Die in Selbstverwaltung stehende Sozialversicherung (Pensions-, Kranken- und Unfallversicherung) ist mit einem Budget von über 60 Milliarden Euro das größte Non-Profit-Unternehmen Österreichs. Das sind rund 17% des BIP, die ohne Gewinnabsicht, abseits der Kapitalmärkte direkt für die soziale Sicherheit und Gesundheit der Menschen in Österreich verwendet werden. Das ist den Neoliberalen seit Langem ein Dorn im Auge. Die schwarz-blauen Pläne zielen darauf, diesen Grundpfeiler des österreichischen Sozialstaats zu demontieren. Die EU-Kommission applaudiert und drängt auf Mehr.

Finanzielle Aushungerung bzw. Zerschlagung der Unfallversicherung:

Um den – ausschließlich von den Dienstgebern bezahlten - Unfallversicherungsbeitrag von 1,3% auf 0,8% zu senken, will die Regierung die UV dazu vergattern, 40% des Budgets zu kürzen. Ansonsten könnte die völlige Auflösung der UV folgen. Damit droht – wie Ärztekammer und Gewerkschaften warnen - ein „Kahlschlag in der Unfallchirurgie“. Die Leidtragenden sind jene 375.000 Menschen, die jährlich in den Einrichtungen der UV ambulant oder stationär behandelt werden. Auch für kleine und mittlere Unternehmen kann das existenzgefährdend sein, da die UV die Unternehmen von Schadenersatzansprüchen der ArbeitnehmerInnen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten enthaftet. Unternehmen unter 50 Mitarbeitern bekommen außerdem von der AUVA eine kostenlose Beratung zur Vermeidung von Unfällen und Berufskrankheiten in ihren Betrieben.

Verlagerung der Einhebung der SV-Abgaben auf die Finanzämter:

Damit drohen ebenfalls ein Einnahmenentgang für die Sozialversicherung und Verschlechterungen zu Lasten der ArbeitnehmerInnen, da die Sozialversicherung nach dem „Anspruchsprinzip“ prüft, d.h. auch kontrolliert, ob der Arbeitnehmer im richtigen Kollektivvertrag ist und Überstunden, Weihnachts- oder Urlaubsgeld korrekt ausbezahlt werden. Ebenfalls ein Angriff auf die sozialen Kassen stellt das sog. Budgetbegleitgesetz dar, durch das Betrug an den sozialen Kassen zum Kavaliersdelikt wird.

Zerschlagung der der Selbstverwaltung/Entmachtung der Arbeitnehmer-Vertretung

Unter dem Vorwand der „Effizienzsteigerung“ soll die Sozialversicherung von 21 auf fünf Träger zusammengelegt werden. Vollkommen ignoriert wird dabei, dass gerade die Sozialversicherungen ausgesprochen geringe Verwaltungskosten haben (sh. Kasten). Die Erfahrung der Zusammenlegung der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter und der Angestellten zeigt außerdem, dass derartige Zentralisierungen keineswegs kostendämpfend sein müssen. Der Rechnungshof kritisierte, dass durch diese Fusion Mehrkosten von 115 Millionen Euro entstanden sind. Das wirkliche Ziel dieser Zentralisierungspläne ist ein anderer: die Eliminierung der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung, zunächst vor allem die Zurückdrängung der Arbeitnehmer-VertreterInnen. In den Gebietskrankenkassen sind derzeit in Generalversammlung bzw. Vorstand 4/5 Arbeitnehmer-VertreterInnen und 1/5 Arbeitgeber-VertreterInnen, in der Pensionversicherung ist das Verhältnis 2/3 zu 1/3. Die Regierung will in Zukunft eine 50:50 Parität zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-VertreterInnen herstellen.

Ziel: Leistungskürzungen und Privatisierungen

Angesichts dessen, dass die ArbeitnehmerInnen die große Mehrheit der Versicherten stellen, ist das eine Verhöhnung der Demokratie. Mit einem klaren Ziel: Durchgriff auf dieses Milliardenbudget zu bekommen, um erstens die Spar- und Kürzungspolitik im Gesundheitsbereich noch straffer durchzusetzen. Die Regierung will die Abgabenquote von 43% auf unter 40% senken – das bedeutet rund 10 Milliarden weniger für öffentliche Leistungen, das geht nicht ohne Einschnitte im Sozialbereich und Leistungskürzungen für die Versicherten.

Und zweitens um die Privatisierung der Gesundheitseinrichtungen einzuleiten. Die Sozialversicherungen haben 154 eigene Einrichtungen – Unfallspitäler, Kurheime, Ambulanzen, Reha-Zentren. Große private Gesundheitskonzerne haben begehrliche Augen darauf gerichtet. Großkonzerne wie die deutsche Helios-Gruppe (Fresenius) haben eine prall gefüllte Kriegskasse, 15% Rendite ist bei ihnen die Richtmarke. In Deutschland, wo dieser Konzern bereits viele ehemals öffentliche Krankenhäuser einkaufte, mussten die Beschäftigen laut Gewerkschaft verdi Gehaltseinbußen von bis zu 35% hinnehmen.

Die Politik der Austrocknung des Gesundheitssektors beginnt freilich nicht erst mit dem Regierungsduo Kurz-Strache. Bereits 2012 wurde die „Deckelung“ der Gesundheitsausgaben beschlossen. Diese „Deckelung“ hat dazu geführt, dass den Menschen in Österreich zwischen 2012 und 2017 rd. 9 Milliarden Euro bei der Gesundheit vorenthalten wurden. Die Auswirkungen sind für viele spürbar: lange Wartezeiten auf dringend notwendige Operationen und Therapien, eine Vielzahl von Spitals- und Abteilungsschließungen, Sinken der Kassenverträge trotz wachsender Bevölkerung, steigender Arbeitsdruck und Burn-out für die Beschäftigten.

EU-Kommission applaudiert und drängt nach mehr

Diese „Deckelung“ der Gesundheitsausgaben erfolgte 2012, um die Vorgaben des EU-Fiskalpakts zu erfüllen und von der EU-Kommission aus dem „Defizitverfahren“ entlassen zu werden. Die EU-Kommission applaudiert nun auch den schwarz-blauen Plänen zur Demontage der Sozialversicherung. So wiederholt die EU-Kommission im Rahmen des sog. „Europäischen Semesters“ im „Länderbericht 2018“ zu Österreich die schwarz-blaue Regierungspropaganda: „Im neuen Regierungsprogramm wurde eine Senkung der Zahl der Sozialversicherungen auf maximal fünf Träger angekündigt. Dies könnte dazu beitragen, die Kosteneffizienz, Transparenz und Gerechtigkeit des Systems zu verbessern.“ (1) Auch das Programm der VP/FP-Regierung, die Sozialversicherungsbeiträge und damit die Gesundheitsleistungen zu senken, entspricht langjährigen Forderungen der EU-Kommission.

Gleichzeitig macht die EU-Kommission Druck für eine härtere Gangart. Die Einführung der „Gesundheitsdeckelung“ im Jahr 2012 sei zwar „positiv“, aber noch „nicht sehr ehrgeizig“. Entsprechend mahnen die Kommissare im „Länderbericht 2018“ von Österreich eine härtere „Durchsetzung der Ausgabenobergrenzen“ im Gesundheitsbereich und insbesondere den Abbau des „überdimensionierten Spitalssektors“ ein (1). Auch im Pensionsbereich fordert die EU-Kommission im „Länderbericht 2018“ Verschlechterungen. Besonders wichtig ist der Kommission eine laufende Erhöhung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters, indem dieses automatisch an die Lebenserwartung gekoppelt wird. Außerdem soll das Pensionsantrittsalter für Frauen rascher angehoben werden.

Zwischen den Mühlsteinen

Zwischen den beiden großen Mühlsteinen des EU-Konkurrenzregimes – der durch den EU-Fiskalpakt einzementierten Austeritätspolitik und dem neoliberalen Binnenmarktregime – droht das österreichische Sozialversicherungssystem zerrieben zu werden. Der Spardruck sorgt für die Ausdünnung der öffentlichen Leistungen bzw. zunehmende Privatisierung von Gesundheitsleistungen. Und das wiederum könnte das Einfallstor dafür sein, das Sozialversicherungssystem als Gesamtes unter den Hammer des EU-Wettbewerbsrechts zu bringen. Denn je stärker die Solidarelemente ab- und die Marktförmigkeit ausgebaut wird, desto mehr laufen die Sozialversicherungen Gefahr, von der EU-Rechtsprechung als „binnenmarktwidriges Nachfragekartell“ gebrandmarkt zu werden.

In Deutschland, wo die Privatisierung der Gesundheitssystem schon seit langem läuft, haben das privatisierungskritische NGOs sehr klar formuliert: „Seit langem ist es das Ziel von privaten Klinikkonzernen, die öffentlichen Krankenhäuser zu übernehmen. Für sie sind Krankenhäuser ein lukratives Geschäftsmodell. Im EU-Wettbewerbsrecht sehen sie nun einen Hebel, um die Krankenhäuser finanziell derart auszubluten, so dass letztendlich einer Privatisierung nichts mehr im Wege steht. Kliniken werden der Marktlogik unterworfen. Aus gemeinwohlorientieren Institutionen der Gesundheitsversorgung werden gewinnorientierte Unternehmen, in deren Zentrum weder die Patienten noch die Ärzte und Angestellten stehen, sondern einzig die Renditeerwartung der Aktionäre.“ (2)

Das gilt es zu verhindern. Mit aller Kraft.

Gerald Oberansmayr
(aktuallisiert Juni 2018)

Quellen:
(1) Europäische Kommission, Brüssel, den 7.3.2018, Länderbericht Österreich 2018.
(2) http://berliner-wassertisch.info/private-vs-oeffentliche-kliniken_20160324/