Die Solidarwerkstatt Österreich bzw. ihr Vorsitzender, Andreas Schütz, haben erneut vor dem Verwaltungsgericht Wien Recht bekommen. Im Urteil der Richterin Dr. Grois wurde die Auflösung der Demonstration gegen Rüstungsgeschäfte mit Israel am 21. Dezember 2024 vor dem Parlament in Wien für rechtswidrig befunden.


Die Polizei hatte die Demonstration aufgelöst, weil die Parole „From the river to the sea, all people will be free!“ gerufen worden sei. Mit dieser Parole sei der Anfangsverdacht der Gutheißung von und des Aufrufs zu terroristischen Straftaten gegeben. Wie sich im Prozessverlauf herausgestellt hatte, unterschied die Behörde dabei nicht, ob „From the river to the sea, Palestine will be free!“ oder „From the river to the sea, all people will be free!“ gerufen wurde. Wie auch aus einer internen Dienstanweisung hervorgeht, genügt es „From the river to the Sea,…“ zu rufen, um polizeiliche Zwangshandlungen zu provozieren.

Diese Praxis steht in eklatantem Widerspruch zum Erlass des BM für Justiz vom 30.11.2023, in dem ausgeführt wird, dass „der Parole selbst keine Aufforderung zur Begehung einer terroristischen Straftat entnommen werden kann.“ Das Gericht führt aus, dass „dem Erlass zufolge jedoch eine Prüfung im Einzelfall notwendig (sei), um die Zwecke/Intention von äußernden Personen bei Skandieren dieser Parole feststellen zu können.“

From the river to the sea, all people will be free – Palestine will be free, from the river to the sea.

Die polizeiliche Praxis des generellen Einschreitens, jedesmal wenn irgendwo ein Spruch mit „From the river to the sea,…“ geäußert wird, ist weder durch die Rechtsordnung im Allgemeinen, noch durch den Erlass des BM f. Justiz im Besonderen gedeckt. Das gilt klarerweise für „ … all people will be free!“, aber eben auch für „… Palestine will be free!“, wenn aus dem Zusammenhang hervorgeht, dass damit kein Aufruf zur terroristischen Vernichtung von Menschen verbunden ist.

Damit zeigt sich, dass der österreichische Rechtsstaat nach wir vor in Praxis wirkmächtig ist, auch wenn von proisraelischen Kreisen enormer Druck auf die Behörden ausgeübt wird. Der Zusammenhang ist offenkundig: Israel herrscht tatsächlich in Palästina „From the river to the sea“, vom Jordan bis zum Mittelmeer. Jede Erinnerung, dass dieses Territorium Palästina war, und dass auf diesem Territorium arabische Menschen leben, soll ausgelöscht werden. Das ist der wirkliche Grund, warum diese Parole kriminalisiert wird. Die Sanktionierung der abgewandelten Losung zu „All people will be free!“ hat das glasklar verdeutlicht.

Das Verwaltungsgericht Wien hat bereits die Beschlagnahme des Banners mit der Parole „From the river to the sea, all people will be free!“ und die Festnahme unseres Vorsitzenden am 26. Oktober 2024 für rechtswidrig erklärt. Derzeit läuft noch eine Bescheidbeschwerde gegen die Untersagung der Kundgebung der Palästina Solidarität Österreich vom 1. März 2025. Die LPD Wien hat diese Kundgebung eben mit dem Argument untersagt: „all people will be free!“ habe die gleiche Bedeutung wie „Palestine will be free!“, und damit den Nachweis der Rechtswidrigkeit ihrer Vorgehensweise selbst geliefert.

Boris Lechthaler
(Mai 2025)