Die USA haben am Samstag 3.1. Venezuela überfallen und den Staatspräsidenten des Landes Nicolas Maduro und seine Frau Cecilia Flores gekidnappt. Bei diesem Wildwestakt, der sämtliche völkerrechtliche Regeln gebrochen hat, wurden über 100 VenezolanerInnen ermordet. 


Auf die sonst übliche Menschenrechtsrhetorik verzichtete der US-amerikanische Präsident Trump, er erklärte unumwunden, dass die USA durch diesen Handstreich Zugriff auf die venezolanischen Erdölverkommen bekommen möchten, die zu den größten weltweit zählen. Die USA würden jetzt „die Führung des Landes übernehmen“, im Fall von Widerstand werden weitere militärische Schläge durch die US-Armee angekündigt. Im Vorfeld dieses Überfalls haben die USA bereits dutzende Boote vor der Küste Südamerikas versenkt und über 100 Menschen dabei getötet – ohne Gerichtsurteil, ohne Beweise wurden diese Menschen des Drogenschmuggels beschuldigt und liquidiert, ein Fall von blankem Staatsterror. Weitere lateinamerikanischen Ländern – Kuba, Kolumbien, Mexico – hat Trump unverhohlen mit militärischen Aktionen gedroht.

Dieses Vorgehen der USA ist exemplarisch für die Verrohung der neuen Weltordnung, in der sich die Großmächte hemmungslos des Faustrechts bedienen, um ihre Interessen durchzusetzen. Der NATO-Überfall auf die BR Jugoslawien, die Kriege gegen Afghanistan, Irak und Libyen, der von USA und EU unterstützte blutige Regime-Change in der Ukraine und die vier Jahren andauernde russische Invasion in der Ukraine, der genozidale Krieg Israels in Gaza, der Bombenkrieg gegen den Iran, die Unzahl von mörderischen Wirtschaftskriegen vor allem westlicher Großmächte, das alles bringt eine zunehmende Demontage des internationale Rechts, insbesondere des Gewaltverbots in den internationalen Beziehungen. Freilich bringt die Entführung Maduros auch eine Änderung in der Rolle der USA zu Ausdruck: Sie ist vom „ideellen Gesamtimperialisten“, der seinen Interventionen zumindest den Anschein von Legitimität und Werteorientierung zu geben versuchte, auf die Rolle eine gemeinen Hinterhof-Imperialisten herabgesunken, der im Wildweststil nackte Interessenspolitik betreibt.

Bezeichnende Reaktion der EU

Die Reaktion der EU auf den Terrorakt der USA in Venezuela ist bezeichnend: Kein Wort der Verurteilung der USA, dafür demonstrative Freude über die gewaltsame Entführung der venezolanischen Präsidenten, da dieser „nicht rechtmäßig die Wahlen gewonnen habe“ und das Land unter seiner „Misswirtschaft“ leide. Nun mag man der Regierung Maduro vieles vorhalten können, ein Grund zur militärischen Intervention ist das mitnichten. Wer so argumentiert, öffnet die Büchse der Pandora zur vollkommenen Willkür und der Recht des Stärkeren in den internationalen Beziehungen. Nur das venezolanische Volk hat das Recht, über seine Regierung zu bestimmen.

Dabei hat die Intervention in Venezuela schon lange vor der Entführung Maduros angefangen. Die brutalen Wirtschaftssanktionen von USA und EU gegen das Land waren durch das Völkerrecht nicht gedeckt. Sie haben wesentlich zum Einbrechen der venezolanischen Wirtschaft beigetragen - mit mörderischer Wirkung: Eine Studie für das Washingtoner Centre for Economic and Policy Research (CEPR) kommt zum Ergebnis, dass allein zwischen 2017 und 2018 schätzungsweise 40.000 Menschen in Venezuela durch diesen Wirtschaftskrieg von USA und EU ums Leben kamen, da sie den Zugang zu lebenswichtigen Gütern wie Medikamenten und Lebensmitteln stark einschränkten und die Wirtschaft kollabieren ließen.

Beschämende österreichische Außenministerin

Beschämend auch das Auftreten der österreichischen Außenministerin Beate Meindl-Reisinger. Die Außenministerin besitzt die Chuzpe, den völkerrechtswidrigen Regime-Change in Venezuela zu unterstützen und zugleich die rasche Aufrüstung der EU zu fordern, „um die Werte des Völkerrechts hochzuhalten.“ (ORF, 4.1.2026). Der Bock gefällt sich wieder einmal als Gärtner. Der Lissabon-Vertrag sieht eine Selbstmandatierung des EU-Rates für weltweite Militäreinsätzen der EU auch ohne UNO-Mandat vor. Österreich hat die Bereitschaft zur Teilnahme an völkerrechtswidrigen EU-Kriegen im „Kriegsermächtigungsartikel 23f“ sogar zum Bestandteil der eigenen Verfassung gemacht.

Die Außenministerin suggeriert: Als kleines Land stünden wir in der „neuen Weltordnung“ vor der Wahl, entweder zu fressen oder gefressen werden („auf der Speisekarte stehen“), Opfer oder Täter von Kriegen zu werden. Jemand, dessen politischer Horizont über diese Dichotomie nicht hinausreicht, hat im Außenministerium eines neutralen Staates nichts verloren. Denn die Alternative zum Mitmarschieren bei einer imperialistischen Großmacht ist das Eintreten für die Stärke des internationalen Rechts vor dem Recht des Stärkeren. Die Alternative zur entfesselten Großmachtskonkurrenz ist eine kooperative Sicherheitsordnung, wie sie ansatzweise in UNO und OSZE verwirklicht ist. Das Völkerrecht zu verteidigen und Initiativen für Frieden und Abrüstung zu setzen, gehört zu den wichtigsten Aufgaben eines neutralen Landes. Unsere Verbündeten dabei sind die große Mehrheit der blockfreien Staaten, die die völkerrechtswidrige Politik der USA und der EU, aber auch Russlands, verurteilt haben. Das neutrale Österreich kann ein wichtiger Motor für eine internationale Friedensbewegung sein, die einen Gegenpol zur Gewaltpolitik der Großmächte bilden kann.

Wenn wir aktuell fordern „Hände weg von Venezuela!“, so heißt das auch: „Hände weg von der Neutralität!“ Und das muss konsequenterweise bedeuten: Engagement für den Ausstieg aus der EU-Militarisierung und aus den Militarisierungsartikeln des EU-Vertrages.