Eines wird auch in diesem Wahlkampf wieder weitestgehend ausgeklammert: dass diejenigen, die gewählt werden (wollen), selbst immer weniger zu entscheiden haben, weil entscheidende Politikfelder über die EU und ihre Verträge hochgradig entdemokratisiert worden sind. Die gewählten Parlamente sind immer weniger in der Lage, souverän und demokratisch Politik zu gestalten. Ein kurzer Überblick.

Die EU-Verträge haben das marktradikale TINA-Prinzip („There is no alternative“) der britischen Premierministerin Margarethe Thatcher im EU-Primärrecht einzementiert. Dazu der Staatsrechtler Andreas Fishan von der Universität Bielefeld: “Die konstitutionellen Grundlagen der Europäischen Union schotten diese gegen eine sozialreformatorische Politik ab, lassen eine Umstellung in Richtung einer solidarischen Ökonomie nicht zu, weil diese mit den normativen Vorgaben des europäischen Primärrechts nicht übereinstimmt […] Die programmatischen Festlegungen des europäischen Primärrechts sind so eng, dass sie Politik nur in einer ganz besonderen, nämlich neoliberalen Weise zulassen“ (in: Herrschaft im Wandel, Köln, 2009). Über die EU-Verträge wurden den gewählten Parlamenten immer mehr Politikbereiche entzogen und die wirklichen Entscheidungen auf technokratische EU-Organe bzw. die Regierungen der mächtigsten EU-Staaten, vor allem Deutschlands, verlagert. Um zu erfassen, wie wenig die gewählten Parlamente noch in der Lage sind, souverän und demokratisch Politik zu gestalten, eine Auswahl der Politikfelder, die über die EU hochgradig entdemokratisiert wurden:

1. EU-Binnenmarkt: "Offene Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb"

Die Wirtschafts- und Währungspolitik steht generell unter dem Vorbehalt, dass alle Mitgliedsstaaten zu einer „offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb“ verpflichtet sind. Die Parlamente haben kaum noch Möglichkeiten, die Waren-, Kapital- und Arbeitsmärkte demokratisch zu regulieren. Das heißt unter anderem:
=> dass man zwar bestimmte Produktionen im Inland regulieren bzw. verbieten kann, nicht aber den Handel mit solchen Gütern: z.B. die Einfuhr von Gentechnikprodukten, Atomstrom, Produkten aus Tierpelzen und Agrarfabriken, den überbordenden LKW-Transits, usw.
=> dass Kapitalverkehrskontrollen verboten sind. Kapitalverkehrskontrollen sind aber die „Voraussetzung für demokratische Wirtschaftspolitik“ (Jörg Huffschmid). Denn nur Kapitalverkehrskontrollen können sicherstellen, dass Verbesserungen für ArbeitnehmerInnen und Umwelt, dass stärkere Besteuerung des Großkapitals, Arbeitszeitverkürzung usw nicht sofort mittels Kapitalabzug durch die Konzerne unterlaufen werden.
=> dass die enormen Lohn- und Produktivitätsunterschiede im EU-Binnenmarkt eine neoliberale Arbeitsmigration antreiben, die zu einer gewaltige Umverteilung von arm zu reich führt. Die wirtschaftlich schwächeren Abwanderungstaaten verlieren massenhaft junge, qualifizierte Arbeitskräfte (Brain-Drain), die in den reicheren Zuwanderungsländern für Lohn- und Sozialdumping instrumentalisiert werden. Während die EU die Schotten gegenüber jenen dicht macht, die vor Verfolgung und Krieg fliehen (sh. Frontex), werden die Arbeitenden im EU-Binnenmarkt in eine gnadenlose Konkurrenz gegeneinander gehetzt.
=> dass die öffentlichen Dienste dem EU-Wettbewerbsrecht unterworfen werden, was einen fulminanten Privatisierungsboom ausgelöst hat (Post, Bahn, Energie, Wasser, usw.) Auch das schwächt die demokratischen Einflussmöglichkeiten der Parlamente und stärkt die Macht privater Großkonzerne.
 => dass der EU-Binnenmarkt den EU-Institutionen auch in Bereichen, in denen sie keine unmittelbare Kompetenz haben, ein Werkzeug in die Hand gibt, neoliberale Politik durchzusetzen. Die Abschaffung des freien Hochschulzugangs (Österreich), die Einschränkung des sozialen Wohnbaus (Niederlande), das Verbot von gewerkschaftlichen Kampfmaßnahmen (Schweden) gehen z.B. auf solche Initiativen seitens Kommission bzw. EuGH zurück.

2. EU-Außenwirtschaftspolitik: "Abbau internationaler Handelsbeschänkungen"

Die Außenwirtschaftspolitik der EU mit dem Rest der Welt ist – laut EU-Vertrag – der Verpflichtung unterworfen, „alle Handelsbeschränkungen schrittweise abzubauen“ und zum „Abbau der internationalen Handelshemmnisse“ (Art. 21, VEU) sowie „zur Beseitigung von Handelsbeschränkungen im internationalen Handelsverkehr und bei den ausländischen Direktinvestitionen“ (Art. 206, VAEU) beizutragen. Auf der Grundlage dieser Vorgaben ist die EU-Kommission, die das alleinige Mandat zur Aushandlung dieser Handelsverträge hat, der Motor für neoliberale Freihandelsverträge a´la TTIP, CETA, TiSA, EPA & Co geworden.

3. Geld- und Währungspolitik: Demokratischer Einfluss verboten

Den EU-Staaten und Parlamenten ist die Geld- und Währungspolitik völlig entrissen worden. Mit weitreichenden Folgen
=> Die wirtschaftlich schwächeren Staaten können ihre Märkte und Industrien nicht mehr schützen. Joachim Becker (WU Wien): „Mit dem Verlust der Abwertungsoption verloren die südeuropäischen Länder den letzten Schutzmechanismus gegen die überlegene Konkurrenz aus den Zentrumsökonomien, über den sie noch verfügten“ (Kurswechsel, 1/2012).
=> Die Staaten können sich nicht mehr billiges Geld in eigener Währung – z.B. durch zins- und tilgungsfreie Notenbankkredite – beschaffen, sondern sind dazu gezwungen, sich teuer auf den internationalen Finanzmärkten zu verschulden, was viele  in eine fatale Schuldenfalle manövriert hat.
=> Der Euro ist für die Euro-Staaten eine Fremdwährung, auf die sie keinen Einfluss haben. Es ist per EU-Vertrag ausdrücklich verboten, demokratischen Einfluss auf die Politik der EZB zu nehmen. Diese ist – ebenfalls per EU-Vertrag – verpflichtet, ihre gesamte Politik einseitig auf Geldwertstabilität auszurichten. Andere wirtschaftspolitische Ziele (z.B. Bekämpfung der Arbeitslosigkeit) haben das    Nachsehen.

4. Budgetpolitik: Entmündigung der Parlamente

Auch in der Budgetpolitik, dem „Königsrecht der Parlamente“, werden die Parlamente zunehmend entmachtet. Durch eine Vielzahl von Verträgen und Verordnungen – EU-Fiskalpakt, EU-Sixpack, Twopack usw – wird den Nationalstaaten ein Korsett aufgezwungen, das einseitig auf Sparen bei öffentlichen Ausgaben ausgerichtet ist, um den „Sozialstaat zu einem Auslaufmodell zu machen“ (EZB-Chef Mario Draghi, Wallstreet-Journal, 22.2.2012):
=> EU-Kommission, EZB, ESM können mit Hilfe von technokratischen Vorgaben, die von „Empfehlungen“ und Auflagen über Geldstrafen bis hin zu nackter Erpressung mittels Liquiditätsentzug reichen, die Wirtschafts- und Budgetpolitik erheblich diktieren. Die von den EU-Institutionen verordneten „Rezepte“ sind immer gleich: Sozialabbau, Aushebelung von Kollektivverträgen, Privatisierung der öffentlichen Filetstücke, Abbau von ArbeitnehmerInnenrechten. „Das griechische Volks kann wählen, was es will – wirklich ändern kann es nichts“, charakterisiert die Frankfurter Allgemeine Zeitung (30.06.2011) diese postdemokratischen Verhältnisse.
=> Dem ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus) – einem kleinen Technokratenzirkel, aufgebaut nach dem Muster einer Aktiengesellschaft - wurde sogar eine Einzugsermächtigung gegenüber den Nationalstaaten in unbeschränkter Milliardenhöhe erteilt, um unter dem Titel „Europäischer Rettungsschirm“ Umverteilungspolitik zugunsten der Gläubigerkonzerne zulasten der Schuldnerstaaten auf Kosten der SteuerzahlerInnen zu betreiben.

5. Aufrüstung als Pflicht

Nicht gespart werden soll jedoch bei Rüstung und der Atomwirtschaft. Der EU-Vertrag schreibt eine – weltweit wohl einzigartige – Aufrüstungsverpflichtung vor, die die EU-Staaten verpflichtet „ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern.“ (Art. 42, EUV).  Eine eigene EU-Rüstungsagentur hat den Auftrag, diese Aufrüstungsverpflichtung zu überwachen. Große Rüstungsprojekte wie z.B. der Eurofighter werden von den strengen EU-Defizitvorgaben ausgenommen. Abrüstungspolitik hat keinen Platz in der EU. Als nächstes wird der EU-Vertrag genutzt, um ein militärisches Kerneuropa aus der Taufe zu heben.

Der EURATOM-Vertrag, ebenfalls EU-Primärrecht, dient dazu, „die Voraussetzungen für die Entwicklung einer mächtigen Kernindustrie zu schaffen“ (Präambel). Zwar können die Nationalstaaten über ihre eigene Energiepolitik entscheiden, über die Gelder für EURATOM finanzieren aber alle die EU-Atomindustrie mit. Für die staatliche Förderung der Atomwirtschaft genehmigt die EU-Kommission großzügige Ausnahmen vom EU-Wettbewerbsrecht  (sh. Hinkley Point C) – nicht zuletzt, um damit die Atomrüstung zu unterstützen (sh. Seite 4).

Fazit: Wo es keine Wahl gibt, gibt es auch keine Demokratie

Diese Aushöhlung von Sozialstaat und Demokratie ist der Nährboden für die Ausbreitung von Rechtsextremismus und Autoritarismus. Der frühere EU-Kommissionspräsident Barroso drohte Gewerkschaftsvertretern, die sich gegen die von der EU aufoktroyierte Sparpolitik zu Wehr setzen wollten: „Schaut, wenn sie nicht diese Sparpakete ausführen, könnten diese Länder tatsächlich in der Art, wie wir sie als Demokratien kennen, verschwinden. Sie haben keine Wahl, so ist es“ (EU-Observer, 14.06.2010). Wo es keine Wahl gibt, gibt es freilich auch keine Demokratie. Es verwundert deshalb nicht, dass auch die demokratischen Grund- und Freiheitsrechte zunehmend eingeschränkt werden. Die deutsche Kanzlerin Merkel preist dieses EU-Regime als „marktkonforme Demokratie“. Der frühere grüne Bundespräsidentschaftskandidat, österreichische Friedensaktivist und Zukunftsforscher Robert Jungk, hatte dafür eine weniger schmeichelhafte Zuschreibung: „Die EG (EU) ist eine höchst subtile Form des Faschismus (OÖN, 9.12.1991).

(Juli 2017)