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An: OÖ Landtag

Oberösterreich: Weg mit der Deckelung der Gesundheitsausgaben!

Diese Petition ist beendet.

Wir fordern vom OÖ Landtag die einschlägige Art. 15a B-VG Vereinbarung zwischen Bund und Ländern mit 2021 auslaufen zu lassen und keine weitere Deckelung der Gesundheitsausgaben mehr zu beschließen.

Hintergrund:
Seit 2012 gibt es eine Deckelung der Gesundheitsausgaben. Das bedeutet: Die Gesundheitsausgaben richten sich nicht mehr nach dem tatsächlichen Bedarf, sondern nach technokratischen Kostenobergrenzen, die sich an der Entwicklung des Bruttoinlandsproduktes orientieren. Das hat zu einem realen Abbau von Gesundheitsleistungen geführt. So etwa wurden im letzten Jahrzehnt in den öffentlichen Spitälern über 5.000 Betten abgebaut.

Ab 2022 muss ein neuer Kostendeckel zwischen Bund und Ländern festgelegt werden. Da das BIP zwischenzeitlich aufgrund der Corona-Krise gesunken ist, droht nun sogar eine noch striktere Daumenschraube für Gesundheit und Pflege.

Da es sich um eine Artikel 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern handelt, muss darüber auch in allen Landtagen entschieden werden. Wir fordern daher von den Landtagen, die Deckelung der Gesundheitsausgaben sofort zu beenden. Gerade Corona hat gezeigt: Wir brauchen den Ausbau und nicht den Abbau öffentlicher Leistungen für Gesundheit und Pflege!

Warum ist das wichtig?

Die Steigerung der Effizienz des Gesundheitswesens ist eines der Steckenpferde neoliberaler „Reformer“ von einschlägigen Thinktanks bis zu den Lobbyisten bei der EU-Kommission. Steigerung der Effizienz heißt in diesem Zusammenhang im Ergebnis immer Beschränkung oder Senkung der Ausgaben. Der Abbau von Spitalsbetten fehlt folgerichtig in keiner der jährlichen Länderempfehlungen der EU-Kommission an Österreich. Auch in OÖ wurden im vergangenen Jahrzehnt fast 800 Spitalsbetten abgebaut.

Vor 10 Jahren wurde im Rahmen einer Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG zwischen Bund und Ländern eine Deckelung der Gesundheitsausgaben mit dem Durchschnitt des BIP-Wachstums der letzten fünf Jahre beschlossen. Diese Vereinbarung läuft mit 1.1.2022 aus und soll noch heuer erneuert werden. Das wäre völlig widersinnig: Würde der Einbruch des BIP im Coronajahr 2020 mitberücksichtigt, würde das möglicherweise zu einer absoluten Senkung der Gesundheitsausgaben führen.

Während der Pandemie war und ist eine gute Ausstattung mit Spitalsbetten, insbesondere auch im intensivmedizinischen Bereich, einer der wesentlichen Faktoren für eine niedrige Mortalität in Folge der Erkrankung durch Corona. Das wird auch in zahlreichen internationalen und nationalen Studien festgehalten. So etwa Hofmarcher, Singhuber: „Österreichs Allokationsproblem im Gesundheitswesen mit seiner großzügigen Ausstattung in der stationären Versorgung hat in Zeiten von Corona zur allgemeinen Beruhigung beigetragen.“ Oder: „Die durch diese Effekte gute Ausstattung des Gesundheitssystem insbesondere in Deutschland und in Österreich ist zu Pandemiezeiten jedoch ein Vorteil gegenüber anderen Systemen.*) Mit den Anstrengungen gegen die Coronapandemie muss eine Gesundheitspolitik, die sich einseitig an Effizienzkriterien orientiert, endgültig beendet werden. Eine starke öffentliche Infrastruktur, v. a. auch im Gesundheitsbereich entscheidet über die Resilienz einer Gesellschaft im Falle außergewöhnlicher Ereignisse.

Wir fordern deshalb vom OÖ Landtag die einschlägige Art. 15a B-VG Vereinbarung zwischen Bund und Ländern mit 2021 auslaufen zu lassen und keine weitere Deckelung der Gesundheitsausgaben mehr zu beschließen.

*) Hofmarcher, M.M., Singhuber, C. (2021): Föderalismus im Gesundheitswesen: Schwächen des Covid-19 Krisenmanagements. HS&I Policy Brief, Juni 2021, Wien. http://www.SystemIntelligence.eu

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