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Im stillen Kämmerchen wurde eine geplante Novelle des AlVG ausgearbeitet und nach äußert kurzer Begutachtungsfrist am 31.10.07 im Nationalrat als Regierungsvorlage beschlossen. Die Situation für Arbeitslose wird weiter verschärft. Am 27. November findet eine Protestaktion gegen diese AlVG-Novelle statt.

Im stillen Kämmerchen wurde eine geplante Novelle des AlVG ausgearbeitet und nach äußert kurzer Begutachtungsfrist am 31.10.07 im Nationalrat als Regierungsvorlage beschlossen. In Kraft treten soll sie mit 1.1.08. Die wenigen positiven Änderungen wie Vereinbarkeit von Arbeitslosigkeit und Studium sowie das Einbeziehen von freien DienstnehmerInnen in die Arbeitslosenversicherung werden durch härtere Zumutbarkeitsbestimmungen, Entrechtlichung, Einschränkung des Datenschutzes sowie höheren Zwang zur Flexibilität aufgehoben.


Zumutbarkeit 

* Die wöchentliche Mindestarbeitszeit, die Arbeitssuchende dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, wird – bei sonstigen Verlust des Anspruches auf Arbeitslosengeld – von 16 auf 20 Stunden hinaufgesetzt.

* Als zumutbare Wegzeit sollen nun bei Vollbeschäftigung „jedenfalls zwei Stunden“ gelten.

* Ein Arbeitsverhältnis im Rahmen eines Sozialökonomischen Betriebes (SÖB) oder eines Gemeinnützigen Beschäftigungsprojektes (GBP) soll als Beschäftigungsverhältnis gelten – zumutbar ist hier auch ein befristeter Transitarbeitsplatz.

* In Zukunft sollen ArbeitnehmerInnen auch gesperrt werden können, wenn sie eine von (vom AMS beauftragten) „die Arbeitsvermittlung im Einlang mit den Vorschriften der §§ 2 bis 7 des Arbeitsmarktförderungsgesetzes (AMFG), BGBl. Nr. 31/1969, durchführenden Dienstleister vermittelte zumutbare Beschäftigung“ nicht annehmen. Damit sollen durch private Personalvermittler direkt angebotene Stellen mit Zwang zumutbar gemacht werden, ohne dass vorher die Zumutbarkeit der Stelle geprüft werden muss.

* Eine freiwillige oder selbstverschuldete Auflösung des Dienstverhältnisses soll einen Ausschluss des Arbeitslosenbezugs zur Folge haben – auch bei selbständiger Erwerbstätigkeit.

* Wiedereingliederungsmaßnahmen durch das AMS sollen auch ohne Begründung verordnet werden können - bei Weigerung droht der Verlust des Arbeitslosengeldes.

* Es ist unklar, ob die Vermittlung als „freieR DienstnehmerIn“ bzw. als neue Selbstständige in Zukunft als zumutbar gelten soll – wie folgende Beschreibung im Vorblatt der Gesetzesvorlage andeutet: Erreicht werden durch die Novelle eine „Erhöhung der Beschäftigungsdynamik und Erleichterung des Wechsels zwischen verschiedenen Erwerbsformen in Verbindung mit einer Optimierung der Allokation des Arbeitskräftepotenzials“. (1)

Ausdehnung der Datensammlung und -weitergabe 

* Künftig sollen massenhaft Detaildaten über Arbeitsuchende gesammelt werden, unter anderen Daten über das PartnerIneinkommen, den eigenen Gesundheitszustand sowie der Angehörigen, Beschäftigungsverläufe, Umstände der Auflösung von Arbeitsverhältnissen und Zusammenhänge von Streiks sowie „sonstige persönliche Umstände, die die berufliche Verwendung berühren“. (2)

* Möglich soll auch die Verwendung von AMS-Daten für externe Dienstleister, so sie „der Wahrung eines wichtigen öffentlichen Interesses dienen“. Abgesehen vom unklaren Begriff des „öffentlichen Interesses“ ist bei privaten Trägern keine Nachverfolgung eines eventuellen Missbrauchs möglich. (z.B. durch Amtshaftung beim AMS) (1)

Trotz mehrmaligen Versprechungen nicht gefallen ist die Anrechnung des PartnerInneneinkommens auf den Bezug der Notstandshilfe.

Dieser Wurf der Regierung ist aber auch im Zusammenhang mit der Politik im Bereich der Bildung, Asyl- und AusländerInnengesetzgebung, Sicherheit sowie des Deregulierungs- und Privatisierungswahns zu sehen.  Diese fortdauernde Zerschlagung des Sozialstaats passiert aber nicht nur auf der Ebene der Nationalstaaten, sondern auch auf EU-Ebene und wird im EU-Reformvertrag durch die Verpflichtung der Mitgliedsstaaten zu einer "offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb"  sowie zum Vorrang von Hartwährungs- vor Beschäftigungspolitik festgeschrieben. (3)

Die Plattform für kämpferische und demokratische Gewerkschaften hat dazu eine Online-Unterschriftenaktion gestartet. Diese kann unterstützt werden auf http://cms.gewerkschaftsplattform.org/alvg/protest/alvg.php

Protestaktion
Nein zur Arbeitslosenversicherungsgesetz-Novelle!
Dienstag, 27.11.2007
14.30 Parlament


Eine Aktion von der Arbeitsloseninitiative AMSand, Initiative für einen
kämpferischen und demokratischen ÖGB, ÖH Fakultätsvertretungen LaPhiBi,
Soziologie, Psychologie, Plattform für kämpferische und demokratische
Gewerkschaften, SLP, Werkstatt Frieden & Solidarität

Renate Vodnek

Anmerkungen: 

(1) Regierungsvorlage des Nationalrats (Beschlussdatum: 31.10.07) /http://www.ris.bka.gv.at/ 11.11.07
(2) Aussendung der ARGE Daten, 16.11.07
(3) www.werkstatt.or.at, 17.11.07