2018 hätte das Erwachsenenschutzgesetz eingeführt werden sollen, das Menschen mit psychischen bzw. intellektuellen Beeinträchtigungen ein Mehr an Selbstbestimmung und Autonomie bringen soll. Doch nun besteht die Gefahr, dass die neue Regierung dieses Gesetz auf Eis legt. Hier ein Aufruf einer Sozialarbeiterin an die Regierung, der Nachahmung verdient.

Sehr geehrte Bundesregierung!

Mein Name ist Jasmin Berndorfer und ich bin ausgebildete Sozialarbeiterin. Als solche hätte ich am 1. März bei einem Sachwalterverein zu arbeiten begonnen. Es traf mich deshalb ziemlich plötzlich, als ich erfahren musste, dass meine, sowie etwa 50 weitere Arbeitsstellen, aufgrund der Verschiebung des 2. Erwachsenenschutz-Gesetzes und der damit fehlenden Finanzierung durch das Justizministerium nicht zustande kommen.
Dies ist ein Schritt, an den ich nicht einmal im Traum zu denken vermochte, vor allem wenn man bedenkt, welchen wichtigen Stellenwert dieses Gesetz hinsichtlich der Selbstbestimmung von besachwalterten Personen hat.

So obliegt mir in meiner Situation zumindest die Möglichkeit, in einem anderen Handlungsfeld beruflich tätig zu werden. Diesen Ausweg haben Betroffene nicht. Ihnen wird hiermit beispielhaft vor Augen geführt, welch niedrige Bedeutung offenbar der Einführung dieses längst überfälligen Gesetzes entgegengebracht wird. Schließlich finden schon seit Jahren Bemühungen für eine Verbesserung der Rechte für Menschen mit Beeinträchtigungen statt. Spätestens seit Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention 2008 wäre es hinsichtlich der angestrebten Inklusion in Österreich an der Zeit, der Selbstbestimmung von besachwalterten Personen nicht länger im Weg zu stehen.

Diesbezüglich war eine Überarbeitung des derzeitig geltenden Sachwalterrechtsänderungsgesetzes ein wichtiger Schritt zur Forcierung dieser Rechte. Der Arbeitsprozess hierfür erfolgte durch die Zusammenarbeit verschiedenster Personen, deren Erfahrungswerte dazu eingebracht wurden. Als gemeinsames Endprodukt entstand nach einer intensiven Arbeitsphase das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz. Ein Gesetz, welches beinhaltet, dass den Menschen auch beim Eintreten des Verlusts ihrer Geschäftsfähigkeit, ihre Entscheidungsfähigkeit großteils erhalten bleibt und welches auf den Hilfebedarf jedes Einzelnen individuell eingehen will. Dies sind elementare Errungenschaften, welche den betroffenen Personen ein selbstbestimmteres Leben ermöglichen können.

Die Tatsache, dass das Inkraftreten dieses 2. Erwachsenenschutz-Gesetzes nun verschoben wird, kommt einem Faustschlag ins Gesicht gleich und tritt die Rechte von besachwalterten Personen mit Füßen.

Eine traurige Gewissheit zeichnet sich hierbei bezüglich des Grundes der Verschiebung ab. So liegt es einzig und allein an mangelnden finanziellen Mitteln, dass diese Reformierung bis auf unbestimmte Zeit hinausgezögert wird. Als wären nicht schon genug Jahre verstrichen, seit den ersten Bemühungen zur Verbesserung der derzeitigen Rechtslage. Aber da sich die Erhöhung eines Lebensgefühls nun mal nicht in Zahlen abbilden lässt, ist es offenbar kein großes Anliegen für die Zuständigen, dieses Vorhaben zeitgerecht, wie im Gesetzblatt angegeben, umzusetzen.
Dies ist eine Absage gegenüber einer Vielzahl an betroffenen Leuten und gegenüber den Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention.

Das Schicksal von besachwalterten Menschen sowie deren Recht auf Selbstbestimmung darf nicht an vorherrschenden Sparmaßnahmen scheitern. Das halte ich nicht für gerecht.

In diesem Sinne kann nur an die hierfür Zuständigen appelliert werden mit dem Aufruf, dass an der Einführung des 2. Erwachsenenschutz-Gesetzes nicht gerüttelt werden darf und dieses Gesetz wie vereinbart am 1. Juli 2018 in Kraft treten muss. 

Jasmin Berndorfer
(Schärding)

Bitte unterstützen!

Dieser Aufruf verdient Nachahmung. Die Kosten, die die Regierung für die Umsetzung des Erwachsenenschutzgesetzes offensichtlich nicht aufbringen will, bewegen sich in der Größenrodnung von rund 10 Millionen Euro. Zum Vergleich: Das ist nicht einmal ein Hunderstel (!) dessen, was die neue Regierung zusätzlich für Aufrüstung ausgeben will (über eine Milliarde zusätzlich, um den Anforderungen der EU-SSZ gerecht zu werden). Hier ein kurzer Mustertext für einen 

AUFRUF AN DIE REGIERUNG

Erwachsenenschutzgesetz nicht verschleppen!

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Erwachsenenschutzgesetz ist ein wichtige Schritt für mehr Selbstbestimmung von Menschen mit Beeinträchtigungen. Dieses Gesetz ist ein längst notwendiger Schritt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Ich fordere Sie daher auf, das Erwachsenenschutzgesetz nicht zu verschleppen, sondern wie vereinbart am 1.7.2018 in Kraft zu setzen und mit den erforderlichen finanziellen Mitteln auszustatten.

Mit freundlichen Grüßen,

Name .................................................................................................

Adresse ..............................................................................................

Richten Sie solche Aufruf an die Regierungsmitglieder, z.B.:
Bundeskanzler Sebastian Kurz Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Kanzleramtsminister Gernot Blümel Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Sozialministerin Beate Hartinger-Klein Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Justizminister Josef Moser Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Finanzminister Hartwig Löger Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!  

Wer interessiert ist, sich an weiteren Aktivitäten für  das Erwachsenenschutzgesetz zu beteiligen, ersuchen wir um eine kurze Rückmeldung an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Vielen Dank!