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ImageZehn Tierrechts-AktivistInnen werden seit 21. Mai widerrechtlich in Haft gehalten. Das ist ein weiterer Schritt in Richtung Kriminalisierung von politischem Engagement. Auf EU-Vorgabe hin ist im Jahr 2002 im Strafgesetzbuch ein "Anti-Terror-Paragraf" eingeführt worden, der so vage ist, dass heutzutage Protestaktionen wie im Jahr 1984 die Besetzung der Hainburger Au als "terroristischer Straftatbestand" verfolgt werden könnte. Die Werkstatt fordert die sofortige Freilassung der Tierrechts-AktivistInnen und unterstützt die Solidaritäts-Aktionen.