Einer der 89 Beiträge aus dem neuen Buch von Günther Lanier "Afrika. Exkursionen an den Rändern des Weltsystems" .

Ouagadougou 16.1.2019

Einst “exportierte“ Afrika Menschen. Da wurden vor allem die Jungen und Kräftigen gejagt und als SklavInnen verkauft und über den Atlantik geschafft. Das ist schon lange her, ist schon lange nicht mehr zeitgemäß – die freie Marktwirtschaft, in der wir weltweit nolens volens leben, braucht von ihren Produktionsmitteln tunlichst befreite, nur über ihre eigene Arbeitskraft frei verfügende Menschen, die zum Überleben keine andere Wahl haben als die, Angebot zu sein am – freilich freien – Arbeitsmarkt.

Eine andere Form von Humankapitalexport ist heute zugange. Ein nicht unerheblicher Teil der bestausgebildeten AfrikanerInnen wird abgeworben, AkademikerInnen und anderes medizinisches Personal zum Beispiel locken hohe Gehälter in die Satte Welt. Und auch die MigrantInnen, denen es gelingt, die immer höheren Bollwerke und Bastionen und Zäune zu überwinden[1], die EU und USA errichten aus Furcht vor’m Überranntwerden durch arme Fremde, auch diese selbstverständlich nicht nur afrikanischen MigrantInnen leisten einen nicht zu unterschätzenden Beitrag dazu, dass das kapitalistische Werkl weiter rennt und Wohlstand erzeugt, zumindest für die wenigen.

Hier geht es heute um einen anderen Beitrag, den Afrika zum Wohlergehen des reichen Teils der Welt leistet. Während viel darüber geredet und geschrieben wird, wie armen Ländern geholfen wird – Entwicklungshilfe hieß das einst, Entwicklungszusammenarbeit jetzt – und während auch tatsächlich regelmäßig erhebliche Beträge solcher Hilfe fließen, wird übersehen, dass gleichzeitig und in deutlich höherem Ausmaß Afrika der hochentwickelten Welt “hilft“. Diese die entwickelte Welt weiterentwickelnde afrikanische “Hilfe“ erfolgt teils freiwillig, teils widerwillig.

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Africa Visions in Time

Wirtschaftspartnerschaftsabkommen oder EPAs

Obwohl die Partnerschaft im Namen steckt, handelt es sich hier um Unfreiwilliges. Es geht um Freihandel[3]. Der wird Afrika aufgezwungen – nicht nur, aber insbesondere von der EU. Die Economic Partnership Agreements (EPAs)[4] sind seit Beginn des Jahrtausends das (unübersichtliche) Schlachtfeld in diesem nie deklarierten Krieg.

Von Freihandel profitieren die Großen und Starken unter den Unternehmen. Sie wollen Profit. Den vermehren sie, indem sie größer werden. Damit ihrem erhöhten Angebot die entsprechende Nachfrage gegenübersteht, wird nach dem Binnen- auch der Auslandsmarkt erobert. Doch beim Überschreiten von Landesgrenzen kann es zu Behinderungen kommen – für die Menschen wurden zu diesem Behuf Pässe und Visa erfunden, aber hier geht es um Waren, da gibt es insbesondere den Verkaufspreis erhöhende Zölle oder ganz einfach Importverbote. Um derlei Hindernisse aus dem Weg zu räumen, verlassen sich Unternehmen gern auf ihre staatlichen VertreterInnen – PremierministerInnen, PräsidentInnen und Regierungen sind schließlich dazu da, die Verwertungsbedingungen “ihres“ Kapitals zu verbessern – und die verhandeln dann und werfen, handelt es sich zum Beispiel um die EU, ihr ganzes Gewicht in die Waagschale, um Freihandel durchzusetzen, Grenzenlosigkeit für Waren. Oder etwas, was dem nahekommt.

Dass Freihandel den Schwächeren nicht zugutekommt, dafür liefern die USA gerade anschaulichen Beweis. Ökonomisch gegenüber China im Hintertreffen, also im “fairen“ Wettbewerb am “freien“ Markt unterlegen, fällt ihnen nichts mehr ein, als mit Krieg zu drohen – militärisch sind sie weltweit ja nach wie vor die Nummer 1.

Die EPAs sollen ab spätestens 2020 den Handel zwischen der EU und Afrika neu regeln. Als die Kolonialmächte ihre Kolonien in die Unabhängigkeit entließen, gewährten sie ihnen Vorzugsbedingungen im Zutritt zu ihren Märkten. Damit sie es leichter hätten in ihrer neuen Freiheit, hieß es. Damit sie von ihren alten wirtschaftlichen Beziehungen und Abhängigkeiten gegenüber den Ex-Kolonialmächten nicht allzu weit abrückten, war wohl der wichtigere Grund.

Jedenfalls wurde 1963 zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und 18 frisch unabhängigen afrikanischen Staaten[5] das Yaoundé-Abkommen unterzeichnet, ein Assoziierungs- und Freihandelsabkommen, das 1964 in Kraft trat und mittels Zweitem Yaoundé-Abkommen[6] bis 1975 verlängert wurde. Auf Yaoundé folgte Lomé – da wurde auf der Seite der Ex-Kolonien der Kreis der Beteiligten beträchtlich ausgeweitet, der Europäischen Gemeinschaft (EG) standen 77 Staaten aus Afrika, Karibik und Pazifik (AKP) gegenüber[7]. Und im Juni 2000 unterzeichneten schließlich 79 AKP-Staaten und die 15 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) das Cotonou-Abkommen, das 2002 in Kraft trat und bis 2020 gilt. Da sich inzwischen die globalen Regeln des internationalen Handels in Richtung Freihandel geändert hatten[8], waren Bevorzugungen, wie sie im Rahmen der verschiedenen Abkommen zwischen Ex-Kolonialmächten und ihren früheren Kolonien festgelegt waren, nicht mehr statthaft. Und so wurde im Cotonou-Abkommen festgelegt, dass die beiden Seiten bis spätestens 2020 Economic Partnership Agreements/EPAs, also Wirtschaftspartnerschaftsabkommen aushandeln sollten, die den globalen Regeln genügen.

Was die afrikanischen Länder betrifft, zeigt die folgende Tabelle den Stand der EPA-Verhandlungen per November 2018 – aus EU-Sicht[9].

EPA Verhandlung Tab 1 v 2

EPA Verhandlung Tab 2 v 2

Wenn die EU die Vorteile der EPAs groß anpreist[10], dann haben ihr unter ihren Verhandlungs“partnerInnen“ ganz offensichtlich nur die wenigsten diese Propaganda auch abgenommen. Über mehr als ein Jahrzehnt ist wenig weitergegangen[11]. Teils verhandelte die EU gleichzeitig auf regionaler und bilateraler Ebene, so mit Westafrika insgesamt und gleichzeitig mit den beiden wirtschaftlich starken Ländern Ghana und Côte d’Ivoire – und was ausverhandelt wird, unterscheidet sich auch durchaus.

Wie sehr sich die Begeisterung in Grenzen hält, lässt sich an der Ostafrika betreffenden gewundenen Formulierung erkennen, wo der derzeitige Stand der ist, dass das 2018er Gipfeltreffen “mandated President Museveni to follow up on the way forward for the EPA“, also “Präsident Museveni beauftragte, weiter zu prüfen, wie es mit dem EPA vorwärtsgehen soll“. Da trotzt ganz offensichtlich wer der Übermacht und den Entwicklungszusammenarbeitsgeldern der EU.

Derweil hat sich gerade in Ostafrika die EU als unzimperlich erwiesen, als es um das Brechen kenianischen Widerstands bei den EPA-Verhandlungen ging. Die EU verhängte “zur Strafe“ Zölle auf kenianische Produkte. BäuerInnen, die Blumen für den EU-Markt produzieren, setzten daraufhin die Regierung erfolgreich unter Druck und Kenia unterschrieb[12].

Doch im Großen und Ganzen sind die afrikanischen Staaten dort, wo die EU sie haben will. Jedenfalls wurde der Freihandel mit Hilfe der EPA-Verhandlungen vorangebracht. Mit anderen Worten sind die afrikanischen Märkte offener als zuvor für europäische und andere Importware.

Das bedeutet für die afrikanischen Staaten, die sich mit dem Steuereintreiben traditionell sehr schwer tun, weitere Ausfälle bei den Zolleinnahmen. Und es bedeutet verminderte Möglichkeiten des Schutzes nationaler Märkte vor ausländischer Konkurrenz – junge Unternehmen können an der Konkurrenz von Multis leicht zugrunde gehen, so gut sie auch wirtschaften, so gute Ideen sie auch haben. Ein frisch geschlüpfter Vogel braucht Nestwärme und Verhätschelt- und Gefüttertwerden[13], bevor er oder sie zum ersten Flug aufbricht. So aber werden bestehende Strukturen weiter gefestigt und die Entwicklungsländer werden weiterhin überwiegend Rohstoffe exportieren (siehe den “ungleichen Tausch“ der Dependenztheorie) oder bestenfalls Produkte niedrigen Verarbeitungsgrades.

Leben abseits des Weltsystems wird immer unmöglicher.

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Afrika Lilian Magodi

Dank des sich beständig weiter globalisierenden Marktes des Weltsystems geben die AfrikanerInnen also, ob sie und ihre Regierungen es wollen, oder nicht, einen immer größeren Teil ihres Einkommens, ihres Geldes für importierte Ware aus. An ihnen verdienen die VerkäuferInnen dieser Waren und die Unternehmen, die sie herstellen.

Wenn ich im Untertitel von Afrikas Subventionen für die Satte Welt schreibe, dann meine ich allerdings mehr noch als diese auf der Realwirtschaft beruhenden Abflüsse. Ich meine vor allem zweierlei andere Arten von Mittelabflüssen – Schuldenrückzahlungen und Kapitalflucht alias unlautere Finanzbewegungen. Und die bewirken, dass Afrika, so unwahrscheinlich das beim ersten Hören oder Lesen scheint, global betrachtet ein Nettogläubiger ist.

Während viel von der “Hilfe“ die Rede ist, die die Satte Welt dem armen Afrika zukommen lässt, werden die Mittelflüsse der Entwicklungshilfe mehr als wettgemacht von in die Gegenrichtung, also Richtung entwickelte Welt “flüchtendem“ Kapital.

Geld, das in afrikanischen Ökonomien rar ist und dort viel sinnvolle Anlagemöglichkeit hätte, kommt also der Satten Welt zugute, wird dort angelegt, “arbeitet“ dort. Das meint das “bergauf fließende Wasser“[15] meines Titels.

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Afrika Kapitalflucht EZA

Die kumulierte Kapitalflucht aus Afrika 1970 bis 2015 belief sich auf 1.383,9 Mrd USD, knapp 40% mehr als die in diesem Zeitraum geleistete öffentliche Entwicklungshilfe und mehr als doppelt so viel wie die kumulierten Direktinvestitionen in demselben Zeitraum.

In der Mainstream-Ökonomie wird Kapitalflucht oft als Kapital auf der Suche nach rentabler Anlage[17] gesehen, dem im Ausland höhere Renditen winken, weil daheim die Anlagekonditionen nicht gut genug sind und das daher, vielleicht nicht ganz legal, “flüchtet“[18]. Tatsächlich zahlen sich Investitionen in Afrika aber aus – die bei weitem dominanten Gründe von Kapitalflucht sind Steuerflucht und die Verschleierung von Korruption[19].

Vergessen wir bei dieser Gelegenheit nicht, dass Multis Großmeister im Steuervermeiden sind. Mit ihren Niederlassungen in verschiedenen Ländern haben sie die Möglichkeit, Ware beim Export mit falschem Preis zu deklarieren, wenn die Grenzen innerbetrieblich überschritten werden. So können sie ihren Gewinn dorthin verschieben, wo die Steuersätze niedrig sind – sogenannte “firmeninterne Gewinnverschiebungen“. Davon profitieren die Multis und die Steuerparadiese – den (nicht nur) afrikanischen Staaten entgehen hingegen beträchtliche Einnahmen.

Afrika Kapitalflucht Tab kl

Um Kapitalflucht zu bekämpfen, müssen laut Mainstream-Ökonomie vor allem die Investitionsbedingungen in der “Heimat“ des Fluchtkapitals verbessert werden[20]. Das kommt zwar Auslandskapital zugute und insofern werden auch Internationaler Währungsfonds, Weltbank und andere Organe der internationalen Finanzwelt begeistert sein, helfen aber wird es nicht viel – denn diese Abflüsse geschehen auf Basis von Illegalität und aus unlauteren Motiven.

Unter anderem, um sich von diesen traditionellen Vorstellungen zu verabschieden, ist es in Fachkreisen zu einer “diskursiven Transition“[21] gekommen, statt um “Kapitalflucht“ geht es mittlerweile meist um “unlautere Finanzbewegungen“ – die beiden Begriffe sind allerdings nicht deckungsgleich[22]. Wenn Léonce Ndikumana[23], dessen Daten meiner Grafik und Tabelle zugrunde liegen, weiter über “Kapitalflucht“ schreibt, dann deswegen, weil die Datenlage zu den illicit financial flows, wie die unlauteren Finanzbewegungen auf Englisch heißen, nicht gut ist. Ihm dient Kapitalflucht – ich finde den Begriff ja viel griffiger als den neuen – quasi als Näherung für die unlauteren Finanzbewegungen[24].

Dass Afrika ein Nettogläubiger gegenüber dem Rest der Welt ist, daran scheint in Fachkreisen wenig Zweifel zu bestehen. Die Afrikanische Entwicklungsbank 2013[25] und der Mbeki-Report aus 2015[26] im Auftrag der Afrikanischen Union und der angesehenen UNO-Kommission für Afrika (United Nations Economic Commission for Africa) haben die Idee salonfähig gemacht. Sogar die OECD, der Club der reichen Länder der Welt, war schon 2013 dieser Auffassung.

So herrscht heute Konsens darüber, dass die Entwicklungsländer im Durchschnitt einen Nettokapitalabfluss erleiden. Das heißt, dass diese Länder über Kreditrückzahlungen, Zinszahlungen, unlautere Finanzbewegungen und den Aufbau von Währungsreserven mehr Kapital verlieren, als in Form von neuen Krediten, Hilfsleistungen und Direktinvestitionen zufließt[27].

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Afrika Abou Sidibe 28

Dieses abgeflossene oder geflohene Kapital geht den betroffenen afrikanischen Ländern[29] ab.

Zum Kompensieren können sie im Ausland Kredite aufnehmen. Die Zeit der Entschuldungen hat eine substanzielle Verbesserung der Verschuldungsindikatoren bewirkt, wodurch die entschuldeten Länder auf den internationalen Finanzmärkten wieder kreditwürdig wurden. Viele (nicht nur) afrikanische Staaten scheinen das zur neuerlichen Mittelaufnahme genutzt zu haben. Jedenfalls wird seit über einem Jahr immer wieder die Gefahr einer neuen Schuldenkrise behauptet.

Dabei gilt es, vorsichtig zu sein. Betrifft die Krise nur Banken in der Satten Welt, kann sie uns vielleicht egal sein (obwohl die Banken leichtfertige Kreditvergabe, so es sich nicht um Einzelfälle handelt, selten selbst büßen…). Oder sind es die Schuldnerländer, die von einer Krise bedroht sind?

Nebenbemerkung: Zum einen erhöhen unlautere Finanzflüsse den Bedarf nach Auslandskrediten – zum anderen erhöhen Auslandskredite erfahrungsgemäß auch unlautere Finanzflüsse[30]. Zum Teil landet ein Teil des neu geborgten Geldes sehr unmittelbar auf Bankkonten im Ausland.

Die folgende Karte zeigt, wie kritisch – je dunkler, desto mehr – derzeit[31] die Schuldensituation der afrikanischen Staaten ist.

Afrikakarte Schuldenprobleme

Nur Algerien und Botswana werden im Schuldenbericht 2018 als “nicht kritisch“ eingestuft (Westsahara und Somalia wurden nicht beurteilt). Die Schuldenlage Mosambiks ist sehr kritisch. Angola, Ägypten, Äthiopien, Burundi, Eritrea, Ghana, Kongo-Kinshasa, Mauretanien, Sudan, Tunesien werden nach den fünf Kriterien[32], die der Einstufung zugrunde liegen, als kritisch beurteilt. Die restlichen Staaten bekamen das Etikett “leicht kritisch“, sind also auch nicht ganz aus dem Schneider.

Jenseits der Verpflichtung zur Schuldenrückzahlung, die für die Laufzeit des Kredits auf dem Schuldnerland lastet, gilt es eines nicht zu vergessen: SchuldnerInsein macht abhängig von Gläubigerin bzw. Gläubiger.

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Afrika phacochere San 33

Nach allem, was hier jetzt geschrieben steht, ist eines klar. Wenn bei der Eröffnung des rezenten EU-Afrika-Forums der Initiator der Veranstaltung meinte, “(w)ir dürfen den afrikanischen Kontinent nicht den Chinesen überlassen”[34], dann können wir uns dieser kurzen Weisheit nur vollinhaltlich anschließen. Wir profitieren so sehr, es wäre völlig bescheuert, uns das durch die Lappen gehen zu lassen.

P.S. Am besten wir drohen der Afrikanischen Union und jedem afrikanischen Staat einzeln auch mit Krieg – die USA haben gegenüber China vorgetrumpft, die EU und Deutschland und Österreich dürfen nicht hintanstehen. Fast kann ich hier in Ouagadougou schon das geplante EU-Heer mit den Säbeln rasseln hören…

Endnoten:

[1] Vielleicht sind Durchquerung der Sahara, Überqueren des Mittelmeers, Überlisten von Frontex und anderen GrenzbewacherInnen, vielleicht sind das ja nichts anderes als Aufnahmeprüfungen, Initiationsriten – wer überlebt, die oder der hat sich verdient, teilzuhaben – wenn auch an subalterner Position – am Eldorado.

[2] Installation “Hêrêmakonon“ (“Warten aufs Glück“ in Dioula) von Abou Sidibé bei der Ausstellung FAVT (Future Africa Visions in Time) im burkinischen Nationalmuseum, Foto 22.10.2019 GL, Original färbig.

[3] Zum Freihandel siehe auch Günther Lanier, Die Freiheit der Großen. Geschäft ohne Schranken, Radio Afrika TV, Wien 21.3.2018, http://www.radioafrika.net/2018/03/21/die-freiheit-der-grosen/.

[4] EPA ist kein für AKP-Staaten reservierter Begriff – ein EPA hat die EU am 12.12.2018 z.B. auch mit Japan geschlossen (s. https://www.wko.at/service/suche.html?searchTerm=epa).

[5] Burundi, Dahomey (heute Benin), Demokratische Republik Kongo, Elfenbeinküste, Gabun, Kamerun, Kongo-Brazzaville, Madagaskar, Mali, Mauretanien, Niger, Obervolta (heute Burkina Faso), Ruanda, Senegal, Somalia, Togo, Tschad, Zentralafrikanische Republik. Ganz überwiegend also ehemalige französische Kolonien – Großbritannien war nicht EWG-Mitglied.

[6] Mauritius trat dem Abkommen 1972 bei, andere anglophone Ex-Kolonien schlossen separate Abkommen (Lagos-, Arusha-Abkommen).

[7] Es waren vier Lomé-Abkommen, 1975, 1979, 1984 und 1989. Das vierte galt, obwohl abgelaufen, unter dem folgenden Cotonou-Abkommen bis 2007 weiter.

[8] Insbesondere durch die Ablösung des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (General Agreement on Tariffs and Trade/GATT) durch die Welthandelsorganisation (World Trade Organisation/WTO) 1995.

[9] Von den sechs Seiten Überblick fehlen die Seiten 5 (Karibik) und 6 (Pazifik). Zusammenfassende Übersetzung von GL. European Commission, Overview of Economic Partnership Agreements, Nov.2018 http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2009/september/tradoc_144912.pdf. Zu den EPAs siehe außerdem: Handelskammer Österreich (WKO): EU-Ostafrika https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/EPA_EU-EAC.html, EU-Südafrika: https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/TDCA-EU-Suedafrika.html, EU-Westafrika: https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/EPA_EU-Westafrika.html, EU-Karibik-Pazifik: https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/Handelsabkommen_EU-Afrika-Karibik-Pazifik_(AKP)1.html – dort sind auch links zu den Verträgen zu finden.

[10] Da gibt es zum Beispiel aus 2016 von der Europäischen Kommission “Die Zehn Vorteile von Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA)“, https://publications.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/ece83404-abcb-11e6-aab7-01aa75ed71a1. Weniger offensichtlich Werbung und nur auf Westafrika zielt European Commission, Economic Partnership Agreement with West Africa – Facts and figures, 29.11.2017, http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2014/july/tradoc_152694.pdf.

[11] Siehe zum Beispiel, auch wenn es dreieinhalb Jahre alt ist: Annette Lohman, Impuls oder Hindernis für Entwicklung? Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und Westafrika, Friedrich Ebert Stiftung, Juli 2015, http://library.fes.de/pdf-files/iez/11509.pdf.

[12] Siehe Christian Jakob, Simone Schlindwein, Diktatoren als Türsteher Europas. Wie die EU ihre Grenzen nach Afrika verlagert, Berlin (Ch. Links Verlag) 2017, pp.245f. Die Seiten 241-249 ebd. beschäftigen sich mit Freihandel, pp.244ff mit den EPAs.

[13] Ja, ich kenne das Argument, dass sich ProduzentInnen an solche Schutzwälle gewöhnen und in ihrem Schatten ungerechtfertigt hohe Profite machen und dann nie konkurrenzfähig werden. Das kann ja auch anders als durch freien Weltmarktzugriff auf den Binnenmarkt verhindert werden.

[14] Lilian Magodi, Ohne Titel/Jungfrau Maria, Zeichnungen und Collage bei der Ausstellung FAVT/Future Africa Visions in Time im burkinischen Nationalmuseum, Foto 22.10.2019 GL, Original färbig.

[15] Zu diesem hat mich Bruno Gurtner inspiriert mit seinem “Das Wasser fliesst bergwärts. Unlautere Finanzbewegungen machen es möglich“, in: Die Schuldenfalle, Mai/Juni 2017, pp.6f, http://www.afrikakomitee.ch/Bulletin/AfrikaBulletin166%202017.pdf.

[16] Portfolioinvestitionen = Erwerb von Wertpapieren oder Aktien. Erstellt mit Daten aus Léonce Ndikumana, James K. Boyce, Capital Flight from Africa. Updated Methodology and New Estimates, Political Economy Research Institute (PERI), University of Massachusetts-Amherst, Juni 2018, p.9, https://www.peri.umass.edu/publication/item/1083-capital-flight-from-africa-updated-methodology-and-new-estimates.

[17] Es geschieht also zur Optimierung der “Portfoliozusammensetzung“, auf Englisch konzis “portfolio choice motive“.

[18] Vergleiche zum Beispiel die Definition von Kapitalflucht im Gabler Wirtschaftslexikon: “Transfer (…) von liquiden Mitteln ins Ausland, ohne Rücktransfer in absehbarer Zeit. Nicht zur Kapitalflucht zählen normale internationale Kapitalbewegungen, wie z.B. Direktinvestitionen. Motive für die Kapitalflucht sind häufig eine hohe Abgabenlast, Vermeidung und Hinterziehung von Steuern, eine inländische Niedrigzinspolitik, die Verweigerung staatsbürgerlicher Solidarität, oder krimineller Art wie Geldwäsche etc. Die Kapitalflucht wird durch die Globalisierung und immer intensivere Verflechtung der verschiedenen Volkswirtschaften begünstigt“ https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/kapitalflucht-39243.

[19] Marc Herkenrath, Unlautere Finanzflüsse und ihre Entwicklungsfolgen: eine Übersicht, The Graduate Institute Geneva 5.3.2014 https://journals.openedition.org/poldev/1999, beruft sich auf Léonce Ndikumana, Capital Flight and Tax Havens: Impact on Investment and Growth in Africa, Beitrag zur European Development Network (EUDN) Conference on «Finance and Development», Berlin, 11.-13.12.2013.

[20] In der Print-Ausgabe (Wiesbaden 1990) des Gabler-Volkswirtschaftslexikons ist die Kapitalflucht-Definition etwas ausführlicher, da steht z.B. auch: Kapitalflucht (K.) “aus Deutschland in der Zeit der Weltwirtschaftskrise in großem Umfang, bekämpft u.a. durch Devisenbewirtschaftung. Heute findet K. aus Entwicklungsländern statt. – Gründe: Allgemeine politische Unsicherheit; Inflation oder Abwertung im Inland; Vermeidung inländischer Besteuerung des Kapitals (Steuerflucht). – Beurteilung: K. bewirkt Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Entwicklung und ist somit unerwünscht, Maßnahmen zur Vermeidung dürfen nicht an den Symptomen, sondern müssen an den Ursachen ansetzen, d.h. Verbesserung der allgemeinen Rahmenbedingungen“.

[21] Der Begriff ist aus Marc Herkenrath, Unlautere Finanzflüsse und ihre Entwicklungsfolgen: eine Übersicht, The Graduate Institute Geneva 5.3.2014 https://journals.openedition.org/poldev/1999.

[22] “Capital flight represents outflows of financial resources from a country in a given period that are not recorded in official government statistics. In that sense, capital flight is narrower than the phenomenon of illicit financial flows, which includes also flows that may be duly recorded but are illicit by virtue of the illicit nature of the activities that generated them, or failure to report the earnings associated with them. In other words, illicit financial flows are all flows that are associated with violation of the law in their mode of acquisition, cross-border transfer, and holding abroad” – Léonce Ndikumana, James K. Boyce, Capital Flight from Africa. Updated Methodology and New Estimates, Political Economy Research Institute (PERI), University of Massachusetts-Amherst, Juni 2018, p.2, https://www.peri.umass.edu/publication/item/1083-capital-flight-from-africa-updated-methodology-and-new-estimates.

[23] Es gibt von ihm auch ein ähnliches Paper auf Deutsch, allerdings aus 2017, also ein Jahr älter und weniger detailliert: Léonce Ndikumana, Bekämpfung der Kapitalflucht aus Afrika. Zeit zu handeln, Friedrich Ebert Stiftung April 2017, http://library.fes.de/pdf-files/iez/13355.pdf.

[24] Für die herrscht auch keine Einigkeit bezüglich Definition, ob nur auf Illegalität abgestellt wird (cross-border transfers of funds that are illegally earned, transferred, or utilized) oder der Begriff weiter zu fassen ist. Siehe dazu aus Marc Herkenrath, Unlautere Finanzflüsse und ihre Entwicklungsfolgen: eine Übersicht, The Graduate Institute Geneva 5.3.2014 https://journals.openedition.org/poldev/1999.

[25] African Development Bank, New AfDB-GFI Joint Report: Africa a Net Creditor to the Rest of the World, AfDB 5.5.2013, war mir unter dem angegebenen link (http://www.afdb.org/en/news-and-events/article/new-afdbgfi-joint-report-africa-a-net-creditor-to-the-rest-of-the-world-11856) nicht zugänglich, kurze Zusammenfassungen finden sich auf https://www.afdb.org/en/news-and-events/illicit-financial-flows-africa-a-net-creditor-to-the-rest-of-the-world-11887/ und auch auf https://www.afdb.org/en/news-and-events/new-afdb-gfi-joint-report-africa-a-net-creditor-to-the-rest-of-the-world-11856/.

[26] Illicit Financial Flows. Report of the High Level Panel on Illicit Financial Flows from Africa. Commissioned by the AU/ECA Conference of Ministers of Finance, Planning and Economic Development, https://www.uneca.org/sites/default/files/PublicationFiles/iff_main_report_26feb_en.pdf.

[27] Hier habe ich einen Absatz verdichtet aus Marc Herkenrath, Unlautere Finanzflüsse und ihre Entwicklungsfolgen: eine Übersicht, The Graduate Institute Geneva 5.3.2014 https://journals.openedition.org/poldev/1999.

[28] Revisited: Installation “Hêrêmakonon“ (“Warten aufs Glück“ in Dioula) von Abou Sidibé bei der Ausstellung FAVT/Future Africa Visions in Time im burkinischen Nationalmuseum, Foto 22.10.2019 GL, Original färbig.

[29] Hier ist heute kein Platz, aber Léonce Ndikumana und James K. Boyce liefern in ihrem Artikel Daten zu 30 afrikanischen Staaten – die gälte es ein anderes Mal aufzubereiten.

[30] Der Fachausdruck dafür ist “debt-fueled capital flight“. Siehe Marc Herkenrath, Unlautere Finanzflüsse und ihre Entwicklungsfolgen: eine Übersicht, The Graduate Institute Geneva 5.3.2014 https://journals.openedition.org/poldev/1999.

[31] Der Schuldenreport, dessen Karte ich hier nachzeichne, kam am 15.3.2018 heraus. Bischöfliches Hilfswerk Misereor e.V., erlassjahr.de – Entwicklung braucht Entschuldung e.V., Schuldenreport 2018, Aachen/Düsseldorf 2018

[32] Siehe die Tabelle 2 ebd., p.13. Abermals gilt: Hier ist nicht genug Platz, um das Thema der Verschuldung afrikanischer Länder adäquat zu behandeln. Verwiesen sei hier in aller Kürze noch auf The African Forum and Network on Debt and Development (AFRODAD), http://www.afrodad.org/ sowie auf Afrika-Bulletin, Die Schuldenfalle, Basel Mai/Juni 2017, http://www.afrikakomitee.ch/Bulletin/AfrikaBulletin166%202017.pdf.

[33] Warzenschweinmaske der San Nordwest-Burkinas bei der Ausstellung “Maske, wer bist du?“ im burkinischen Nationalmuseum, Foto 22.10.2019 GL, Original färbig.

[34] Das Zitat habe ich von der Deutschen Welle, kb/fab (dpa, afp, kna), Europa wirbt für engere Partnerschaft mit Afrika, 18.12.2018, https://www.dw.com/de/europa-wirbt-f%C3%BCr-engere-partnerschaft-mit-afrika/a-46783158.