ImageDie extrem gestiegenen Heizkosten treffen Personen mit geringem Einkommen empfindlich. Damit niemand mehr frieren muss, sollten als erster Schritt die Heizkosten dem tatsächlichen Aufwand angepasst werden.  

 

Vor etwas mehr als einem  Jahr  wurde auch in den letzten Österreichischen Bundesländern die Sozialhilfe durch die Bedarfsorientierte Mindestsicherung ersetzt. In manchen Bereichen bedeutete dies eine Verbesserung  für die Betroffenen (Krankenversicherung, die Mindestsicherung muss nicht mehr zurückgezahlt werden, wenn man wieder verdient,…), trotzdem sind noch dringend weitere Maßnahmen nötig, um sie zu einem wirkungsvollen Instrument gegen die Armut zu machen.

 

Die meisten Bundesländer haben einen Grundbetrag (für Alleinstehende) von rund 580€ und zahlen zusätzlich einen Wohnkostenanteil von 193,32€. Das bedeutet ca. 773,30€ pro Monat, die 12mal im Jahr ausbezahlt werden. Je nach Bundesland wird ein Heizkostenzuschuss gewährt oder nicht.

 

Oberösterreich zahlt im Vergleich deutlich mehr (insgesamt 843,70€), man hat aber als Bezieher der BMS keinen Anspruch auf  Heizkostenzuschuss. Da gerade diese Menschen selten in Niedrigenergiehäusern mit guter Wärmedämmung und optimalem Heizsystem wohnen, treffen sie die Preisentwicklungen auf dem Energiesektor mit voller Härte. Die Heizölpreise z.B. steigen seit Anfang 2009 kontinuierlich an und liegen derzeit bei rund 1€/Liter. Bei alten, unsanierten Häusern bedeutet das bis zu 20 Liter/m² und Heizperiode (energiesparenimhaushalt.de). Der Strompreis ist seit 2000 um 28%, der Gaspreis sogar um 51% gestiegen (AK OÖ). Nur in Tirol und Vorarlberg werden zur BMS (582€/Einzelperson) die tatsächlichen Wohnkosten incl. Betriebskosten, Abgaben und Heizung zusätzlich erstattet.

Dieses Konzept erscheint mir am brauchbarsten, den tatsächlichen Lebenserhaltungskosten Rechnung zu tragen und könnte als gutes Beispiel für die übrigen Bundesländer dienen.

 

Die extrem gestiegenen Heizkosten treffen natürlich auch alle anderen Personen mit geringem Einkommen empfindlich. Zur Zeit ist es so, dass in OÖ bei einem Einkommen bis zu 814,8€ (bezogen auf Alleinstehende) ein einmaliger Heizkostenzuschuss von 140€ gewährt wird. Bis 2010 betrug diese Zuwendung 220 € bei einer Einkommensobergrenze von 783,99€.

 

Deshalb ist es höchste Zeit, als ersten Schritt den Heizkostenzuschuss den tatsächlichen Aufwendungen anzupassen, damit in unserem „reichen“ Land niemand mehr frieren muss!

 

Nachhaltigere Maßnahmen, wie ein Mindestlohn von 1.500 Euro und höhere Mindestpensionen (viele Menschen sind trotz Arbeit oder Pension auf Mindestsicherung angewiesen), bzw. Förderung und Ausbau von umweltschonenden und energiesparenden Heizsystemen müssen aber das eigentliche Ziel unserer Bestrebungen bleiben!

 

Susanne Müller