierfabriken (VGT) auch dokumentiert wurde. 

Gatterjagd2Bei der Jagd auf ausgesetztes Federwild handelt es sich ebenso um eine sehr tierschutzfeindliche Praxis. Solange die Wachteln und Fasane sich noch in den Volieren befinden, bekommen sie Schnabelsperren, um sich nicht gegenseitig zu verletzen, wie es oft in einer Massentierhaltung passiert. Auch beim Freilassen der Tiere vor der Jagd werden diese Sperren oftmals nicht entfernt. Erst kürzlich wurde ein völlig orientierungsloser Zuchtfasan mit Schnabelsperre vom Wiener Tierschutz Verein (WTV) gerettet.

Betrachtet man die Gatterjagd aus Perspektive des Naturschutzes, ist sie ebenso fragwürdig. Dass der Verbiss an Bäumen durch die im Gatter in großer Zahl vorkommenden Tiere nicht das einzige Problem ist, zeigt das Beispiel eines Jagdgatters von Mayr-Melnhof, das sich inmitten der Antheringer Au, einem Natura 2000 Gebiet, befindet. Eine Vielzahl von Reptilien und Amphibien werden von den Wildschweinen getötet und die teilweise seltenen Vogelarten durch den Jagdlärm gestört.

Seit etwa zwei Jahren gibt es eine intensive Kampagne gegen die Gatterjagd. Ein Großteil der bekannten Informationen über die Gatterjagd und das Aussetzen von Zuchttieren für die Jagd stammt aus der Recherchearbeit des VGT.

Erst wurden Jagdgatter in den betroffenen Bundesländern ausfindig gemacht, woraufhin die Gatterjagden und das Töten der kurz vor der Jagd ausgesetzten Fasane und Enten umfangreich dokumentiert und der Öffentlichkeit zugängig gemacht wurden. Bei der Recherche fiel auf, dass sich Tiere in manchen Gattern so sehr an den Menschen gewöhnen, dass sie bereits handzahm geworden sind, wie es vom VGT auch dokumentiert wurde, was die Jagd auf diese Tiere ebenfalls sehr fragwürdig macht. Anschließend häuften sich kritische und kreative Medienaktionen in Wien und anderen Bundesländern, verbunden mit regelmäßigen Infotischen und Demos, bei denen die Öffentlichkeit über die Gatterjagd aufgeklärt wurde. 

Zu den medial auffälligeren Aktionen zählt beispielsweise ein Straßentheater, bei dem ein Jagdgatter mit Hochständen in den Landeshauptstädten aufgebaut wurde, in welchem als angeschossene Tiere verkleide AktivistInnen lagen und zwei weitere den Lobbyisten und Gatterjäger Alfons Mensdorff-Pouilly und LH Pröll darstellten. Bei einer anderen Aktion, den „Gatterjagdawards“, wurde dem Salzburger Gatterjäger Mayer-Melnhof ein steinernes Herz verliehen.

Aber nicht nur durch die vielen spektakulären Aktivitäten wurden Menschen auf die Gatterjagdkampagne aufmerksam, sondern auch durch Anzeigen, die es von beiden Seiten regnet. Nach der Medienaktion, in der Mayr-Melnhof symbolisch ein steinernes Herz verliehen wurde, klagte dieser den VGT – es solle verboten werden, dass der VGT Kritik an seiner Gatterjagd übt. Doch laut dem Urteil des Oberlandesgerichts sind die VGT-Aktionen legitim und dürfen weiterhin ausgeführt werden. Auch der Generalsekretär der Landesjagdverbände, der den VGT als Lügner darstellte und dem Verein vorwarf, ein falsches Bild über die Gatterjagd zu verbreiten, darf das laut Urteil nun nicht mehr behaupten. 

Gatterjagd4Auch seitens VGT wurde beispielsweise mehrmals wegen Tierquälerei geklagt, in einem Fall, bei dem eine Hetzjagd durch ein Gatter beobachtet wurde, wobei ein Reh in seiner Angst wiederholt gegen das Gatter sprang und sich dabei verletzte. Obwohl das laut österreichischem Tierschutzgesetz klar als Tierquälerei bezeichnet werden kann, war die Anzeige erfolglos. Auch eine Hetzjagd auf Wildschweine im Gatter, veranstaltet von Mayr-Melnhof, wurde aufgrund von Tierquälerei angezeigt, sowie das zu späte Aussetzen von Zuchtfasanen aus Mensdorff-Pouilly Volieren, das zudem auch ein Verstoß gegen das burgenländische Jagdgesetz war. 

Dokumentation ist notwendig, um Menschen aufzuklären, ist aber für die JägerInnen unerwünscht.

Obwohl die Dokumentation legal von öffentlichen Wegen aus stattgefunden hat, kam es auch zu Übergriffen von Seiten der JägerInnen, die meistens verbal waren, wie beispielsweise eine Morddrohung, aber auch zu gefährlichen Situationen führen konnten. Vergangenen Winter schlug  knapp neben dem filmenden VGT Obmann ein Projektil ein, nachdem er von einem Jäger anvisiert worden war. Im Oktober 2016 musste so eine Tierschützerin wegen mehrmaliger Schläge auf den Kopf in ein Unfallkrankenhaus gebracht werden. Diese Arbeit ist also nicht immer unriskant, aber zum Aufklären der Gesellschaft notwendig. 

Die diversen Tätigkeiten des VGT zum Thema Gatterjagd und der Jagd auf gezüchtete Tiere sind mit einer Petition zur Abschaffung der Gatterjagd in Österreich, ebenso wie zur Abschaffung der Jagd auf eigens gezüchtete Tiere verbunden. Diese kann bei allen aktuellen Aktionen des VGT, sowie online unterschrieben werden. 

> Online-Petition: http://vgt.at/actionalert/gatterjagd/petition.php 

> Weiterführende Informationen zur Kampagne: http://vgt.at/actionalert/gatterjagd/index.php 

Anna Geisler

(Dezember 2016)