Im Kern laufen die türkis-blauen Sozialversicherungspläne auf die Demontage der Selbstverwaltung, die Entmachtung der Arbeitnehmer-Organisationen bzw. die Enteignung der Versicherten in ihren eigenen Sozialkassen hinaus. Hier die konkreten Umbaupläne.

Entmachtung der ArbeitnehmerInnen in ihrer eigenen Versicherung

Die österreichische Sozialversicherung beruht auf dem Prinzip der Selbstverwaltung, d.h. die Versicherten verwalten ihre Kranken- und Pensionskassen selbst. Daher haben bisher die ArbeitnehmerInnen (AN) in der Generalversammlung der neun Gebietskrankenkassen eine 4:1 Mehrheit gegenüber den Arbeitgebern (AG). Einfache Begründung: in den GKKs sind ausschließlich ArbeitnehmerInnen versichert. Und in der Pensionsversicherungsanstalt haben die AN eine 2:1-Mehrheit gegenüber den AG. Einfache Begründung: auch in der PVA sind ausschließlich ArbeitnehmerInnen versichert. Etwas schräg ist es derzeit bereits im Hauptverband der Sozialversicherung. Bis zu den schwarz-blauen SV-„Reformen“ im Jahr 2001 gab es hier eine klare Mehrheit der Arbeitnehmer-Seite und daher auch einen von ihnen gestellten HV-Präsidenten. Einfache Begründung: Insgesamt sind in der Sozialversicherung rund sechs Mal mehr ArbeitnehmerInnen als Selbstständige versichert. Hier hat schwarz-blau I im Jahr 2001 bereits die Macht zugunsten der Arbeitgeber-Seite verschoben und den Hauptverband im Verhältnis 6:6 zwischen AG und AN neu besetzt. Aufgrund der spezifischen Aufteilung hat sich die ÖVP seither den Vorsitz im Hauptverband gesichert.

Mit den türkis-blauen Plänen werden nun aber die ArbeitnehmerInnen in ihren eigenen Versicherungen entmachtet. Sowohl in den Verwaltungskörpern der zentralisierten „Österreichischen Gesundheitskasse“ als auch in der Pensionsversicherungsanstalt soll es gleich viele AN- wie AG-Vertreter geben, obwohl in diesen Kassen kein einziger Selbstständiger versichert ist. Und der Hauptverband wird in Zukunft eine 6:4-Mehrheit der Arbeitgeber haben, obwohl die ArbeitnehmerInnen 85% der Versicherten stellen.Grafik Enteignung SV NEU

SV unter Kuratel der Regierung

Damit nicht genug: „Die Aufsichts- und Eingriffsrechte des Sozial- und Gesundheitsministeriums werden stark ausgeweitet. Das Ministerium kann so ziemlich jeden Beschluss eines Trägers aufheben und verändern. So kann sie etwa Beschlüsse beeinspruchen und in der Folge faktisch an sich ziehen, deren „finanzielle Auswirkungen im Ausmaß von 10 Millionen Euro innerhalb eines Kalenderjahres oder mehrerer Kalenderjahre übersteigen“. Wieviel „mehrere Kalenderjahre“ sein sollen, steht nicht im Gesetz. Somit erfolgt praktisch jede Entscheidung unter Kuratel, denn kumulierte Kosten von zehn Millionen Euro über mehrere Jahre hinweg hat eine Entscheidung in einer Kasse mit zwölf Milliarden Euro Budget pro Jahr so gut wie immer: Jede Änderung eines Gesamtvertrags mit Ärztinnen und jede zusätzliche Leistung für Versicherte ist teurer.“ (Lukas Wurtz, in dem äußerst lesenswerten Beitrag „Irrgarten schwarz-blaue Sozialversicherung“)

Das alles läuft auf die Demontage der Selbstverwaltung, die Entmachtung der Arbeitnehmer-Organisationen und die Enteignung der Versicherten in ihren eigenen Sozialkassen hinaus. Wenn wir diesen Großangriff nicht zurückweisen, kommt das Establishment dem strategischen Ziel, den Sozialstaat „zu einem Auslaufmodell“ (EZB-Chef Mario Draghi, Wallstreet-Journal, 22.2.2012) zu machen“, in Österreich einen großen Schritt näher.

Bitte Petition unterstützen:
URABSTIMMUNG STATT ENTEIGNUNG!
Nein zur Zerstörung der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung!
Hier unterstützen!