Die friedliche Aktion gegen die Firma Rotax, die Motoren für israelische Killerdrohnen lieferte, hatte ein Nachspiel vor Gericht. Der Einschüchterungsversuch der Behörde scheiterte!


Am 22. August 2025 versammelten sich Aktivistinnen und Aktivisten am Grundstück der Firma Rotax. Die Firma Rotax produziert Motoren, die in Drohnen der israelischen Armee eingebaut werden. Diese Drohnen wurden in den vergangenen Jahren regelmäßig durch die israelische Besatzungsmacht im Völkermord an die Menschen in Gaza eingesetzt und waren verantwortlich für etliche Morde an Kindern und Familien. Mit der Produktion und Lieferung der Motoren macht sich die Firma Rotax an den Kriegsverbrechen, welche die israelische Armee am palästinensischen Volk begangen hat, mitverantwortlich.

Die AktivistInnen blockierten zwei Tore und bestiegen das Dach der Firma, um die Produktion zu verhindern und mediale Aufmerksamkeit auf das Thema zu lenken. Zwei dieser AktivistInnen saßen gemeinsam vor einem der beiden Tore. Die Firma Rotax alarmierte die Polizei und diese legte eine Frist fest, bis wann die Versammlung aufgelöst sein sollte. Als zu diesem Zeitpunkt die Polizei die beiden AktivistInnen gefragt wurden, ob sie sich ausweisen lassen und freiwillig den Standort verlassen würden, stimmen die beiden Personen zu. Ein paar Monate später erhielten beide Aktivistinnen eine Strafe in Höhe von 500€, da sie “bis mindestens 13:18 Uhr” vor dem Tor verweilten. Beide legten eine Beschwerde ein.

Am Montag, 29.06.2026 fand die Verhandlung vor dem Landesverwaltungsgericht in Linz statt, welche festlegen sollte, ob der Strafvorwurf zu den Fällen § 14 VersG und § 81 SPG (Sicherheitspolizeigesetz) gegen die beiden Beschuldigten erhalten bleiben würde. Die Zeugenaussagen aus aktivistischer und polizeilicher Seite stellten eines fest: Niemand kannte den genauen Zeitpunkt, als die zwei AktivistInnen freiwillig gegangen sind. Die Frist sei um 13:18 Uhr abgelaufen und dass sich die beiden Personen “mindestens” bis dahin vor dem Tor befanden, konstituierte keinen Grund zur Strafe. Somit zeigte sich, dass zu § 81 nicht einmal Beweise erhoben wurden, da die Voraussetzungen für § 81 nicht gegeben waren. Das stellt einen Einschüchterungsversuch der Behörde dar und den Strafbescheid hätte die Behörde ausstellen dürfen.

Mit diesem Ergebnis wurden schließlich die Strafbescheide von jeweils 500€ an die beiden AktivistInnen behoben und das Verfahren eingestellt.