ImageDie Solidar-Werkstatt lehnt die Teilnahme an den EU-Battlegroups entschieden ab! Diese Kamptruppen sind neutralitäts- und staatsvertragswidrig, sie können für Angriffskriege ebenso eingesetzt werden wie zur Niederschlagung von sozialen Protesten im Inneren der EU.

 

1) Die EU-Battlegroups sind für offensive Militäraktionen – sprich – Angriffskriege einsatzbereit. Grundlage sind die sog. „Petersberg Aufgaben“, die nach dem neuen EU-Vertrag von Lissabon u.a. zur „Abrüstung“ des Gegners bzw. zur "Bekämpfung des Terrorismus im Hoheitsgebiet von Drittstaaten“ durchgeführt werden können. Welcher Gegner mit Waffengewalt „abgerüstet“ bzw. wer als „Terrorist“ zum Abschuss freigegeben wird, entscheidet der EU-Rat. Ein Mandat des UNO-Sicherheitsrates ist dafür nicht erforderlich, denn mit dem EU-Vertrag von Lissabon kann der EU-Rat selbst das Mandat für globale Militäreinsätze erteilen. Österreich hat im Artikel 23g B-VG für die Teilnahme an solchen völkerrechtswidrigen Kriegseinsätzen bereits vorsorglich grünes Licht gegen. In den Erläuterungen zu Art. 23g B-VG heißt es wörtlich, dass die Beteiligung an EU-Militärmissionen „auch für den Fall gilt, dass eine solche Maßnahme nicht in Durchführung eines Beschlusses des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen ergriffen wird“. Damit wurde - um unter allen Umständen bei EU-Einsätzen mitmarschieren und mitschießen zu können - klammheimlich die Bereitschaft zum Bruch von Völkerrecht in die österreichische Verfassung eingeschleust. Denn genau das wird auf EU-Ebene auch verlangt. Eine Österreicherin, Benita Ferrero-Waldner, hat das in ihrer Eigenschaft als EU-Kommissarin unmissverständlich dargelegt: „Die EU (kann) ihre geplanten Battle-Groups auch ohne die Zustimmung des UN-Sicherheitsrats in Einsätze schicken“ (zit. nach Standard, 11.09.2007).

Als bevorzugte Einsatzgebiete der Battlegroups nannte bereits vor etlichen Jahren der damalige Hohe Beauftragte der EU-Außenpolitik Javier Solana die rohstoffreichen Gebiete Afrikas, des Nahen und mittleren Ostens. Der offiziell deklariert Einsatzradius von 6.000 km rund um Brüssel markiert exakt diese Regionen. In EU-Strategiepapieren werden "Regionalkriege zur Verteidigung Europäischer Interessen", u.a. zum „Stabilitätsexport zum Schutz der Handelswege und des freien Flusses von Rohstoffen“ propagiert (siehe hier). Im Vorbereitungsdokument für den EU-"Rüstungs"-Gipfel im Dezember 2013 werden folgende "Gebiete von privilegiertem Interesse" als potentielle Interventionsziele aufgelistet: „Östliche und südliche Nachbarschaft, die Nachbarn der Nachbarn (von Mali bis Somalia, vom Golf bis Zentralasien), die zentralen Seewege im Indo-Pazifik (von Suez bis Shanghai) und der erweiterte Norden (Arktis und ihr Umfeld).“ (siehe hier ) In Vorbereitung auf die Battlegroups-Einsätze trainierte das Bundesheer bereits in vergangenen Jahren gemeinsam mit der deutschen Bundeswehr den Einmarsch einer EU-Streitmacht in die Kaukasusregion (European Endeavour 2009).

2) Die Teilnahme Österreichs an den EU-Battlegroups ist daher klar neutralitätswidrig. Und zwar nicht erst der Einsatz, sondern bereits die am 1. Juli beginnende Einsatzbereitschaft. Denn Pflicht des Neutralen ist sowohl die Nichtteilnahme an Kriegen als auch die Nicht-Teilnahme an Organisationen, die der Vorbereitung und Durchführung von Kriegen dienen. Pflicht des Neutralen ist es, bereits in Friedenszeiten alles zu unterlassen, was die Glaubwürdigkeit des Friedensgebotes erschüttern könnte. Kaum etwas kann diese Glaubwürdigkeit mehr erschüttern, als die Bereitschaft, innerhalb von wenigen Tag auf Befehl aus Brüssel unter Umgehung der UNO in Rohstoffkriege zu ziehen.

3) Die Battle-Groups sind auch für Einsätze im Inneren der EU gedacht. Grundlage dafür bietet ebenfalls der EU-Vertrag von Lissabon. In der sog. „Solidaritätsklausel“ des Artikels 222 (Vertrag über die Arbeitsweise der EU) heißt es: „Wenn ein Mitgliedstaat von einem Terroranschlag oder einer Katastrophe natürlichen oder menschlichen Ursprungs betroffen ist, mobilisieren die Mitgliedsstaaten alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente einschließlich der ihr von den Mitgliedstaaten bereitgestellten militärischen Mittel…“ Regierungstreue Rechtsgelehrten wird es kaum schwer fallen, Streikbewegungen und andere soziale Protestmaßnahmen in eine „Katastrophe menschlichen Ursprungs“, wenn nicht gar in einen „terroristischen Akt“ umzuinterpretieren. Das wird umso leichter fallen, als der EU-Rat im Jahr 2014 eine solche "Katastrophe" u.a. dann vorliegt, wenn "schwerwiegende Auswirkungen auf Vermögenswerte" drohen (1). Im Juni 2010 hatte EU-Kommissionspräsident Barroso bei einem Treffen mit Gewerkschaftsvertretern offen damit gedroht, es Ländern wie Griechenland, Spanien und Portugal könnten „Militärdiktaturen“ drohen, „wenn sie nicht bereit sind die Sparpakete auszuführen.“ (siehe hier) Der damalige deutsche Verteidigungsminister Struck wies bereits 2004 darauf hin, dass EU-Schlachtgruppen auch für Einsätze innerhalb der EU bereit stehen: „Die Konzeption ist also folgende: Wenn ein Konflikt in Europa oder außerhalb von Europa auftritt, dann wollen wir schnell eine solche Battle-Group einsetzen.“(2)

4) Die österreichische Teilnahme bei den Battlegroups ist auch staatsvertragswidrig. Der Staatsvertrag untersagt eindeutig die militärische Kooperation Österreichs mit Deutschland. Schon in Vorbereitung auf den Battlegroups-Einsatz sind österreichische Offiziere in die Kommandostrukturen der deutschen Bundesehr eingebunden, finden laufend deutsch-österreichische Militärmanöver statt. Beim Battegroups-Einsatz 2016 stehen österreichische Soldaten - so wie bereits auch 2012 - sogar explizit unter deutschem Kommando. Das ist mit dem Staatsvertrag unvereinbar. Dass die östereichische Regierung im Vorfeld des EU-Betritts Anfang der 90er Jahre die einschlägigen Bestimmungen des Staatsvertrages einseitig (d.h. ohne Parlamentsbeteiligung und unter Umgehung der Signatarstaaten) für „obsolet“ erklärt hat, ist zwar Ausdruck der rechtsstaatlichen Verwilderung der Machteliten, ändert aber nichts am Inhalt des Staatsvertrages.

5) Mit der Teilnahme an den EU-Battle-Groups wird auch der sog. „Parlamentsvorbehalt“ bei Auslandsmissionen des Bundesheeres ausgehebelt. Da diese Kampftruppen innerhalb von 5 Tagen nach Entscheidung des EU-Rates bereits aufbrechen und innerhalb von weiteren 10 Tagen im Einsatzgebiet gefechtsbereit sein müssen, ist eine parlamentarische Entscheidung geschweige denn Debatte faktisch ausgeschlossen. Zudem wurde Bundeskanzler und Außenminister im sog. „Kriegsermächtigungartikel 23g“ B-VG bereits grünes Licht gegeben, Österreich an EU-Kriegseinsätzen auch ohne UN-Mandat zu beteiligen.

6) Die EU-Battlegroups sind ein Türöffner für weitere Militarisierungsschritte in Richtung. Nur wer sich an den Battlegroups beteiligt, findet Einlass in die sog. "Ständige Strukturierte Zusammenarbeit", einem militärischen Kerneuropa, an dem derzeit verstärkt gearbeitet wird. Dieses militärische Kerneuropa soll die EU-Staaten zur Aufrüstung antreiben (Motto: Wer nicht rüstet, hat nichts mitzureden) und die Grundlage für den Aufbau einer zentralisierten EU-Armee darstellen.


Anmerkungen:
(1) Beschluss des Rates vom 24.06.2014 über die Vorkehrungen für die Anwendung der Solidaritätsklausel durch die Union (2014/415/EU)
(2) zit. N. Deutscher Bundestag, Stenografischer Bericht 126. Sitzung, Berlin, 23.09.2004