Seit dem EU-Beitritt findet eine schleichende Demontage der österreichischen Neutralität statt. Der ehemalige Verteidigungsminister Günther Platter hat diese Politik zynisch folgendermaßen erläutert: „Die Neutralität ist tief im Herzen der Österreicher. Man muss behutsam sein und darf das nicht herausreißen. Es ist besser, eine Operation vorzubereiten, um das vorsichtig herauszuoperieren“ (Günther Platter, als damaliger Verteidigungsminister, in: Die Presse, 5.12.2003). Hier Auszüge aus einer Chronologie fortgesetzter Neutralitätsverletzungen:

Mai 1987
Industriellenvereinigung und FPÖ sind die ersten, die offensiv einen EG-Beitritt Österreichs fordern.

Juni 1989
Der Nationalrat fordert mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und FPÖ die Bundesregierung in einem Entschließungsantrag auf, Beitrittsanträge an die EWG, die EGKS die zur EURATOM zu stellen.

November 1990
Die Bundesregierung erklärt einseitig die Artikel 12-16 sowie 22 Abs. 13 des Staatsvertrages für „obsolet“. Diese Artikel verbieten u. a. den Besitz und die Herstellung von Spezialwaffen (z. B. atomare, biologische, chemische Waffen, generell Massenvernichtungswaffen, Raketen etc.), die militärische Kooperation mit Deutschland und den Ausverkauf der Verstaatlichten Industrie an ausländisches Kapital.

Jänner 1991
Anlässlich des Golfkriegs novelliert der Nationalrat das Kriegsmaterialgesetz, um den Transport von Kriegsgerät der Alliierten im Krieg gegen den Irak zu ermöglichen. Der lakonische Kommentar des damaligen Staatssekretärs im Außenministerium: „Wir müssen uns auf die Pflichten eines EG-Mitglieds vorbereiten.“ Unter anderem werden sog. „humanitäre“ Bergepanzer durch Österreich transportiert, mit welchen tausende irakische Soldaten bei lebendigem Leib im Wüstensand begraben werden.

Juli 1991
In einem Avis empfiehlt die EG-Kommission die EG-Mitgliedschaft Österreichs, bezeichnet aber die Neutralität als schwieriges, wenn auch lösbares Problem. Diese „Lösungsversuche“ markieren in der Folge die schrittweise Demontage der Neutralität.

Jänner 1995
Österreich tritt der EU bei und erhält einen Beobachterstatus bei der Westeuropäischen Union (WEU), die sich an der sog. Petersberg-Erklärung vom Juni 1992 orientiert, durch die „Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung“ (Petersberg- Aufgaben) möglich werden, das ist also ein Freibrief für globale Militäreinsätze.

Dezember 1995
Die österreichische Regierung beschließt, sich am IFOR-Einsatz in Bosnien-Herzegowina unter NATO-Kommando zu beteiligen.

April 1997
Beschluss des Entsendegesetzes: Damit können österreichische Truppen im Rahmen jeder internationalen Organisation, d.h. nicht nur der UNO oder der OSZE, sondern auch der NATO oder der EU, zum Einsatz gebracht werden.

Juni 1997
Reform des Maastricht-Vertrages durch den EU-Vertrag von Amsterdam. Die Petersberg-Missionen, also globale EU-Militärinterventionen, werden Bestandteil des EU-Vertrages.

Juni 1998
Der Nationalrat ratifiziert den EU-Vertrag von Amsterdam. Gleichzeitig wird der „Kriegsermächtigungsartikel“ 23f (heute 23j) der Verfassung beschlossen. Dieser sieht vor, dass sich Österreich an weltweiten EU-Kriegen beteiligen kann (sh. Kasten).

März 1999
Bundeskanzler Klima stimmt im EU-Rat für die Unterstützung des NATO-Angriffskrieges gegen die BR Jugoslawien.

Juni 1999
Einsatz österreichischer SoldatInnen im Kosovo unter (deutschem) NATO-Kommando

Dezember 1999
Der EU-Gipfel in Helsinki beschließt die Aufstellung einer EU-Interventionsstreitmacht bis 2003 („Headline Goal 2003“). Diese umfasste eine Stärke von 60.000 Mann, einen Aktionsradius von 4.000 Kilometer um die EU und eine Einsatzdauer bis zu einem Jahr. Verteidigungsminister Fasslabend erklärt, dass sich Österreich mit 2.500 Mann beteiligen wird.

Mai 2001
Weitere Novelle des Kriegsmaterialgesetzes: Die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterial ist jetzt auch unabhängig von einem UNO-Sicherheitsratsmandat möglich. Gleichzeitig beschließt der Nationalrat ein Truppenaufenthaltsgesetz, um den „Aufenthalt ausländischer Truppen auf österreichischem Hoheitsgebiet“ – auch unabhängig von einem UNO-Sicherheitsratsmandat und ohne zeitliche Beschränkung – zu ermöglichen.

November 2001
Der Nationalrat beschließt mit den Stimmen von SPÖ, FPÖ, ÖVP und Grünen die Ratifizierung des EU-Vertrages von Nizza. Dieser übernimmt wesentliche Inhalte des Militärpaktes „Westeuropäische Union“ (WEU) in das Grundlagenrecht der EU, die damit selbst zu einem Militärpakt wird.

Jänner 2002
Nachdem beim EU-Gipfel in Laeken Ende 2001 der Startschuss für die EU-Teilnahme am Afghanistankrieg gegeben wurde, beschließt der Nationalrat mit den Stimmen von SPÖ, FPÖ, ÖVP und Grünen die Entsendung österreichischer SoldatInnen unter deutschem Kommando in den Afghanistankrieg.

Dezember 2003
Der Europäische Rat beschließt die „Europäische Sicherheitsstrategie“ (ESS), die betont, dass bei zukünftigen EU-Kriegen „die Verteidigungslinie oftmals im Ausland liegen wird“. Ziel der EU müsse es sein, in den Staaten rund um die EU für „verantwortungsvolles Regieren“ zu sorgen. Als Vorbild, wie „verantwortungsvolles Regieren“ durchgesetzt werden soll, hebt die ESS die Interventionen in Jugoslawien und Afghanistan hervor.

Juni 2004
Der Europäische Rat beschließt das „Headline Goal 2010“. Dessen Ziele sind die Gründung einer EU-Rüstungsagentur, die Aufstellung von EU-Battlegroups, neue Transportfähigkeiten und die Integration der Boden-, Luft- und Seestreitkräfte durch die Militarisierung des Weltraums. Noch im selben Jahr wird die EU-Rüstungsagentur gegründet, an der sich auch Österreich beteiligt.

Dezember 2004
Im nationalen Sicherheitsrat beschließen SPÖ, ÖVP, FPÖ und die Grünen eine gemeinsame Empfehlung, sich an den EU-Battlegroups zu beteiligen.

Mai 2006
Österreichische SoldatInnen beteiligen sich an der EUFOR RD Congo. Die EU-Truppe sichert die Wahl Joseph Kabilas zum Präsidenten der DR Kongo ab, der sich ausländischen Konzerninteressen gegenüber besonders aufgeschlossen zeigt.

Mai 2007
Ankauf von 15 Eurofightern: Hintergrund für das teuerste Rüstungsgeschäft der 2. Republik: Im bereits vorliegenden Entwurf für einen neuen EU-Grundlagenvertrag können nur jene EU-Staaten in einem militärischen Kerneuropa Einlass finden, die sich an allen großen EU-Rüstungsprogrammen beteiligen. Und der Eurofighter ist das bislang größte EU-Rüstungsprojekt.

März 2008
Start der EU-Militärmission im Tschad unter französischer Führung und mit starker österreichischer Beteiligung. Die Mission sichert den Machterhalt des Autokraten Idriss Déby ab, der mit Frankreich eng verbündet ist. Österreichische Truppen sind an Gefechten aktiv beteiligt.

April 2008
Der österreichische Nationalrat segnet den EU-Lissabon-Vertrag ab. Dieser beinhaltet eine permanente Aufrüstungsverpflichtung für alle EU-Staaten, die Ermächtigung des EU-Rates für globale Kriegseinsätze (auch ohne UN-Mandat), die Installierung eines Europäischen Auswärtigen Dienstes, unter dessen Dach alle diplomatischen und militärischen Instrumente der EU-Außenpolitik zusammengeschnürt werden. Außerdem sieht der neue EU-Vertrag eine militärische Beistandsverpflichtung vor, die sogar weitergehend als die der NATO ist. Der Linzer Völkerrechtsprofessor Manfred Rotter dazu: „Jeder Versuch, immerwährende Neutralität mit der Mitgliedschaft in Verteidigungsbündnissen in Einklang zu bringen, überschreitet sie. Er scheitert nicht zuletzt auch am klaren Wortlaut des Bundesverfassungsgesetzes über die Neutralität Österreichs, wonach Österreich keinen militärischen Bündnissen beitreten werde.“ (Standard, 7.12.2007)

Dezember 2008
Der EU-Gipfel beschließt, Rüstungskapazitäten aufzubauen, mit denen es künftig möglich sein soll, bis zu 19 Einsätze im Rahmen der „Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik“ gleichzeitig (!) durchführen zu können – darunter „je zwei hochintensive Kampfoperationen“ und zwei „Stabilisierungsmissionen“ (d.h. Besatzungsmissionen wie in Afghanistan).

Mai 2009
Deutsche und österreichische Truppen trainieren im Rahmen des EU-Militärmanövers „European Endeavour“ den Einmarsch einer 40.000 Mann/Frau starken EU-Streitmacht in einem Land in 5.000 Kilometer Entfernung. Damit wird die volle Einsatzbereitschaft des in Ulm stationierten „Kommandos Operative Führung“ als von Deutschland für EU-Militäreinsätze bereitgestelltes Hauptquartier getestet. Österreichische SoldatInnen sind seither fix in die Kommandostruktur der deutschen Bundeswehr eingebunden.

Dezember 2009
Österreich übernimmt das Kommando von EUFOR Althea, der EU-Mission in Bosnien, die den Kolonialstatus des Landes unter einem von der EU bestellten „Hohen Repräsentanten“ militärisch absichert.

Jänner 2011
Ab 1.1.2011 stehen zum ersten Mal österreichische SoldatInnen im Rahmen der EU-Battlegroups ein halbes Jahr lang „Gewehr bei Fuß“ für EU-Militäreinsätze.

März 2011
Beginn des Kriegs gegen Libyen – forciert von Frankreich, Großbritannien und USA, unterstützt vom EU-Rat: Österreich unterstützt den Krieg unter anderem durch die Durchfuhrgenehmigung für NATO-Kriegsgerät. Der Krieg führt schließlich zur völligen Zerrüttung des Landes und zum Ausbruch des Bürgerkriegs im westafrikanischen Mali.

April 2011
Der österreichische Nationalrat gibt grünes Licht für die Entsendung österreichischer SoldatInnen im Rahmen der EU-Battlegroups in den Libyen-Krieg. Nur der vehemente Widerstand der UNO verhindert diesen Kriegseinsatz.

Juli 2012
Im 2. Halbjahr 2012 sind österreichische Truppen zum zweiten Mal für Kriegseinsätze im Rahmen der EU-Battelgroups einsatzbereit.

März 2013
Österreich beteiligt sich an der EUTM, der EU-Mission in Mali zum Training des dortigen Militärs für den Bürgerkrieg. Hintergrund des EU-Interesses sind die großen Rohstoffreichtümer Malis und die Uranabbaustätten im benachbarten Niger.

Juli 2013
Mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und FPÖ wird die neue „Österreichische Sicherheitsstrategie“ beschlossen, die die Teilnahme Österreichs an der EU-Sicherheits- und Militärpolitik „in allen ihren Dimensionen“ vorsieht.

Dezember 2013
Der „EU-Rüstungsgipfel“ beschließt eine Reihe neuer Rüstungsprogramme, insbesondere im Bereich Killerdrohnen, Luftbetankung und Cyberkommunikation. Die Forschungseinrichtungen der EU-Staaten sollen verstärkt in die Rüstungswirtschaft eingebunden werden.

Februar 2014:
In der Ukraine wird mit Hilfe von rechtsextremen Milizen eine prowestliche Regierung an die Macht geputscht. Über den EU-Auswärtigen Dienst waren die Kontakte zu rechtsextremen Kräften bereits lange zuvor eingefädelt worden. Auch in Folge schwört der EU-Auswärtige Dienst alle EU-Staaten auf die Unterstützung des neuen Putschregimes in Kiew und die Konfrontation mit Russland ein. Die österreichische Regierung trägt diese mit der Neutralität völlig unvereinbare Politik in jeder Hinsicht mit.

Juni 2014
Der EU-Rat beschließt die Konkretisierung der bereits im EU-Lissabon-Vertrag verankerten „Solidaritätsklausel“. Damit wird die Tür für Interventionen von Polizei- und Militäreinheiten im Inneren der EU geöffnet. Auch soziale Proteste, durch die „schwerwiegende Auswirkungen auf Vermögenswerte drohen“, können eine militärische Beistandsverpflichtung auslösen.

Dezember 2014
Entsendung einer EU-Polizeimission in die Ukraine. Diese soll dort u.a. die Nationalgarde und Spezialbataillone ausbilden, die im Bürgerkrieg in der Ostukraine eingesetzt werden. Auch Österreich beteiligt sich an dieser Mission.

März 2015
Österreichische SoldatInnen werden im Rahmen einer EU-Militärmission in die Zentralafrikanische Republik entsandt.

Mai 2015
Der EU-Rat beschließt den Einsatz von Militär zur Bekämpfung von Schiffen, mit denen Flüchtlinge das Mittelmeer überqueren wollen. Vorgesehen ist auch der Einsatz in libyschen Hoheitsgewässern und auf libyschem Territorium. Außen- und Verteidigungsministerium erklären, dass sich auch österreichische Militärs daran beteiligen könnten.

Juni 2016
Die EU-Staatschefs beschließen die neue EU-Globalstrategie. Diese sieht u.a. Militäreinsätze zur Durchsetzung „des freien Handels“ und des „Zugangs zu natürlichen Rohstoffen“ vor.

Juli 2016
Von Juli bis Dezember 2016 stehen österreichische SoldatInnen zum dritten Mal für ein Halbjahr für Militärmissionen im Rahmen der EU-Battlegroups einsatzbereit.

Jänner 2017
Von Jänner bis Juni 2017 stehen österreichische SoldatInnen zum vierten Mal für ein Halbjahr für Militärmissionen im Rahmen der EU-Battlegroups einsatzbereit.

Februar 2017
Ein Abkommen zwischen Frankreich und Österreich tritt in Kraft, das es dem österreichischen Bundesheer ermöglicht, in Französisch-Guyana militärisch „für die Klimazone Dschungel“ im Rahmen der EU-Battlegroups zu trainieren.

Jänner 2018
Österreich tritt der „Ständig Strukturierten Zusammenarbeit“ (EU-SSZ/Pesco) bei, die von der damaligen deutschen Verteidigungsministerin Van der Leyen als „Vorstufe zur Armee der Europäer“ bezeichnet wird. Diese Hochrüstungsgruppe innerhalb der EU verpflichtet sich zur ständigen Erhöhung des Militärbudgets und unterwirft sich dabei der jährlichen Kontrolle durch die EU-Rüstungsagentur. Mittlerweile gibt es bereits rund 60 SSZ-Rüstungsprojekte, Österreich beteiligt sich derzeit an zehn davon. Zusätzlich verpflichten sich SSZ-Mitglieder zur Teilnahme an globalen EU-Militärmissionen.
Von Jänner bis Juni 2020 stehen zum fünften Mal hunderte SoldatInnen des österreichischen Bundesheeres für die EU-Battlegroups Gewehr bei Fuß.

März 2018
Die EU-Kommission legt einen Aktionsfahrplan für das Projekt „Militärische Mobilität“ vor. Ziel ist es, mit hohen Milliardenbeträgen die EU-Verkehrswege „panzerfit“ zu machen, sodass schwerstes Kriegsgerät innerhalb kurzer Zeit kreuz und quer über den Kontinent transportiert werden kann. Auch Österreich beteiligt sich im Rahmen der EU-SSZ an diesem Projekt.

Juli 2018
Von Jänner bis Juni 2020 stehen zum sechsten Mal hunderte SoldatInnen des österreichischen Bundesheeres für die EU-Battlegroups Gewehr bei Fuß.

Jänner 2020
Das türkis-grüne Regierungsprogramm fordert die Aufhebung des Einstimmigkeitsprinzips in der EU-Außen- und Sicherheitspolitik. Das würde der österreichischen Neutralität völlig den Garaus machen, da eine eigenständige Außen- und Sicherheitspolitik die Grundvoraussetzung für jede Form der Neutralität darstellt. Außerdem will die neue Regierung den österreichischen Beitrag für Frontex zur Abwehr von Flüchtlingen im Mittelmeer massiv aufstocken. „Mindestens 1.100 Soldaten des Bundesheeres“ sollen „als Dauerleistung für Auslandseinsätze“ bereitstehen. Zudem sollen sich Österreichs Hochschulen verstärkt an EU-Rüstungsforschungsprojekten beteiligen.

Juli 2020
Von Juli bis Dezember 2020 stehen berreits zum siebten Mal hunderte SoldatInnen des österreichischen Bundesheeres für die EU-Battlegroups Gewehr bei Fuß.

Jänner 2021
Einrichtung eines EU-Rüstungsfonds für den Zeitraum 2021 bis 2027, der mit 8 Milliarden Euro Erforschung und Entwicklung von strategischen Waffensystemen kofinanzieren soll: Auch Österreich zahlt in diesen Fonds für die EU-Rüstungsindustrie ein.

März 2021
Der EU-Rat beschließt die Einrichtung der EU-„Friedensfazilität“. Anders als der schöne Name vermuten lässt, handelt es sich dabei um eine Kriegskasse, die dazu dient, EU-Militäreinsätze zu finanzieren und Waffen an „EU-Partner“ zu liefern. Diese Kriegskasse wird von 2021 bis 2027 mit 5 Milliarden Euro gespeist, alle EU-Staaten beteiligen sich anteilig zu ihrem BIP. Österreich zahlt ca. 125 Millionen Euro ein.

Mai 2021
Das österreichische Bundeskanzleramt hisst die israelische Flagge, um seine klare Parteilichkeit auf Seiten Israels im Kampf gegen die PalästinenserInnen zu demonstrieren, nachdem es Mai zur kriegerischen Eskalation gekommen war, ausgelöst durch die Vertreibung palästinensischer Familien aus Ostjerusalem. Die österreichische Regierung unterstützt die israelische Besatzungspolitik immer offener, unter anderem durch militärische Kooperationen und rüstungstechnologische Zusammenarbeit.

Mai/Juni 2021
Das NATO-Militärmanöver „Defender Europe 2021“ findet in Osteuropa statt. Hauptzweck dieses Manövers ist das Säbelrasseln gegenüber Russland und die Kriegsfähigmachung der EU-Transportwege für den Aufmarsch gegen Osten. Österreich genehmigt die neutralitätswidrige Durchfuhr von Soldaten und Kriegsgerät. Seit der Novellierung des Kriegsmaterialgesetzes 2001 nehmen solche Truppentransporte durch Österreich massiv zu. Laut Zeitungsmeldungen gab es allein im Jahr 2021 7.340 Militärtransporte auf Straße und Schiene und 1.049 Überflüge von fremden Militärmaschinen über österreichisches Territorium.

März 2022
Der EU-Rat beschließt mit der Zustimmung Österreichs den „Strategischen Kompass“ – ein beispielloses Aufrüstungsprogramm (sh. die Seiten 8, 9) - sowie die Einrichtung einer EU-Eingreiftruppe bis 2025.

Mai 2022
Um insgesamt zwei Milliarden Euro liefert die EU-Kriegskasse EU-“Friedensfazilität“ Waffen an die Ukraine. Der Anteil Österreichs beträgt ca. 40 Millionen.
Der EU-Rat beschließt mit den Stimmen Österreichs zum zehnten Mal die Verlängerung der Sanktionen gegen Syrien. Diese Sanktionen, die seit 2012 in Kraft sind, sind laut UNO „der Hauptgrund für die katastrophale Situation im Ernährungs- und Gesundheitsbereich“. Die UNO verurteilt diese Sanktionen als völkerrechtswidrig.

Juni 2022
Verteidigungsministerin Tanner kündigt an, dass das Militärbudget in Österreich in den nächsten Jahren auf 1,5% des BIP erhöht werden soll, das ist in etwa eine Verdoppelung der Militärausgaben von 2,7 Milliarden auf über 6 Milliarden Euro. Als Begründung nennt sie die Teilnahme am „Strategischen Kompass“ der EU (Parlamentskorrespondenz, 15.6.2022). Österreich werde sich auch an der EU-Eingreiftruppe beteiligen, die ab 2025 einsatzbereit sein soll.

Das EU-Parlament löst ein Verfahren zur Änderung der EU-Verträge aus. Unter anderem soll das Einstimmigkeitsprinzip im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik abgeschafft werden.


Kriegsermächtigungsartikel 23f/j

18. Juni 1998. Parlamentsplenum. 11.30 Uhr. Die Abgeordneten von SPÖ, ÖVP und Liberalen erheben sich von ihren Sitzen. Der novellierte Artikel 23f wird damit in die österreichische Bundesverfassung aufgenommen. Österreich kann nun wieder in Kriege ziehen, in EU-Kriege, weltweit. Ohne öffentliche Debatte in einer parlamentarischen Nacht- und Nebelaktion - per Initiativantrag unmittelbar vor der Sommerpause - peitschten SPÖ und ÖVP den Artikel 23f (später in Artikel 23j umbenannt) durch.

Der Artikel 23j B-VG ist ein Kriegsermächtigungsartikel. Er ermächtigt Kanzler(in) und Außenminister(in) Kriegen in den EU-Gremien zuzustimmen und ermöglicht es der Regierung im Einvernehmen mit dem Nationalrat, österreichische Truppen in EU-Kriege zu schicken. Er stellte eine Vorleistung auf die Veränderung des EU-Vertrages dar. Denn mit dem EU-Vertrag von Amsterdam, der ein Jahr später in Kraft trat, wandelte sich die EU selbst zu einem Bündnis zum Kriegführen, im Amsterdamer Vertrag der EU vornehm mit „Kampfeinsätzen zur Krisenbewältigung“ (damals: Artikel 17 Abs. 2, EUV) umschrieben. Für diese „Kampfeinsätze“ finden sich keinerlei geografische Beschränkungen, ebenso ist keine Bindung an ein Mandat des UN-Sicherheitsrates vorgesehen.

Der Kriegsermächtigungsartikel 23j B-VG steht im offenen Widerspruch zur Neutralität, deren Kerngehalt es eben ist, an keiner Art von Kriegen teilzunehmen. Entsprechend bejubelte der damalige ÖVP-Klubobmann Andreas Khol den novellierten Artikel 23f: „Damit wird die Neutralität für den Bereich der EU außer Kraft gesetzt“ ( Salzburger Nachrichten, 29.5.1998). Diese Aussage beschreibt zwar das Ziel der Machteliten, ist aber für jene, die an rechtsstaatlichen Prinzipien festhalten, ebenso skandalös wie unhaltbar. Als Grundpfeiler der Verfassung könnte die Neutralität nur per Volksabstimmung verfassungskonform getilgt werden und als völkerrechtliche Verpflichtung gegenüber der Staatengemeinschaft ist die Neutralität nicht durch einen einseitigen Akt aus der Welt zu schaffen.