Das Arbeitslosengeld hat seit Anfang 2022 um 16 Prozent an Kaufkraft verloren. Im Mai hat die Arbeitslosigkeit im Vergleich zum Vorjahr wieder merklich zugenommen. Zeit wieder an die Forderungen des Volksbegehrens Arbeitslosengeld rauf zu erinnern.
Die Konjunktur trübt sich merklich ein. Das hat Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Die Arbeitslosigkeit ist im Mai 2024 im Vergleich zum Mai des Vorjahres um 30.500 gestiegen (plus 9,5 Prozent), während die Zahl der offenen Stellen um rund 20.000 gesunken ist (minus 17 Prozent). Die Stellenandrangszahl (Arbeitslose je offener Stelle) ist damit merklich von 2,7 auf 3,6 angewachsen. Über 8 Prozent der Menschen sind arbeitslos.
Arbeitslose wurde von der Regierung während der Zeit der Rekordinflation völlig im Regen stehen gelassen. Es gab keine Valorisierung des Arbeitslosengelds und die niedrige Nettoersatzrate von 55 Prozent wurde nicht angehoben. De facto liegt das Arbeitslosengeld bei jedoch mit ca. 51 Prozent sogar deutlich darunter, denn die Arbeitslosigkeit wird vom zumindest 12 Monate zurückliegenden Gehalt berechnet, sodass die inzwischen erfolgte Lohnerhöhung keine Rolle bei der Berechnung des ALG spielt, während die Arbeitslosen die gestiegene Inflation voll spüren bekommen. Der Wertverlust von Arbeitslosengeld bzw. Notstandhilfe für die Betroffenen ist enorm: Laut Berechnung des Momentum Institut beträgt er seit Jänner 2022 knapp 16 Prozent.
Das durchschnittliche ALG liegt bei 1.091 Euro; 9 von 10 Arbeitslosen haben damit ein Arbeitslosengeld, das zum Teil weit unter der Armutsgefährdungsschwelle von 1.572 Euro (für eine Ein-Personenhaushalt) liegt.
Es ist deshalb an der Zeit, wieder an die Forderungen des Arbeitslosengelds rauf-Volksbegehrens zu erinnern: Rauf mit dem Arbeitslosengeld auf zumindest 70% des letzten Nettoeinkommens. Außerdem sollte das Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe jährlich an die Inflation angepasst werden, so wie das bei anderen Sozialleistungen auch seit 2023 der Fall ist.
(Juni 2024)