Referat von Gerald Oberansmayr, Aktivist der Solidarwerkstatt Österreich, bei der ersten Neutralitätskonferenz am 24.10.2025 in Wien. Er plädiert für einen Austritt aus den Militarisierungsartikel 42 bis 46 des EU-Vertrags.
Ausstieg aus der EU-Militarisierung ohne Wenn und Aber!
Der Vertrag von Maastricht begründete 1992 die Europäischen Union, im Unterschied zur EG sieht sie eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik vor. So hieß es im Artikel J.1.4. unmissverständlich: „Die Mitgliedstaaten unterstützen die Außen- und Sicherheitspolitik der Union aktiv und vorbehaltlos im Geist der Loyalität und gegenseitigen Solidarität.“
Spätestens ab diesem Zeitpunkt – 1992! – war klar: Neutralität und EU sind nicht miteinander vereinbar. Denn wenn ein neutrales Land etwas hüten muss wie seinen Augapfel, dann ist es die Unabhängigkeit in der Außen- und Sicherheitspolitik. Denn nur dadurch kann gewährleistet werden, dass ein Land den Kerngehalt der Neutralität glaubwürdig erfüllen kann: Die Nichtteilnahme an Kriegen und eine Politik, die dafür sorgt, dass wir nicht in Kriege hineingezogen werden, die dafür sorgt, dass Konflikte deeskaliert werden. Doch siehe da: Der Neutralitätsvorbehalt, der gegenüber der EG noch formuliert wurde, wurde gegenüber der EU, wo er mehr denn je notwendig gewesen wäre, sang- und klanglos fallengelassen. Österreich werde „ohne Wenn und Aber“ der EU beitreten, ließ Bundeskanzler Vranitzky wissen.
Seite damals beginnt die scheibchenweise Entsorgung der Neutralität. In dem Maß, wie die Militarisierung der Europäischen Union an Fahrt gewinnt, wird der Widerspruch zur Neutralität immer bizarrer, die Lügen immer grotesker.
Einige Meilensteine dieser Entwicklung der EU zur Militärmacht:
Mit dem EU-Vertrag von Amsterdam (1999) wurden die sogenannten Petersberg-Aufgaben in den Aufgabenkatalog der EU übernommen. Mit diesen Petersberg-Aufgaben gab sich die EU selbst das Mandat, „Kampfeinsätze bei Krisenbewältigung“ durchzuführen – überall auf der Welt, auch ohne UN-Mandat. Faktisch eine Selbstermächtigung zu globalen Militäreinsätzen. Wie reagierte das österreichische Establishment? Es machte im Artikel 23f B-VG (heute 23j) die Ermöglichung zur Teilnahme an EU-Militärmissionen zum Bestandteil der österreichischen Verfassung. In den Erläuterungen wurde sogar explizit festgehalten, dass die Teilnahme Österreichs an EU-Militärmissionen auch ohne UNO-Mandat erfolgen kann. „Damit wird die Neutralität für den Bereich der EU außer Kraft gesetzt.“, kommentierte der damalige ÖVP-Klubchef Andreas Khol trocken.
Beruhend auf dem Artikel 23j erfolgt Österreich Teilnahme an den EU-Battlegroups und jetzt an der Schnellen Eingreiftruppe der EU.
Ein großer Schritt der Demontage der Neutralität war der Lissabon-Vertrag im Jahr 2009, der im Artikel 42 EUV eine Aufrüstungspflicht, die durch ein EU-Rüstungsamt kontinuierlich überwacht und angetrieben wird. Außerdem kommt eine Beistandsverpflichtung, die sogar – weil bedingungslos militärisch – härter als die der NATO ist. Neutralität und militärische Beistandsverpflichtung gehen natürlich überhaupt nicht zusammen. Mit der „Irischen Klausel“ hat man die Öffentlichkeit beschwichtigt. Renommierte Völkerrechtsprofessor wie der Linzer Manfred Rotter haben das seinerzeit als unehrlich und „interpretativen Überschmäh“ bezeichnet. Die neue österreichische Regierung aus ÖVP, SPÖ und Neos hat mit diesem „Überschmäh“ aufgeräumt. Österreich werde „einen militärischen Solidarbeitrag innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens erbringen“, heißt es nach einer Regierungsklausur im April 2025.
Ebenfalls auf dem Lissaboner Vertrag beruht die „Ständige Strukturierte Zusammenarbeit“ (Pesco) der EU, die dann 2018 tatsächlich ins Leben gerufen wurde. Ursula von der Leyen bezeichnete diese SSZ ein Schritt zu einer „Armee der Europäer“. Mit Pesco wurden bereits mehr als 70 Rüstungsprojekte angestoßen, bei acht ist Österreich dabei.
Mit der Beschlussfassung des „Strategischen Kompass“ (2022) startete die EU einen „Quantensprung“ bei der Aufrüstung, mit ambitionierter Aufrüstung in nahezu allen Waffengattungen, Weiterentwicklung der EU-Battlegroups zu einer schnellen EU-Eingreiftruppe. 2025 sind im Rahmen von Rearm-Europa bzw. Readiness 2030 nahezu alle fiskalischen Schranken für diese Hochrüstung gefallen; man erwartet sich 800 Milliarden an zusätzlichen Rüstungsinvestitionen in den nächsten Jahren. Österreich ist dabei: Das österreichische Militärbudget hat sich von 2022 bis 2025 von 2,7 auf 4,7 Milliarden Euro erhöht, bis 2032 sind fast 10 Milliarden Euro angepeilt. Eine reale fast Vervierfachung in einem Jahrzehnt! Das ist noch lange nicht das Ende der Fahnenstange. Sonderbudgets etwa für European Sky Shield sind bereits angekündigt.
Fazit: Die Regierung fährt eine sehr einfache Strategie. Sie erklärt einfach alles, wo EU draufsteht für neutralitätskompatibel. Das ist völlig Kontrafaktisch. Den Grund für diese Lügenpolitik hat der damalige Verteidigungsminister Werner Platter auf den Punkt gebracht: „Die Neutralität ist tief im Herzen der Österreicher. Man muss behutsam sein und darf das nicht herausreißen. Es ist besser, eine Operation vorzubereiten, um das vorsichtig herauszuoperieren“. Der deutsche Botschafter in Wien meinte einmal zu dieser Flunkerei im Zusammmenhang mit den deutsch-österreichischen EU-Battlegroups süffisant: „Solange ihr mit uns in den Krieg zieht, ist uns euer Status egal“.
Uns kann das aber nicht egal sein. Neutralität lebt von der internationalen Glaubwürdigkeit. Und diese Glaubwürdigkeit hat schon massiv gelitten. Als Friedens- und Neutralitätsbewegung sollten wir bei diesem Verwirr- und Lügenspiel nicht mitmachen, mit dem Österreich immer mehr in den EU-Militarisierungssog hineingerät. Wir brauchen eine aktive Friedens- und Neutralitätspolitik, die glaubwürdig zwischen Konfliktparteien vermittelt, sich für internationale Abrüstung, Einhaltung des Völkerrechts (ohne doppelte Standards) und internationale Kooperation und ein Ende von Militärblöcken engagiert.
Grundlage dafür ist, dass wir selbst kein Mitglied in einem Militärblock sind, dass wir selbst aus der EU-Militarisierung ohne Wenn und Aber austreten. Konkret machen. Ich glaube daher, dass wir eine Verständigung darüber finden sollten, dass wir den Austritt Österreich aus den Artikel 42 bis 46 des EU-Vertrages fordern. Denn diese Artikel bilden den Kern der EU-Militarisierung, sie sind mit der österreichischen Neutralität nicht vereinbar:
- Aufrüstungspflicht
- militärische Beistandsverpflichtung
- Mitmarschieren und Mitrüsten bei der Ständig Strukturierten Zusammenarbeit
- Mandat für weltweite militärische Intervention auch ohne UN-Mandat.
Damit verbunden ist natürlich die Forderung, die österreichische Verfassung wieder neutralitätskonform zu machen, insbesondere den Artikel 23j, der in Wirklichkeit ein Kriegsermächtigungsartikel ist, zu eliminieren.
Natürlich müssen wir uns den aktuellen Militarisierungen entgegenstellen, wie etwa Sky-Shield oder der EU-Interventionstruppe, aber diese Kämpfe müssen eingebettet sein in eine glaubwürdige Perspektive einer echten Neutralität. Und diese geht nur durch einen Bruch mit der EU-Militarisierung, konkret: den Austritt aus den Artikel 42 bis 46 des EU-Vertrags.
Das ist politisch eine Herkulesaufgabe. Aber wie jede große Herausforderung ist, der erste Schritt, sich ihrer bewusst zu werden und sie selbstbewusst als Forderung zu artikulieren.