Foto 2 Aktion fr Volksbegehren gegen TTIP CETA Taubenmarkt Linz 20.1.2017Die 562.552 Unterschriften für das Volksbegehren gegen TTIP, CETA, TiSA sind ein riesiger Erfolg und ein klares Signal an den österreichischen Nationalrat: Die Letztentscheidung über derartig weitreichende Freihandelsverträge muss bei den Menschen in Österreich liegen! Ein Drittel der Abgeordneten im Nationalrat kann eine Volksabstimmung über CETA & Co durchsetzen.

562.552 Menschen haben das Volksbegehren gegen TTIP, CETA, TiSA unterschrieben – ein riesiger Erfolg! Dieser Erfolg gebührt zunächst jenen beherzten niederösterreichischen GemeindepolitikerInnen, die im Vorjahr mit einem Minibudget von ein paar Tausend Euro dieses Volksbegehren erfolgreich eingeleitet haben. Sie haben den Stein ins Rollen gebracht und damit ein Zeichen gesetzt: Es hilft nicht, Bittbriefe nach Brüssel zu schicken; die Menschen hier in Österreich haben das Recht darauf, die Letztentscheidung über solche tiefgreifenden Freihandelsabkommen abzuschließen. Es ist auch ein Erfolg vieler BasisaktivistInnen, die für dieses Volksbegehren gelaufen sind. VertreterInnen aus dem Parteienestablishment sind bekanntlich erst ganz zum Schluss auf den fahrenden Zug aufgesprungen.

Der Erfolg dieses Volksbegehrens ist zugleich eine schallende Ohrfeige für Bundeskanzler Kern, der zunächst Widerstand gegen CETA ankündigte, um schließlich in Brüssel einen Bauchfleck hinzulegen. Es ist auch ein Wink mit dem Zaunpfahl gegenüber dem neuen Bundespräsidenten Van der Bellen, sein Wahlkampfversprechen, CETA nicht zu unterschreiben, tatsächlich einzuhalten statt – wie aus jüngsten Äußerungen ersichtlich – ebenfalls bereits mit dem Umfallen zu liebäugeln.

Österreichische Verfassung schützt vor Selbstentmündigern

Vor allem aber sind diese 562.552 Unterschriften eine Botschaft an den österreichischen Nationalrat: Ihr habt nicht das Recht, Freihandelsabkommen wie CETA & Co durchzuwinken! Die Entscheidung über solche Handelsverträge, die eine Sonderjustiz zugunsten von Großkonzernen etablieren und das Parlament in wichtigen Fragen entmündigen, kann nur von den Menschen in einer Volksabstimmung getroffen werden. Es ist traurig genug, wenn wir im Parlament VertreterInnen sitzen haben, die zu einer derartigen Selbstentmündigung bereit sind. Aber genau vor solchen „Selbstentmündigern“ schützt uns die österreichische Verfassung. Sie sieht im Art. 44, Abs 3 vor, dass „Gesamtänderungen der Verfassung“ zwingend einer Volksabstimmung zu unterziehen sind. Was wenn nicht die Selbstentmündigung des Parlaments in zentralen wirtschafts-, sozial- und umweltpolitischen Fragen, wie sie durch CETA & Co drohen, kommt einer solchen „Gesamtänderung der Verfassung“ gleich. Eine solche Volksabstimmung ist umso zwingender, als der Bevölkerung schon über den EU-Lissabon-Vertrag, der die EU-Kommission mit einer neuen Machtfülle zur Durchsetzung solche Freihandelsabkommen ausstattet, eine Volksabstimmung verweigert wurde.

Ein Drittel im Nationalrat kann eine Volksabstimmung durchsetzen

Eine Volksabstimmung über Verfassungsgesetze kann übrigens von einem Drittel der Abgeordneten im Nationalrat durchgesetzt werden. Die Abgeordneten jener Parteien, die im letzten Moment noch auf den Volksbegehrenszug aufgesprungen sind, stellen mehr als ein Drittel der Abgeordneten. Wenn die verbale Unterstützung für dieses Volksbegehren also nicht bloß heiße Luft war, dann müssen sie diese parlamentarische Macht nun nutzen, um eine Volksabstimmung über CETA & Co durchzusetzen!

Laufen wir weiter!

Für uns als Solidarwerkstatt ist klar: Die 562.552 Unterschriften sind ein klarer Auftrag: Nach dem Volksbegehren muss vor der Volksabstimmung sein! So wie wir für dieses Volksbegehren gelaufen sind, laufen wir jetzt für die Durchsetzung einer Volksabstimmung weiter! Lauft/laufen Sie mit!