elektroschrottDer Herr Bundesminister empfahl nach einer Kosten/Nutzenanalyse die zwangsweise Einführung des Überwachungsstromzähler Smart Meter. Grundlage dafür ist eine zweifelhafte Studie von Price Waterhouse Cooper.

Eine EU-Richtlinie schreibt vor, dass 80% der Verbraucher mit den digitalen Strommessgeräten – Smart Meter – ausgestattet werden. Das österreichische Wirtschaftsministerium hat in einer Verordnung diese Vorgabe auf 95% erhöht. Die Einführung des Überwachungsstromzähler Smart Meter ist laut ministeriellem Vorblatt nach einer angeblich „reiflichen Kosten/Nutzenanalyse“ von PricewaterhouseCoopers Österreich (PwC) seitens des Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft erlassen worden.

Wer gewinnt, wer verliert?

In der Analyse von PricewaterhouseCoopers aus dem Jahr 2010 wird der volkswirtschaftlichen Kosten auf 3,2 Mrd. Euro beziffert, welche einem angeblichen Gesamtnutzen von 3,6 Mrd. Euro gegenüberstehen. Ja, das mag am Schreibtisch errechnet worden sein. Aber wie bitte werden diese Kosten/Nutzen in der Realität verteilt? Die volkswirtschaftlichen Kosten von 3,2 Mrd. Euro sind wohl wortwörtlich so gemeint ist. Nur das Volk, gemeint sind wir StrombezieherInnen, soll die Investitionskosten des Smart Meters über diverse Stromgebühren tragen. Wer sonst? Ebenso hat die Stromindustrie für Umstellung, Serverfarmen für Datenverarbeitung und anderes mehr zu Sorgen. Und das verursacht Kosten. Teile der Stromlieferindustrie sind nicht wirklich glücklich mit der Einführung der Überwachungsstromzähler Smart Meter. Wenige schon! Eben solche die mit Forschungsgeldern und Pionierprojekten der Überwachung und kreativen Strompreiserhöhungen Extraprofite zu lukrieren versuchen. Der Herr Minister hat dies hoheitlich erhört und eben Kosten/Nutzen reiflich im Sinne der Wirtschaft, mit tiefen Falten in der Stirne abgewogen.

Was den angeblichen Nutzen von 3,6 Mrd. Euro betrifft, so brauchen sie sich keine Sorgen machen. Den wird die Technikindustrie schon zu abkassieren wissen. Wir als StromkonsumentInnen sollen die Kosten dieser sinnlosen Einführung des Smart Meter bezahlen und bleiben der Überwachung sowie Unsicherheit von Stromnetzen durch Hacker oder Fehlschaltungen ausgeliefert. Die Smart Meter produzierende Industrie, welche diese Technologie auch politisch vehement gefordert und durchgedrückt hat, verdient somit den immensen Profit, welcher zwangsweise aus unseren Taschen gezogen wird.

Das „reifliche“ ministerielle Abwägen der Kosten/Nutzen zur Einführung von Smart Meter stellt sich als schwerwiegende Fehlentscheidung zum Nachteil aller Stromkunden/Innen dar. Einzig die Überwachungslobby sowie die Technikindustrie sind die Profiteure dieser EU-Verordnung, die von der österreichischen Politik zu unserem Leidwesen nachvollzogen und noch übertroffen wurde.

Völlig unterschlagen: die enormen Umweltkosten des Smart Meters

Besonders augenscheinlich ist, dass in der Kosten-Nutzen-elektroschrottAbwägung von PricewaterhouseCoopers bzw. des Ministerium etwas völlig unterschlagen wurde: die Umweltkosten der Smart Meter. Denn Smart Meter haben eine durchschnittliche Nutzungsdauer von nur 8 Jahren, während der Farraris-Zähler 50 Jahre und länger hält. Angesichts von 5,5 Millionen Haushalten kann man sich vorstellen, welche Unmengen an Rohstoffen und Energie zusätzlich benötigt wird, um diese Geräte herzustellen und zu transportieren (wohl aus Fernost), welche Unmengen an Elektoschrott anfallen und was diese Entsorgung kosten wird. Dazu kommt, dass der Ferraris-Zähler beim Strommessen faktisch keinen Strom verbraucht, der Smart Meter jedoch sehr wohl. Denn der Smart Meter ist permanent damit beschäftigt, ihre Verbrauchsdaten und Gewohnheiten festzuhalten und zu speichern. Und das kann der Smart Meter nicht, ohne selbst Strom zu verbrauchen. Wie dabei laut ministeriellen Vorblatt die 0,7 Terrawattstunden, das sind ca. 1 % des derzeitigen österreichischen Stromverbrauchs, eingespart werden sollen, wäre eine eigene Kosten/Nutzenanalyse wert.

Unsere Forderung daher an den Wirtschaftsminister. Ziehen Sie die Verordnung

Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung – IME-VO, §83 Abs.1 des Elektrizitätswirtschaft- und Organisationsgesetz (EIWOG 2010), BgBl I Nr. 110/2010

zurück und verzichten wir –wie die Niederlande – auf diese unsichere, unökologische und teure Überwachungstechnologie.

Rudolf Schober
(April 2017)
Smart Meter Nein Danke Linz 27.4.2017
Protestkundgebung vor der Zentrale der Energie AG in Linz, 27.4.2017

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Nähere Informationen:
Dossier "Smart Meter - Nein Danke!"