AtomwaffenWeitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit ist es im Juni 2015 in der Werchowna Rada, dem ukrainischen Parlament, zu einem brandgefährlichen Beschluss gekommen.

 

Im Gesetz 2953 wurde beschlossen, dass ausländische Truppen in der Ukraine stationiert werden können, wenn dem ein Beschluss von OSZE oder EU zugrunde liegt. Weiters macht das Gesetz die "schnelle Stationierung von Atom- und anderen Massenvernichtungswaffen" möglich. Damit droht eine enorme Eskalation des Konflikts. Erinnern wir uns zurück: Nach dem Zerfall der Sowjetunion wurden alle auf dem Gebiet der Ukraine stationierten sowjetischen Atomwaffen abgebaut bzw. verschrottet. Im Jänner 1994 unterzeichneten die Präsidenten Russlands, der Ukraine und der USA das Abkommen über die Vernichtung der auf ukrainischem Staatsgebiet stationierten Atomwaffen. Dadurch wurde der atomwaffenfreie Status der Ukraine endgültig bestätigt. Damit soll nach dem Willen der neuen Machthaber in Kiew Schluss sein. Das Gesetz 2953 stellt eine verhängnisvolle Provokation gegenüber Moskau dar. Atomwaffen vor der Haustür Russlands würden die Vorwarnzeiten auf wenige Minuten sinken lassen. Gegenmaßnahmen würden nicht lange auf sich warten lassen. Die nukleare Aufrüstungsspirale würde sich immer schneller drehen. Die Gefahr einer nuklearen Eskalation – und sei es durch Irrtum oder technische Defekts – würde enorm ansteigen.

Militärische Dimension des EU-Ukraine Assoziationsabkommen

Verantwortung für diese Eskalation trägt nicht zuletzt die EU-Politik bzw. der EU-Auswärtige Dienst, der wesentlich zum prowestlichen Staatsstreich 2014 beigetragen hat, nachdem die Regierung Janukowitsch ihre Schaukelpolitik zwischen Ost und West beibehalten wollte und sich deshalb weigerte, das Assoziierungsabkommen mit der EU zu unterzeichnen. Die im Februar 2014 an die Macht geputschte neue Kiewer Regierung war dann umgehend dazu bereit. Dieses Assoziierungsabkommen ebnet nicht nur einem neoliberalen Freihandelsregime zwischen der EU und der Ukraine den Weg, es beinhaltet auch ein militärisches Kapitel. So soll „auf dem Gebiet der Außen- und Sicherheitspolitik die Kooperation (zwischen der EU und der Ukraine) intensiviert und die stufenweise Konvergenz auf dem Gebiet der Außen- und Sicherheitspolitik gefördert werden.“ Das Gesetz 2953, das die Stationierung von Truppen auf EU-Geheiß sowie die Stationierung westlicher Atomwaffen ermöglicht, ist eine Folge der neuen Machtverhältnisse in der Ukraine, die rund um dieses fatale EU-Assoziierungsabkommen mit Gewalt durchgesetzt wurden.

Glaubwürdige Antiatompolitik erfordert Ausstieg aus EU-Auswärtigen Dienst

Österreich hat im Dezember 2014 bei der Wiener Konferenz über die humanitären Auswirkungen von Atomwaffen mit dem sog. „Austrian Pledge“ eine verdienstvolle Initiative für eine atomwaffenfreie Welt gesetzt. Gleichzeitig trägt die österreichische Außenpolitik über die Einbindung in den EU-Auswärtigen Dienst die verhängnisvolle Eskalationspolitik Brüssels in Hinblick auf die Ukraine und Russland voll und ganz mit. Mit dem Gesetz 2953 droht dieser Konflikt sogar eine atomare Dimension zu bekommen. Das konterkariert alle Anstrengungen in Richtung eines Abbaus von Atomwaffen.

Wenn die Antiatompolitik Österreichs nicht völlig unglaubwürdig werden soll, muss Österreich sofort raus aus dem EU-Auswärtigen Dienst, der schon soviel Öl ins Feuer dieses Konflikts geschüttet hat. Nur so kann eine aktiv neutrale Friedenspolitik betrieben werden, die im Ukrainekonflikt glaubwürdig um friedliche Konfliktlösungen ringt. Nur so kann entschieden einer neuen – auch nuklearen – Aufrüstungsspirale entgegengetreten werden.

Gerald Oberansmayr
(21.8.2015)