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ImageErdacht – geschaffen, um den Terrorismus, das organisierte Verbrechen zu bekämpfen – zu unser aller Sicherheit – so behauptet die EU! Knapp vorbei ist auch daneben! Vorratsdatenspeicherung, Indect, Antimafiaparagrafen wollen die Möglichkeit schaffen, alle Menschen lückenlos zu überwachen und nehmen damit alle BürgerInnen unter Generalverdacht – jede/r wird verdächtig; aber jene, die angeblich verfolgt werden sollen, die Verbrecher, verfügen über ausreichendes know how und finanzielle Mittel, um sich den von der EU entworfenen Überwachungsmaßnahmen zu entziehen.

ImageSchlussplädoyer Chris Moser, Viertangeklagter im sogenannten "Tierrechtsprozess".

Dieses Plädoyer wurde am 1. April um etwa 19.05. im Schwurgerichtssaal Wr. Neustadt vorgetragen, und endete mit Beifall des Publikums.

"heute ist der 1. april, fast 3 jahre sind seit meiner verhaftung, am 21. mai 2008 - dem tag , an welchem ich von bewaffneten polizisten meinen weinenden kindern und meiner völlig verzweifelten frau entrissen wurde, vergangen."

ImageDer über 1 Jahr dauernde Prozess gegen 13 TierrechtsaktivistInnen findet seinen Abschluss mit der Urteilsverkündung am 2. Mai 2011. Was sich im letzten Jahr im Gerichtssaal "abspielte" von Verweigerung der Akteneinsicht, über eingeschleuste Spitzel, bis hin zur Nichtanhörung der Zeugen der Verteidigung und selbst die Anklage nach §278a,  löste heftige Kritik selbst in juristischen Kreisen aus. 

Die Solidarwerkstatt führte dazu mit dem Fünftangeklagten im Wr. Neustädter Tierrechtsprozess, DI Elmar Völkl, ein Interview über seine persönlichen Erfahrungen, Eindrücke, Erlebnisse und wie es für ihn nach der Urteilsverkündung am 2. Mai weitergehen kann.

Image§ 278a des Strafgesetzbuchs, der sogenannte Mafiaparagraph, wird verwendet, um aufmüpfige Gruppen, die den Machteliten in Österreich auf die Nerven gehen, zu kriminalisieren. Das beste Beispiel dafür ist der Tierschutzprozess. Nach 4 Jahren Ermittlungen mit allen Schikanen wurden keine Hinweise auf Straftaten gefunden. Das Justizministerium gab daraufhin die Weisung, nur nach § 278a mit dem Argument anzuklagen, die betroffenen TierschützerInnen würden zwar nur legale Kampagnen führen, aber damit wissentlich die Ziele von StraftäterInnen fördern, die z.B. Pelzgeschäften die Scheibe einschlagen. Mit einer legalen Demo gegen Pelz unterstütze man indirekt und ideell eine einem unbekannte Person, die irgendwann irgendwo eine Scheibe eines Pelzgeschäfts eingeschlagen hat. So lässt sich aber jeder Protest kriminalisieren. Deshalb muss § 278a entschärft werden! (Mehr dazu unter: http://278.at/)

Image Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatensspeicherung sieht die Speicherung von Kommunikationsdaten von sechs Monaten bis zwei Jahre vor - ohne Anfangsverdacht oder konkrete Gefahr. Datenschützer sehen darin den “Übergang von der Unschuldsvermutung zum Schuldverdacht”. Der Widerstand gegen die Richtlinie wächst. Die Solidarwerkstatt fordert die NR-Abgeordneten auf: "Sagt Nein!"

Zum Mail an die Abgeordneten Aktion zum Mitmachen! Aktion der Plattform "gegenVDS"

 

Image64. Verhandlungstag des Prozesses gegen 13 TierrechtsaktivistInnen. Es wird immer deutlicher: Zivilgesellschaftliches Engagement, Entschlossenheit und Solidarität sind stärker als die Intrigen der Mächtigen.
ImageEins fügt sich ins andere: Ausufernde Videoüberwachung, Kontrolle und Speicherung aller elektronischen Datenströme, Observierung durch Drohnen aus der Luft - am Ende steht ein ausufernder Überwachungsstaat und der Generalverdacht gegenüber der gesamten Gesellschaft. Was gestern noch Sience Fiction war, droht zunehmend Realität zu werden.
Image Vier Studierenden droht ein Verfahren wegen des "Anti-Terror-Paragrafen" § 278b. Ihnen wir vorgeworfen, zwei Mistkübel angezündet zu haben. Nach § 278b droht den Studierenden eine Strafe bis zu 15 Jahre Gefängnis. Der Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk sieht in den §§ 278 ff „eine Abkehr von einer Errungenschaft des Strafrechts im 18. und 19. Jahrhundert, nämlich, dass man damals dazu übergegangen ist, statt Überzeugungen Taten als solche zu bestrafen".
Image13 unschuldige Tierschutzaktivist_innen stehen vor Gericht.  Ihnen wird vorgeworfen, Mitglieder einer “kriminellen  Organisation“ zu sein. Ihnen drohen bis zu 5 Jahre Haft, obwohl keine konkrete Straftat nachgewiesen werden kann. Wer werden die nächsten sein? Die Plattform gegen die Kriminalisierung von politischem Engagement setzt daher die Selbstanzeigen-Kampagne zur Unterstützung der Angeklagten fort. Machen auch Sie / mach auch Du mit!

 

ImageEin Einblick in den laufenden Prozess gegen 13 Tierrechtsaktivist_innen, denen die Bildung einer kriminellen Organisation vorgeworfen wird, obwohl ihr einziges Verbrechen dasjenige ist, sich für Leben und Würde von Lebewesen einzusetzen. Marion Fuchs schildert ihre Eindrücke vom § 278a-Skandalprozess.