ImageMartin Balluch stellte uns sein Buch "Tierschützer-Staatsfeind", In den Fängen von Polizei und Justiz, am 19. Jänner 2012, im Studio von DorfTV in Linz vor. Wir danken all unseren Gästen fürs dabei sein. Für sie und all jene die nicht dabei sein konnten gibt es hier die Gelegenheit die Präsentation und die anschließende Diskussion nachzuschaun.Image

 

Eine Sendung der Tierrechtsgruppe Linz und der Solidar-Werkstatt Österreich auf DorfTV.


 

Image4 Jahre lang ist er von der Polizei observiert, seine Telefongespräche abgehört, sein E-Mail-Verkehr überwacht und sein Auto mit einem Peilsender ausgestattet worden. 3,5 Monate musste er in U-Haft verbringen. 2 Jahre bespitzelte eine Undercoveragentin der polizeilichen Sonderkommission die Aktion des VGT-Vereins Gegen Tierfabriken, dem er vorsteht. Angeklagt war er als Chef einer "kriminellen Organisation" nach § 278a des österreichischen Strafgesetzbuches.
Über 1 Jahr stand er - mit weiteren 12 Angeklagten - an insgesamt 100 Prozesstagen vor Gericht. Der Tierschützer Martin Balluch wurde zum Staatsfeind gemacht. Systematisch hat ihn die Exekutive zu kriminalisieren versucht. Von 2006 an befand sich Balluch im Visier von Polizei und Justiz. Schon die Dauer des Prozesses hat aus dem Gerichtssaal de facto eine Verwahranstalt für die Angeklagten gemacht, die auf die Zerstörung jeden normalen Lebensalltags abzielte.

Tierschützer. Staatsfeind - In den Fängen von Polizei und Justiz. Promedia, Wien 2011. ISBN 978-3-85371-331-0
Weitere Infos zum Buch auf www.vgt.at/buchinfo

> Petition für Novellierung von §§ 278ff unterstützen!

ImageDie "Plattform gegen Kriminalisierung von politischem Engagement" hat bereits vor einiger Zeit eine Petition an den Nationalrat für die demokratieverträgliche Reformierung der §§ 278 ff StGB gestellt. In der Begründung für diese Petition heißt es: „Diese Paragrafen, die angeblich zur Bekämpfung von Mafia- und Terrororganisationen eingeführt wurden, sind so bedenklich formuliert, dass dadurch leicht politisches Engagement kriminalisiert und damit mundtot gemacht werden kann. Genau das ist passiert, als man zehn Tierrechts-AktivstInnen monatelang inhaftierte, obwohl ihnen keine konkrete strafbare Tat nachgewiesen werden konnte. Polizei und Justiz nützten den § 278a, um einem Modekonzern unliebsame Kritiker vom Hals zu schaffen, indem man sie wegsperrte. Folgt man der Interpretation der §§ 278 ff, könnte eine Aktion wie die Besetzung der Hainburger Au 1986 heute als "terroristischer Akt" verfolgt werden. Das ist eine Bedrohung für Demokratie und Menschenrechte!“

Die Paragrafen 278 ff StGB werden missbraucht, um Teile der Zivilgesellschaft mundtot zu machen, wenn sie ihre Kritik an bestehenden Verhältnissen zu laut und deutlich äußern. Es wird Zeit, die Paragrafen 278 ff StGB endlich so zu reformieren, dass sie nicht missbräuchlich gegen kritische JournalistInnen, KünstlerInnen, DemonstrantInnen, NGOs und Gewerkschaften eingesetzt werden können.

Der Erfolg der angeklagten Tierrechts-AktivistInnen zeigt, wie wichtig Solidarität ist. Die Art wie der Prozess verlaufen ist, dass der Kampf gegen die skandalösen §§ 278 ff fortgesetzt werden muss.

ImageDarum hier die Petition für die Novellierung der §§ 278ff unterstützen! http://www.werkstatt.or.at/index.php?option=com_docman&task=doc_download&gid=54&Itemid=49

Mehr Informationen zum § 278 sind auf unserer Homepage www.solidarwerkstatt.at/ in der Rubrik Überwachungsstaat zu finden.