Die EU hat mit der Putschregierung der Ukraine den „politischen Teil“ des Assoziierungsabkommens unterzeichnet. Darin verpflichtet sich die Ukraine nicht nur zur „freien Marktwirtschaft“ sondern auch zu einer militärischen und rüstungswirtschaftlichen Anbindung an die EU.


Vor kurzem hat die EU mit Kiew den politischen Teil des EU-Ukraine-Assoziierungsabkommens unterzeichnet. Das muss man sich vor Augen halten: Der gewählte Präsident, der sich davor geweigert hatte, dieses Assoziierungsabkommen zu unterzeichen, wird mit Hilfe eines von EU und USA hochgepäppelten braunen Mobs weggeputscht, ein kurz davor ausgehandelter Vertrag zur verfassungskonformen und gewaltfreien Lösung der Krise wird über Nacht zur Makulatur gemacht, um umgehend mit einer von Neofaschisten durchsetzen Putschregierung den politischen Teil eines Assoziierungsabkommens zu unterzeichnen, der im Kapitel 1 „den Respekt vor dem Prinzip des Rechtsstaatlichkeit als Basis der Innen- und Außenpolitik“ hervorhebt. Zwei Böcke adeln sich gegenseitig zum Gärtner.

Militärische Anbindung der Ukraine

Freilich finden wir im Artikel 3 des Assoziierungsabkommens auch gleich die Begründung, warum die westlichen Mächte keine Mühen und keine rechtsextremen Hiwis gescheut haben, um dieses Abkommen durchzuboxen: „Die Vertragsparteien anerkennen, dass das Prinzip der freien Marktwirtschaft ihre Beziehung untermauert.“ Weitgehend verschwiegen wird in den westlichen Medien, dass dieses Assoziierungsabkommen keineswegs „nur“ wirtschaftliche Belange regelt. De facto wir damit die Ukraine auch militärpolitisch an die EU angebunden. So heißt es unter anderem:

  • Die EU und die Ukraine „intensivieren ihre Kooperation und fördern die stufenweise Konvergenz auf dem Gebiet der Außen- und Sicherheitspolitik …insbesondere in Hinblick auf die wachsende Teilnahme der Ukraine an EU-geführten zivilen und militärischen Krisenmanagementoperationen“ (neudeutsch für Kriegseinsätze) sowie „wichtige Übungs- und Trainingsaktivitäten, einschließlich derjenigen, die im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik ausgeführt werden.“ (Artikel 10) Unterm Strich bedeutet das die Einbindung in die EU-Schlachtgruppen („Battlegroups“). 
  • Auch rüstungsindustriell soll die Ukraine an- und eingebunden werden: „Die Ukraine und die Europäische Verteidigungsagentur werden enge Kontakte etablieren, um die Verbesserung der militärischen Kapazitäten zu diskutieren.“ (Artikel 10). Diese militär- und sicherheitspolitische Kooperation soll sich „bis in den Weltraum“ (Artikel 7) erstrecken.

 „Sicherheitpolitische Area der EU“

 Als Ziel dieser militärischen Vereinbarungen des Assoziierungsabkommens wird die „immer tiefere Einbindung der Ukraine in die sicherheitspolitische Area der EU“ definiert (Artikel 4). Das erinnert wohl nicht zufällig an die „Grand Area“-Vorstellungen, die von höchsten geopolitischen EU-Think-Tanks ausgearbeitet wurden. In solchen Strategiepapieren wurde bereits vor Jahren die Ukraine – und darüber hinaus Russland bis hinter den Ural – als Teil der „sicherheitspolitischen Area“ bezeichnet, in die die EU „uneingeschränkten Zutritt“ haben müsse, um „ein Superstaat, eine Supernation und eine Supermacht“ zu werden. (Siehe dazu „Bis hinter den Ural!“)

Angesichts dieser engen sicherheitspolitischen Anbindung der Ukraine an die EU sind die jüngsten Töne aus Brüssel und Berlin, dass die Ukraine den Weg der „Blockunabhängigkeit“ beschreiten könne, eine Nebelwand, hinter der die militärische und rüstungswirtschaftliche Anbindung der Ukraine erfolgen soll. Die Äußerung von Bundeskanzler Faymann, „eine Neutralität nach österreichischem Muster“ könne „ein Vorbild für die Ukraine“ sein, ist zwar ein interessanter Zungenschlag, solange aber völlig substanzlos, als die österreichische Regierung durch ihre Anbindung an die EU-Außen- und Sicherheitspolitik selbst permanent die Neutralität mit Füßen tritt. Gerade die bedingungslose Unterstützung der EU-Ukraine-Politik hat das nachdrücklich bewiesen. Ja, die Neutralität im Sinne einer Selbstverpflichtung zu Gewaltverzicht in den internationalen Beziehungen ist sowohl für die Ukraine als auch für Österreich sinnvoll und zukunftsweisend. Die Menschen, die davon überzeugt sind, werden diese aber sowohl in Kiew wie auch in Wien gegen das EU-frömmige Establishment durchsetzen müssen.
(8.4.2014)