Stellungnahme von Klaudia Karoliny, Behindertenaktivistin, zu den von der oberösterreichischen Landespolitik angekündigten Kürzung von 25 Millionen Euro bei Menschen mit Beeinträchtigung.
Nachstehenden Absatz kann ich voll und ganz unterstützen. Es ist der Gipfel an Ignoranz und Menschenverachtung, den sich unsere Sozial- und Behindertenpolitik in Oberösterreich leistet. Und es sind meiner Meinung nach ALLE Parteien für diese Misswirtschaft verantwortlich.
„In Oberösterreich stehen 6.000 Menschen mit Beeinträchtigung auf der Warteliste für einen Werkstatt- oder Wohnplatz. Die Antwort der Landespolitik: Einsparung von 25 Millionen Euro bei der Behindertenbetreuung – um das hochheilige EU-Nulldefizit im Jahr 2016 zu erreichen. Eine Verhöhnung der Betroffenen!“ (Auszug aus dem Newsletter der Solidarwerkstatt )
Begonnen hat die Abzocke von Menschen mit Behinderungen und ihren Angehörigen aber schon viel früher und zwar mit dem Inkrafttreten des sogenannten Oö. Chancengleichheitsgesetzes (Oö. ChG) und dem Oö. Bedarfsorientierten Mindestsicherungsgesetz (Oö. BMSG).
Aus einem Fördergesetz, das das Oö. ChG sein sollte, wird durch die Kostenbeitragsbestimmungen ein zweites Sozialhilfegesetz. Anspruchsberechtigte werden kurzerhand ab einer bestimmten Einkommensgrenze aus ihrem Einkommen und/oder Vermögen – noch vor einem Kostenbeitrag aus dem Pflegegeld – für Hauptleistungen dieses Gesetzes, wie Persönliche Assistenz oder Arbeiten in einer Behindertenwerkstatt (um ein Taschengeld) zur Kassa gebeten! Das heißt nicht wenige grundsätzlich nach diesem Gesetz Anspruchsberechtigte nehmen notwendige Dienstleistungen nicht in Anspruch, weil dieses Gesetz KEINE Chancengleichheit gegenüber Menschen ohne einem entsprechenden Hilfebedarf in sich trägt.
Bei der Bedarfsorientierten Mindestsicherung gibt es für Menschen mit einer Behinderung herabgesetzte Richtsätze, wenn Familienbeihilfe für diese Personen bezogen wird. Die Familienbeihilfe wird sozusagen fiktiv berücksichtigt und somit der reduzierte Richtsatz begründet. Diese Bestimmung wurde zwar kürzlich auf Betreiben der Arbeiterkammer OÖ vom Verfassungsgerichtshof niedergeschlagen und das Land OÖ aufgefordert, hier für Gerechtigkeit zu sorgen. Es täuscht jedoch nicht darüber hinweg, dass bei Bezug der Bedarfsorientierten Mindestsicherung von erwachsener (arbeitsunfähigen) Menschen mit Behinderungen, die Elternteile für das längst erwachsene Kind zu einer Unterhaltszahlung verdonnert werden. Der Mensch mit Behinderung ist dazu verpflichtet, den Unterhalt seiner Eltern notfalls einzuklagen! So entwürdigend geht mann/frau in Oberösterreich mit seinen behinderten BürgerInnen und deren Angehörigen um, nur weil mann/frau in der Regel mit keiner allzu großen Lobby dieses Personenkreises rechnet. Leider können die Betroffenen auch kaum mit der Unterstützung von Behinderten- und Sozialeinrichtungen rechnen, außer es geht um ihre Arbeitsplätze, wie im Moment, die durch den Spar-Wahn der Politik gefährdet sind – also um ihre ureigensten Interessen. Und wenn mir jemand etwas anderes erzählt, dann lügt er oder sie sich in die eigene Tasche. Mit uns Menschen mit Behinderungen (und unsere Angehörigen) kann mann/frau es ja machen, weil wir es uns nach wie vor gefallen lassen!
Klaudia Karoliny, Linz