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Schlussplädoyer Chris Moser, Viertangeklagter im sogenannten "Tierrechtsprozess".
Dieses Plädoyer wurde am 1. April um etwa 19.05. im Schwurgerichtssaal Wr. Neustadt vorgetragen, und endete mit Beifall des Publikums.
"heute ist der 1. april, fast 3 jahre sind seit meiner verhaftung, am 21. mai 2008 - dem tag , an welchem ich von bewaffneten polizisten meinen weinenden kindern und meiner völlig verzweifelten frau entrissen wurde, vergangen."
Der über 1 Jahr dauernde Prozess gegen 13 TierrechtsaktivistInnen findet seinen Abschluss mit der Urteilsverkündung am 2. Mai 2011. Was sich im letzten Jahr im Gerichtssaal "abspielte" von Verweigerung der Akteneinsicht, über eingeschleuste Spitzel, bis hin zur Nichtanhörung der Zeugen der Verteidigung und selbst die Anklage nach §278a, löste heftige Kritik selbst in juristischen Kreisen aus.
Die Solidarwerkstatt führte dazu mit dem Fünftangeklagten im Wr. Neustädter Tierrechtsprozess, DI Elmar Völkl, ein Interview über seine persönlichen Erfahrungen, Eindrücke, Erlebnisse und wie es für ihn nach der Urteilsverkündung am 2. Mai weitergehen kann.
§ 278a des Strafgesetzbuchs, der sogenannte Mafiaparagraph, wird verwendet, um aufmüpfige Gruppen, die den Machteliten in Österreich auf die Nerven gehen, zu kriminalisieren. Das beste Beispiel dafür ist der Tierschutzprozess. Nach 4 Jahren Ermittlungen mit allen Schikanen wurden keine Hinweise auf Straftaten gefunden. Das Justizministerium gab daraufhin die Weisung, nur nach § 278a mit dem Argument anzuklagen, die betroffenen TierschützerInnen würden zwar nur legale Kampagnen führen, aber damit wissentlich die Ziele von StraftäterInnen fördern, die z.B. Pelzgeschäften die Scheibe einschlagen. Mit einer legalen Demo gegen Pelz unterstütze man indirekt und ideell eine einem unbekannte Person, die irgendwann irgendwo eine Scheibe eines Pelzgeschäfts eingeschlagen hat. So lässt sich aber jeder Protest kriminalisieren. Deshalb muss § 278a entschärft werden! (Mehr dazu unter: http://278.at/)
Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatensspeicherung sieht die Speicherung von Kommunikationsdaten von sechs Monaten bis zwei Jahre vor - ohne Anfangsverdacht oder konkrete Gefahr. Datenschützer sehen darin den “Übergang von der Unschuldsvermutung zum Schuldverdacht”. Der Widerstand gegen die Richtlinie wächst. Die Solidarwerkstatt fordert die NR-Abgeordneten auf: "Sagt Nein!"
Zum Mail an die Abgeordneten Aktion zum Mitmachen! Aktion der Plattform "gegenVDS"





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