Die türkis-blaue Regierung plant tiefe Einschnitte im Gesundheitsbereich. Diese fallen aber nicht vom Himmel, sondern wurden bereits mit der „Deckelung“ der Gesundheitsausgaben 2012 eingeleitet.
Derzeit wird viel gesprochen über die Maßnahmen, die die derzeitige Regierung von ÖVP und FPÖ in ihrem Regierungsprogramm vereinbart hat. Und tatsächlich es gibt auch einiges zu berichten. Die Vorhaben sind von höchster Brisanz. Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt AUVA soll drastische Einsparungen hinnehmen müssen, die Sozialversicherungsträger sollen auf fünf reduziert werden, wobei die Gebietskrankenkassen (GKK) auf eine einzige Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) zusammengefasst werden sollen. Dazu kommt noch, dass es zu umfassenden Privatisierungen im Gesundheitssektor kommen soll. Privatisierungen, die die Krankenversicherung und sogar die Spitäler betreffen.
„Deckelung“ der Gesundheitsausgaben
Diese Entwicklung ist äußerst bedenklich und im Falle der AUVA auch schlicht skandalös, aber sie ist durchaus nicht neu. Bereits 2012 haben die damaligen Regierungsparteien SPÖ und ÖVP eine Deckelung der Gesundheitsausgaben beschlossen, die seither auch umgesetzt wird. Die Kosten für das Gesundheitssystem sind in den Jahren von 1991 bis 2011 im Durchschnitt um 4,8 Prozent gestiegen. Das ist (wie auch in fast allen anderen EU-Staaten) etwas mehr als das Bruttoinlandsprodukt (BIP). Allerdings nur um 1,1 Prozent. Und das ist auch nicht weiter verwunderlich. Denn in Zeiten der Krise steigt das BIP nicht oder nur gering, die Lebenserwartung der Menschen ist höher geworden, und die Bevölkerung Österreichs ist seit 1990 von 7,7 Millionen auf 8,8 Millionen angewachsen.
Privatisierung als Trend
Die Gesundheitskosten sind also gar nicht „explodiert“. Die öffentliche Hand tut sich immer schwerer diese Kosten aufzubringen. Mit dem oben erwähnten Beschluss von SPÖ und ÖVP von 2012 nämlich, dürfen die Ausgaben für Gesundheit bis 2021 nur noch um 3,2 Prozent steigen. Das ist einer Vorgabe der EU, die Gesundheitsausgaben mit dem BIP-Wachstum zu deckeln, geschuldet, und als Schuldenbremse im Stabilitätspakt verankert. Dadurch fließen 10 Milliarden Euro in zehn Jahren weniger in das Gesundheitssystem. Und daher kommt auch der Druck zu immer umfassenderen Privatisierungen, Auslagerungen und Beteiligungen Privater Anbieter, zum Beispiel über PPP Modelle.
Eine weitere Folge dieser Sparpolitik ist der ständig wachsende Anteil von Wahlärzten gegenüber Kassenärzten im niedergelassenen Bereich. – Schon 2/3 aller Fachärzte sind Wahlärzte. Da die Anforderungen an das Gesundheitswesen, wie dargelegt, in stetigem Steigen begriffen sind, durch diese Sparpolitik es aber an den nötigen Investitionen fehlt, verlängern sich auch die Wartezeiten für Behandlungen bei Kassenärzten, in den Spitälern und Ambulanzen. Wer es sich also leisten kann, der sucht lieber einen Wahlarzt auf. Ebenso anfälliger wird das System dadurch für inoffizielle Zahlungen an Ärzte, die laut dem Euro Health Consumer Index Report 2016 (EHCI 2016) in Österreich üblich sind (unteres Mittelfeld in Europa).
Und auch die Spitäler sollen Beschneidungen hinnehmen müssen. Etwa forderten Forscher 2016 in Deutschland die Schließung von drei Vierteln aller Krankenanstalten (Spiegel vom 27.10.2016). Am Beispiel der Steiermark, dessen Regierung besonders eifrig der geforderten „Spitalsreform“ nachkommen, kann dies verdeutlicht werden. Schon 2011 ist der „Regionale Strukturplan Gesundheit“[1] von SPÖ und ÖVP beschlossen worden. Aktuell sollen – noch immer unter SPÖ/ÖVP-Regierung – 800 Betten gestrichen, Abteilungen, Ambulanzen und ganze Spitäler bis 2025 geschlossen werden.[2] Teilweise ist das auch schon ungesetzt. – Bis 2035 sollen sogar 6000 Betten gestrichen werden.
Für Ersatz sollen sogenannte Primärversorgungszentren sorgen. Geplant waren zunächst 100 solcher Zentren, von denen, seit Beschluss 2017, nur noch 11 übrig sind. Um dem hausgemachten Engpass in der Versorgung zu entgehen, sind die Sozialversicherungen aufgefordert, für die nötig werdenden Primärversorgungszentren zu sorgen. Diese zeigen aber derzeit keinerlei Bereitschaft, sich die Kosten der Reform umhängen zu lassen.
Entmündigung durch Zentralisierung
Auch die Idee der Zusammenlegung, der in Österreich derzeit bestehenden 21 Sozialversicherungsträger (darunter neun Gebietskrankenkassen), ist nicht neu. Untersuchungen, wie sich die Finanzströme bei angedachter Zentralisierung ändern würden, hat es in Deutschland (BRD) schon in den 80er Jahren gegeben.[3] Als dann 1990 die DDR zusammengebrochen ist, sind in Ost-Deutschland Groß-AOKen geschaffen worden, um auf die kleinstrukturierten AOKen im Westen Druck auszuüben (AOK = Allgemeine Ortskrankenkasse). 1992 ist dann die Eliminierung der 1200 kleinen Regionalkassen durchgeführt worden. Dadurch hatte der deutsche Staat jetzt direkte Ein- und Zugriffsmöglichkeiten, die es vorher nicht gegeben hatte.
Dieses Modell hat Schule gemacht. Eine der ersten Forderungen der Troika an das krisengebeutelte Griechenland war die Liquidierung der Regionalkrankenkassen. Und diese Forderung ergeht auch an alle anderen EU-Staaten von Seiten der EU-Kommission.
Die Vorarbeiten dazu in Österreich, sind von Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) erledigt worden. Er hat im Dezember 2016 bei der London School of Economics (LSE) eine Studie in Auftrag gegeben, die die „Effizienzpotentiale“ der österreichischen Sozialversicherungen ausloten sollte. In dieser LSE-Studie ist bereits die Zusammenlegung zentraler Bereiche proklamiert. Genau diese Studie dient heute Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) als Vorwand für ihre Vorhaben.[4]
Und das alles ungeachtet der Warnungen von Arbeiterkammer und Sozialversicherungen.[5] SV-Experten befürchten jetzt schon horrende Zusatzkosten und die Entmachtung der Arbeitnehmervertreter in den Gremien der Sozialversicherungen. Und das nicht zu Unrecht. Das alles ist bereits in Deutschland zu beobachten gewesen. Es geht den Akteuren offenbar nicht um eine Steigerung der „Effizienz“, um mehr „Gerechtigkeit“, oder um eine Senkung der „horrenden“ Gesundheitsausgaben, sondern um die riesenhaften Geldmittel, die sich im Sozial- und Gesundheitssystem bewegen. Immer schon.
Thomas Pierer
(Oktober 2018)
Quellen:
[1]Regionaler Strukturplan-Steiermark 2011, unter: https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/dokumente/11679558_74837114/f29c37f9/RSG%202013%20Version%202.1%20vom%2020.12.13.pdf
[2] Regionaler Strukturplan Gesundheit 2025
[3] Goeschel, Albrecht: Finanzmittel der gesetzlichen Krankenversicherung: Umverteilungsvorgänge zu Lasten der ländlichen Räume. In: Der Landkreis, 8-9/1986, in: https://www.heise.de/tp/features/Oesterreich-als-sozialpolitischer-Pruegelknabe-der-Merkel-EU-4138348.html?seite=3
[4]https://www.sozialministerium.at/site/Service_Medien/News_Veranstaltungen/News/Effizienzpotenziale_im_oesterreichischen_Sozialversicherungs_und_Gesundheitssystem
[5] z. B.: http://www.salzkammergut-rundblick.at/000007__news__44229.htm, oder: https://bgld.arbeiterkammer.at/service/presse/Kassenfusion_ist_eine_Mogelpackung.html, oder: https://www.nachrichten.at/nachrichten/politik/landespolitik/AErzte-Apotheker-AK-Breite-Front-gegen-Fusion-der-Krankenkassen;art383,2914012