Vielen an Long-Covid Erkrankten verweigert die AUVA derzeit die Anerkennung als Berufskrankheit. Diese rigiden Long-Covid-Regelungen müssen ebenso beendet werden, wie die Aushungerung der AUVA durch die türkis-blauen „Reformen“ aus dem Jahr 2018.

Auch wenn sie eine Corona-Infektion überstanden haben, gibt es für viele ein bitteres Nachspiel: Long-Covid. Das äußert sich zum Beispiel in Form von bleierner Müdigkeit, Kurzatmigkeit, Herzrasen, Kreislauf-, Schlaf- und Gedächtnisstörungen. Ende Dezember 2021 kam eine große bevölkerungsrepräsentative Studie in Deutschland zum Ergebnis, dass bis zu 40 Prozent der mit SARS-CoV-2 infizierten Personen Long Covid-artige Symptome aufweisen, die über mindestens sechs Monate andauern. Ein Drittel gab an, nachhaltig in ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkt zu sein. Betroffen sind nicht nur Personen mit schwereren Covid-Erkrankungen, sondern auch die weitaus größere Zahl der Infizierten mit milden oder asymptomatischen Verläufen. Long Covid zieht sich durch alle Altersgruppen. Frauen sind etwas häufiger betroffen als Männer.

Ungerechte Zweiteilung

Long Covid kann die Arbeitsfähigkeit erheblich beeinträchtigen. Welche arbeits- und sozialrechtlichen Konsequenzen hat das für die Betroffenen? In Österreich gibt es derzeit eine ungerechte Zweiteilung. Nur bei einem Teil der Berufe wird Long Covid als Berufskrankheit anerkannt (z.B. Pflegeberufe, KindergärtnerInnen, LehrerInnen), bei allen anderen Berufen besteht keine Chance auf Anerkennung als Berufskrankheit, obwohl auch hier oftmals viel Personenkontakt besteht (z.B. Handel, Gastronomie, Verkehrsbetriebe). Die rechtlichen Folgen sind erheblich: Im Falle der Anerkennung als Berufskrankheit werden von der AUVA die Kosten einer bestmöglichen Heilbehandlung und Rehabilitation ohne Selbstbehalte übernommen, außerdem gibt es Anspruch auf eine Versehrtenrente, wenn die Erwerbsfähigkeit um mindestens 20% gemindert ist und länger als drei Monate andauert.

Die Solidarwerkstatt Österreich unterstützt daher die Forderung von Arbeiterkammer und Gewerkschaft, Long Covid für alle Berufsgruppen als Berufskrankheit anzuerkennen. Außerdem ist die derzeitige AUVA-Regelung für den Zugang zur Anerkennung von Covid als Berufskrankheit zu rigide geregelt. Derzeit wird von der AUVA die namentliche Nennung einer „Index-Person“ verlangt, also jener Person, bei der sich die Betroffenen direkt mit Corona angesteckt haben. Tatsächlich aber gibt es Situationen z.B. an der Supermarktkassa oder im Gastgewerbe, wo Angestellte jeden Tag hunderten von KundInnen ausgesetzt sind. Es muss reichen, die überwiegende Wahrscheinlichkeit, sich im Beruf angesteckt zu haben, nachzuweisen, damit diese Menschen den Berufsschutz der Versicherung bekommen.

Aushungerung der AUVA beenden!

In diesem Zusammenhang zeigt sich einmal mehr die Kurzsichtigkeit und Unverantwortlichkeit der Aushungerung der AUVA durch die türkis-blauen Regierung 2018. Durch diese Beitragssenkung, die im Interesse der industriellen Kurz-Spender wie KTM-Chef Pierer erfolgte, verliert die AUVA seither jährlich 120 Millionen Euro. Es kann nicht sein, dass heute eine Long-Covid-erkrankte Supermarktkassierin durch die Finger schaut, damit sich Pierer & Co noch saftigere Dividenden vergönnen können. Die AUVA braucht dringend dieses Geld, um z.B. die Folgen von Long-Covid für die Betroffenen abzufedern. Diese Beitragssenkung muss daher sofort  wieder rückgängig gemacht werden.

(Februar 2022)

Weiterer Hinweis:
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