Das Mitmarschieren bei militärischen Großmächten erfordert Duckmäusertum und Rücksichtslosigkeit. Neutralität dagegen erfordert Mut und Kreativität. Wir wollen „eine neutrale Friedensrepublik Österreich im Heimatland Erde“. Wir fordern daher eine Parlamentarische Bürgerinitiative: RAUS AUS DEN MILITARISIERUNGSARTIKELN DES EU-VERTRAGES! Ja zur Neutralität! Die Waffen nieder! Mehr dazu
Parlamentarische Bürgerinitiative
RAUS AUS DEN MILITARISIERUNGSARTIKELN DES EU-VERTRAGES!
Ja zur Neutralität! Die Waffen nieder!
Neutralität = keine Teilnahme an Kriegen + aktive Friedenspolitik nach innen und außen!
Die Neutralität ist nicht nur – gemeinsam mit dem Staatsvertrag – die Geburtsurkunde der 2. Republik und Grundlage der österreichischen Unabhängigkeit. Sie ist gerade heute – wo Großmächte immer selbstverständlicher das Völkerrecht zertrampeln und mit ihren Kriegen unsägliches Leid verursachen – wichtiger und zukunftsweisender denn je. Denn Neutralität umfasst eine vielschichtige Selbstverpflichtung zum Frieden:
Verpflichtung zur Nichtteilnahme an jedwedem Krieg: Das beinhaltet die Verpflichtung, keine der kriegsführenden Parteien militärisch zu begünstigen sowie Territorium nicht als Aufmarschgebiet für Kriege und Kriegsübungen zur Verfügung zu stellen.
Militärische Bündnisfreiheit: Denn Militärbündnisse bedeuten, dass ein Land aufgrund der Beistandsverpflichtung in kriegerische Aktivitäten hineingezogen werden kann.
Vorwirkungen der Neutralität: Das heißt auch in Friedenszeiten alles zu unternehmen, um militärische Aufschaukelungs- und Militarisierungsprozesse zu verhindern, z.B. Verzicht auf Kriegsmaterialexport, keine Teilnahme an Strukturen, die Kriegseinsätzen und Aufrüstung dienen.
Strukturelle Friedensfähigkeit nach innen: Staaten nutzen oft die Aggression nach außen dazu, um von sozialen Spannungen im Inneren abzulenken. Ein neutraler Staat, der auf Gewalt nach außen verzichtet, ist daher in viel höherem Maß auf sozialen Ausgleich und soziale Teilhaberechte im Inneren angewiesen. Dazu gehört auch die Förderung von Konzepten der sozialen Verteidigung.
Strukturelle Friedensfähigkeit nach außen: Das bedeutet vor allem eine von Großmächten unabhängige Außenpolitik, die sich für friedliche Konfliktregelung, globale Abrüstung, die Einhaltung des Völkerrechts und internationale Kooperation auf Augenhöhe engagiert und Allianzen mit blockfreien Staaten eingeht.
Das Mitmarschieren und Mitrüsten bei der EU steht der österreichischen Neutralität diametral entgegen. Insbesondere die einschlägigen Artikel 42 bis 46 des EU-Vertrags, die zu Militarisierung, militärischem Beistand und globaler Kriegsbereitschaft verpflichten, und der Artikel 23j der österreichischen Bundesverfassung, in dem sich Österreich bereit erklärt, bei EU-Kriegen mitzumarschieren, sind mit Neutralität und Friedenspolitik unvereinbar.
Artikel 42, 45 und 46: Aufrüstungspflicht
„Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern.“ (Artikel 42, Abs 3). Dieser Artikel ist weltweit einzigartig. Er verpflichtet jedes EU-Mitglied - per EU-Primärrecht – zur ständigen Aufrüstung. Wer für Abrüstung eintritt – eine der Hauptforderungen der Friedensbewegung – steht außerhalb des EU-Verfassungsbogens. Der „Friedensnobelpreisträger EU“ erklärt damit AktivistInnen, die sich gegen die horrende Hochrüstung in den EU-Staaten engagieren, zu Verfassungsfeinden.
Eine eigene Rüstungsagentur, deren Aufgaben in Artikel 45 näher ausgeführt sind, ist beauftragt, die Aufrüstungspflicht laufend zu überwachen und gegebenenfalls „Maßnahmen durchzuführen“, um diese durchzusetzen. Mit der „Ständig Strukturierten Zusammenarbeit“ (Artikel 42 und 46 des EU-Vertrags) wird die Aufrüstungspflicht auch quantitativ - insbesondere bei militärischen Investitionen - festgeschrieben. Diese Aufrüstungspflicht ist kein Papiertiger, seit 2013 sind die Militärausgaben der EU-Staaten um real 77% angestiegen. Mit dem „Strategischen Kompass“ (2022) hat die EU zu einem „Quantensprung“ bei der militärischen Hochrüstung angesetzt, der mit „Rearm Europe“ (2025) energisch vorangetrieben wird. 2025 wurden von den EU-Staaten bereits mehr als 495 Milliarden Dollar für Militär ausgegeben. Bis 2035 will man die Billionengrenze erreichen.
Und Österreich rüstet mit. Zwischen 2024 und 2032 sollen die Ausgaben für militärische Aufrüstung mehr als verdoppelt werden. Große Rüstungsvorhaben wie z. B. die Beteiligung am European Sky Shield und die Neubeschaffung von Kampfbombern sind darin noch gar nicht enthalten. Allein die zusätzlichen Militärausgaben addieren sich in diesem Zeitraum auf über 27 Milliarden Euro, während – in einem ähnlichen Zeitraum (2025 bis 2029) – 22 bis 23 Milliarden Euro bei Pensionen, Gesundheit und Umwelt gekürzt werden, um die Austeritätsvorgaben der EU zu erfüllen. Die Explosion der Rüstungsbudgets ist einer der Hauptgründe für die sozialen und ökologischen Einschnitte.
Artikel 42: Militärische Beistandsverpflichtung
Im Artikel 42, Absatz 7 des EU-Vertrags ist auch eine Beistandsverpflichtung festgeschrieben, die sogar härter als die der NATO ist, weil sie bedingungslos militärischen Beistand fordert. Jahrelang ist der Bevölkerung mit der sog. „Irischen Klausel“ Sand in die Augen gestreut worden, dass diese Beistandsverpflichtung für neutrale Staaten nicht gelte. Verschwiegen wurde, dass zeitgleich mit dem EU-Vertrag von Lissabon der Europäische Rat bestimmt hat, dass die Beistandsverpflichtung für alle EU-Staaten, auch neutrale, gültig ist. Diese könnten sich zwar entscheiden, wie sie Beistand leisten, nicht jedoch ob. Bestenfalls wird also die Beistandsverpflichtung auf dem Niveau der NATO festgeschrieben. Keiner käme auf die Idee, dass NATO und Neutralität vereinbar seien, und natürlich ist auch eine Beistandsverpflichtung innerhalb der EU neutralitätswidrig. Denn sie bedeutet, dass aufgrund der Beistandsautomatik Österreich direkt oder indirekt in Kriege hineingezogen werden kann. Die österreichische Regierung hat im April 2025 bei einer Regierungsklausur außerdem klargemacht, dass Österreich „einen militärischen Solidarbeitrag innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens erbringen“ werde. Artikel 42 schlägt die Neutralität.
Aufmarschgebiet und Kriegsziel
Der EU-Rat hat im März 2025 vier Hauptkorridore für militärische Mobilität in Europa festgelegt. Auf diesen prioritären Militärkorridoren soll die Verkehrsinfrastruktur auf der Straße, der Bahn, in der Luft und auf den Wasserwegen so ertüchtigt werden, dass schweres Kriegsgerät und Truppen rasch Richtung Osten verlegt werden können. Der Korridor „Grand South“ führt von Deutschland über Österreich ans Schwarze Meer. So führt die militärische Beistandsverpflichtung dazu, dass Österreich zum Aufmarschgebiet für zukünftige Kriege und damit auch selbst zum Kriegsziel wird. Schon jetzt gehen Jahr für Jahr tausende Militärtransporte von EU- bzw. NATO-Staaten für Kriege und Kriegsübungen neutralitätswidrig durch bzw. über unser Territorium.
Artikel 43, 44 und 46: Globale Kriegsermächtigung
Die Artikel 43 und 44 des EU-Vertrages ermächtigen den EU-Rat zu Militärmissionen, etwa zu „Kampfeinsätzen im Rahmen der Krisenbewältigung“, zu „gemeinsamen Abrüstungsmaßnahmen“ (Abrüstung des Gegners!), zur „Bekämpfung des Terrorismus …. unter anderem auch durch die Unterstützung für Drittländer bei der Bekämpfung des Terrorismus in ihrem Hoheitsgebiet.“ (Art. 43, Abs 1). De facto bedeutet das eine Kriegsermächtigung, ohne räumliche Einschränkung, ohne Bindung an ein Mandat der UNO.
Die EU-Strategiepapiere legen ein Gebiet von „privilegiertem Interesse“ fest, in das EU-Streitkräfte „zeitweilig projiziert bzw. dauerhaft ausgedehnt“ werden sollen (EU-Dokument: Enabling the future, 2013). Dieses Gebiet von „privilegiertem Interesse“ reicht von der östlichen Nachbarschaft bis nach Zentralasien, von der Arktis im Hohen Norden bis Zentralafrika, von Nordafrika, dem Nahen- und Mittleren Osten bis ins südchinesische Meer. Zur Sicherstellung „offener Märkte“ und „offener Schifffahrtsrouten“ sowie des „Zugangs zu natürlichen Rohstoffen“ sollen „das gesamte Spektrum der Rüstungskapazitäten zu Land, See, Luft und im Weltraum“ und eine „schlagkräftige europäische Rüstungsindustrie“ geschaffen werden (EU-Globalstrategie 2016).
Die Artikel 42 und 46 des EU-Vertrages begründen eine „Ständig Strukturierte Zusammenarbeit“, „die Mitgliedstaaten umfasst, die anspruchsvollere Kriterien in Bezug auf die militärischen Fähigkeiten erfüllen und die im Hinblick auf Missionen mit höchsten Anforderungen untereinander weiter gehende Verpflichtungen eingegangen sind.“ Eine Fülle gemeinsamer Rüstungsprojekte, die Verpflichtung zur Teilnahme an den EU-Kampftruppen und die Aushebelung des Einstimmigkeitsprinzips im Bereich der Sicherheitspolitik ebnen den Weg „zur Armee der Europäer“ (Von der Leyen). Österreich will sich als Gebirgskampftruppe der EU profilieren.
Kriegsermächtigungsartikel 23j B-VG
Österreich beteiligt sich an der EU-Militarisierung „in all ihren Dimensionen“ (Österreichische Sicherheitsstrategie 2013). Es stellt Truppen für die EU-Battlegroups bzw. die Schnelle Eingreiftruppe der EU, um auf Zuruf des EU-Rats in weltweite Militäreinsätze zu ziehen. Grundlage für diese durch und durch neutralitätswidrige Politik bietet der Artikel 23j (früher 23f) des österreichischen Bundesverfassungsgesetzes. Dieser Artikel, der bereits 1999 heimlich, still und leise beschlossen wurde, besagt nichts Geringeres, als dass Österreich sich an EU-Kriegseinsätzen beteiligen kann – bedingungslos, ohne Gebietseinschränkung und sogar – explizit in den Erläuterungen zum Artikel 23j erwähnt – „auch für den Fall, dass eine solche Maßnahme nicht in Durchführung eines Beschlusses des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen ergriffen wird.“ Österreich hat damit die Ermächtigung zur Beteiligung an völkerrechtswidrigen Kriegen in Verfassungsrang gehoben. Der damalige ÖVP-Klubchef Andreas Khol jubelte: „Damit wird die Neutralität für den Bereich der EU außer Kraft gesetzt.“
Der novellierte Artikel 23j B-VG nimmt ausdrücklich Bezug auf EU-Militärmissionen gemäß Artikel 43 des EU-Vertrags. Er signalisiert Brüssel damit, dass allfällige Neutralitätsbekundungen nur dazu gedacht sind, der österreichischen Bevölkerung Sand in die Augen zu streuen, und ansonsten keineswegs ernst zu nehmen sind.
„Neutralität entspricht weder dem Geist der EU noch den Buchstaben des Lissabon-Vertrages“
Manchmal muss man fast dankbar sein für Politiker vom Schlage eines Othmar Karas. Der frühere EU-Parlamentarier, ein glühender Anhänger einer EU-Armee, sprach wiederholt Klartext. Er forderte das österreichische Politik-Establishment auf, „mit der Neutralitätslüge aufzuräumen“, denn: „Die Neutralität entspricht weder dem Geist der EU noch dem Buchstaben des Lissabon-Vertrages“. Die „Buchstaben des Lissabon-Vertrages“ stehen für Aufrüstungsverpflichtung, militärische Beistandsverpflichtung und globale Militärinterventionen; der „Geist der EU“ für imperialen Expansionsdrang und geopolitische Konfrontation. Niemand weiß das besser als Othmar Karas, der einige Jahre die Präsidentschaft der Kangaroo-Group innehatte, einer führenden Lobby-Organisation der Rüstungsindustrie in Brüssel. Neutralität dagegen steht für eine aktive Friedenspolitik, für das Bauen von Brücken und internationale Kooperation auf Augenhöhe. Sie steht für ein „gemeinsames Haus Europa“ statt eines waffenstarrenden „Imperiums EU“ (O-Ton Manuel Barroso, damaliger EU-Kommissionspräsident).
Wenn wir auch sonst konträre Positionen zum Rüstungslobbyisten Karas haben, in einem Punkt ist ihm Recht zu geben: Mit der Unterordnung unter den EU-Vertrag, insbesondere die Militarisierungsartikel 42 bis 46, ist eine glaubwürdige Friedens- und Neutralitätspolitik unvereinbar. Umfragen bestätigen, dass nach wie vor eine überwältigende Mehrheit des Österreicherinnen und Österreicher für die Neutralität eintritt. Das darf von Regierung und Bundespräsident nicht mehr ignoriert werden. Mit dieser Initiative wollen beitragen, dieses Friedensanliegen der österreichischen Bevölkerung durchzusetzen!
Was kann jede/r Einzelne tun, wie mithelfen?
Unterstützt dieses wichtige Parlamentarische Bürgerinitiative! Diese kann hier heruntergeladen werden (hier zum ausdrucken). Gerne schicken wir auch das Faltblatt mit Unterschriftslisten zu. Bestellung an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Parlamentarische Bürgerinitiative
RAUS AUS DEN MILITARISIERUNGSARTIKELN DES EU-VERTRAGES!
Ja zur Neutralität! Die Waffen nieder!
Sicherheit kann nur miteinander, nicht gegeneinander erreicht werden. Die Lösung der großen Probleme der Menschheit – vom Klimaschutz bis zur Überwindung des Hungers – kann nur durch Kooperation und Reduktion der Waffenbudgets erreicht werden. Geld für Gesundheit, Pflege, Bildung, Soziales, Umweltschutz usw. braucht dringend Abrüstung. Die immerwährende Neutralität Österreichs ist eine tragfähige Grundlage, um sich für diplomatische Vermittlung, Friedensinitiativen, zivile Friedensdienste in Konflikten, internationale Abrüstung, die Einhaltung des Völkerrechts ohne doppelte Standards und die Überwindung waffenstarrender Militärblöcke einzusetzen. Glaubwürdigkeit ist dabei von fundamentaler Bedeutung.
Eine glaubwürdige Neutralität ist aber unvereinbar mit dem Mitmarschieren und Mitrüsten bei einer immer wahnwitzigeren Aufrüstungspolitik der EU. Was viele nicht wissen: Die Militarisierung der EU ist in den harten Beton des EU-Primärrechts gegossen. Insbesondere die Militarisierungsartikel 42 bis 46 des EU-Vertrages torpedieren systematisch Friedens- und Neutralitätspolitik. Diese Artikel beinhalten
> eine militärische Aufrüstungsverpflichtung, die über ein eigenes EU-Rüstungsamt angekurbelt wird,
> eine militärische Beistandsverpflichtung, die härter als die der Nato ist,
> ein militärisches Kerneuropa (Ständige Strukturierte Zusammenarbeit, Pesco), das mit einer Fülle von Rüstungsprojekten den Weg zu einer EU-Armee bahnt, und
> eine Selbstermächtigung der EU zu globalen Kriegen, ohne Bindung an ein UN-Mandat. Österreich hat im Artikel 23j B-VG sogar die Bereitschaft zum Mitmarschieren
bei solchen EU-Kriegen in Verfassungsrang gehoben – ein vollkommen neutralitätswidriger Kriegsermächtigungsartikel!
Das Mitmarschieren bei militärischen Großmächten erfordert Duckmäusertum und Rücksichtslosigkeit. Neutralität dagegen erfordert Mut und Kreativität. Wir wollen „eine neutrale Friedensrepublik Österreich im Heimatland Erde“.
Wir fordern daher: Volksabstimmung über den Ausstieg aus den Militarisierungsartikeln des EU-Vertrags und die Eliminierung des Artikels 23j aus der österreichischen Verfassung!