ImageDie Stromnetzbetreiber ignorieren das gesetzlich verbriefte Recht der StrombezieherInnen, den Einbau von Smart Meter abzulehnen. Trotz dieses offensichtlichen Fehlverhaltens erklärt sich die Volksanwaltschaft für unzuständig. Als nächsten Schritt werden wir daher die E-Control mit einem Streitschlichtungsverfahren konfrontieren.

 

Derzeit fühlt sich offensichtlich nur die Solidarwerkstatt dafür zuständig, dass allen Strombezieher/innen das Recht auf ein „Opting Out“, also das Recht auf Ablehnung des Überwachungszählers Smart Meter eingeräumt wird. Dieses Recht wird im §83 Abs. 1 ElWOG 2010 ausdrücklich festgehalten:

"Im Rahmen der durch die Verordnung bestimmten Vorgaben für die Installation intelligenter Messgeräte hat der Netzbetreiber den Wunsch eines Endverbrauchers, kein intelligentes Messgerät zu erhalten, zu berücksichtigen."

Trotz dieser Gesetzeslage erreichen uns beinahe täglich haarsträubende Erfahrungsberichte, dass bzw. wie die Netzbetreiber dieses Recht auf Opting out einfach ignorieren. Eigentlich wäre es ja die Aufgabe der Regulierungsbehörde e-Control, hier im Interesse der StrombezieherInnen einzugreifen. Da diese Behörde dieser Aufgabe in keiner Weise nachkommt, haben wir uns gedacht, dass das eigentlich ein Fall für die Volksanwaltschaft sein müsste und uns mit einer Beschwerde an diese Kontrolleinrichtung gewendet. Die Antwort war enttäuschend. Der Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer erklärte sich wortreich für unzuständig:

„Die Volksanwaltschaft ist gemäß Art. 148a des Bundes-Verfassungsgesetzes zur Kontrolle der öffentlichen Verwaltung eingerichtet. In Entsprechung dieses Auftrages prüft die Volksanwaltschaft rechtskräftig abgeschlossene Verwaltungsentscheidungen und abgeschlossene Verwaltungshandlungen sowie vermutete Verfahrensverzögerungen in schwebenden Verwaltungsangelegenheiten.Konkret kann sich jedermann, der von einem behaupteten Missstand betroffen ist, mit einer Beschwerde an die Volkanwaltschaft wenden, sofern ihm ein Rechtsmittel nicht oder nicht mehr zur Verfügung steht. Aus dem Angeführten ergibt sich, dass Energieversorgungsunternehmen und Netzbetreiber als Rechtssubjekte des Privatrechtes nicht der Kontrolle durch die Volksanwaltschaft unterliegen. Die Volksanwaltschaft sieht daher keinerlei Anknüpfungspunkt für die Einleitung eines Prüfverfahrens.“

Die Existenz der Strom-Regulierungsbehörde E-Control wird in diesem Antwortschreiben vorsorglich ausgeblendet. Die Regulierungsbehörde E-Control spielt jedoch eine treibende Rolle bei der Durchsetzung des Smart Meters und somit auch für die damit verbundenen Gefahren (lückenlose Überwachung, „kreative“ Stromtarifmodelle, steigende Kosten, Gesundheitsgefährdung, instabile Netze). Das Vorstandsmitglied der E-Control Dr. Walter Bolz ließ den österreichischen Konsumenten/innen durch eine Tageszeitung sogar öffentlich ausrichten, was er von dem Gesetz §83 Abs. 1 ElWOG 2010 und somit dem Recht auf Ablehnung des Smart Meter hält:

„Das wird sich bei entsprechender Kommunikation im Promillebereich bewegen“. (DerStandard, 20./21.12.2014)

Die Stromwirtschaft wird sich vielleicht dafür dankbar zeigen, die Strombezieher/innen werden mit Sicherheit dafür zur Kasse und Überwachung gebeten.

Und so ergibt eines dass andere, übrig bleiben sollen die Konsumenten/innen, welche zwar ein Recht auf Ablehnung des Sicherheitsrisikos Smart Meter besitzen, doch niemand fühlt sich dafür zuständig, dieses Recht auch gegenüber mächtigen Stromkonzernen durchzusetzen. Und weil das eine eben das andere ergibt, werden auch wir keine Ruhe geben, bis das gesetzlich verbriefte Recht auf Ablehnung des Überwachungszählers Smart Meter für alle Konsumenten/innen gilt.

Als nächstes werden wir die Stromregulierungsbehörde E-Control mir einem Streitschlichtungsverfahren konfrontieren, in dem diese dazu Stellung beziehen muss, dass die Netzbetreibergesellschaften die Opting-out-Begehren der StrombezieherInnen einfach vom Tisch wischen.

Die beste Lösung wäre freilich jene, die die Niederlande auf Druck der Bevölkerung gewählt haben: Diesen Smart Meter-Unsinn samt und sonders einzustellen.

Rudolf Schober
(26.9.2015)

Nähere Informationen siehe im Solidarwerkstatt-Dossier "Smart Meter - Nein Danke!"