Je höher die Arbeitslosigkeit wird, desto mehr werden die Schikanen für Arbeitslose. Die Sperren des Arbeitslosengeldes erreichen 2024 eine Rekordhöhe. Und die neue Regierung tritt gleich nach.

Arbeitslosengeld bzw. die Notstandshilfe können gesperrt werden, für sechs Wochen, im Wiederholungsfall für acht Wochen. Gründe dafür können „mangelnde Arbeitswilligkeit“, das „Fernbleiben von Schulungen“ oder auch die Kündigung durch den/die Arbeitnehmer/in sein. Die Zahl der Sperren des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe hat 2024 mit 162.000 Fällen einen neuen Höchststand erreicht. Sieht man sich die Entwicklung seit den 90er Jahren an, so ist ein dramatischer Anstieg unverkennbar. Die Zahl der Sperren hat sich gegenüber 1993 mehr als vervierfacht. 

Arbeitslosengeld Sperrung Zuverdienst

Dass dieser Anstieg mit der wachsenden Zahl der Arbeitslosen zusammenhängt, ist nur ein Teil der Wahrheit. Denn auch die Zahl der Sperren je Arbeitslosen ist gewaltig gestiegen: von 157 Sperren auf 435 Sperren je tausend Arbeitslosen – fast eine Verdreifachung. Diese Sperren sind also auch Ausdruck einer zunehmend rigideren AMS-Praxis, die Arbeitslose zwingen soll, jede Arbeit anzunehmen. Durch die verschiedenen „Reformen“ des Arbeitslosenversicherungsgesetzes in den letzten Jahrzehnten wurde der Druck in diese Richtung erhöht: Ausdehnung der zumutbaren Wegzeit (jedenfalls zwei Stunden bei Vollzeit), Anhebung der Mindestarbeitszeit, die man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss, Reduzierung des Arbeitslosengeldes (von einer Nettoersatzrate von 57,9 auf 55 Prozent), Einschränkung des Berufsschutzes, Inkaufnehmen von kräftigen Gehaltseinbußen usw. 

Streichung des geringfügigen Zuverdienstes

Mit dieser Regierung kommt eine weitere Schikane dazu. Konnten bisher Arbeitslose ihr Einkommen durch eine Beschäftigung unter der Geringfügigkeitsgrenze aufbessern, so führt eine geringfügige Beschäftigung nun – mit Ausnahme für Langzeitarbeitslose - zur Streichung des Arbeitslosengeldes. Diese Schikane trifft eine besonders vulnerable Gruppe: Das gewerkschaftsnahe Momentum-Institut hat berechnet, dass das Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe, die trotz Rekordinflation nicht angepasst wurden, zwischen Jänner 2022 und Dezember 2024 16 Prozent an Kaufkraft verloren haben. Das durchschnittliche Arbeitslosengeld von 1.077 Euro und die durchschnittliche Notstandshilfe von 931 Euro lagen 2024 deutlich unter der Armutsschwelle  von 1.371 Euro. Entsprechend hoch ist die Armutsgefährdung von Arbeitslosen. Diese Attacke auf Arbeitslose kommt just in dem Moment, wo im März 2025 die Zahl der Arbeitslosen auf 400.000 gestiegen ist – ein Anstieg von 7,4 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres. 

Watschn für Babler & Co

Die Arbeiterkammer-Präsidentin Renate Anderl kritisiert diese Verschärfung für Arbeitslose scharf. Eine geringfügige Beschäftigung sei für viele Arbeitssuchende "die einzige Möglichkeit, ihren Lebensunterhalt ausreichend zu bestreiten.“ Außerdem hätten sie dadurch "einen Fuß in der Tür zum Arbeitsmarkt". "Statt der geplanten Einschränkungen für diejenigen, die es ohnehin schon schwer haben, brauchen wir gezielte Vermittlung und treffsichere Qualifikationsmaßnahmen", betonte die Sozialdemokratin – eine Watschn für Babler & Co, deren Regierungseintritt mit einem Fußtritt gegen die Schwächsten beginnt.