ImageWeshalb wird unsere Gesellschaft weiterhin unter Generalverdacht gestellt und unsere Kommunikationsdaten weiterhin erfasst? Ist Sicherheit durch Überwachung wichtiger als Grundrecht? Ist durch die Entscheidung des EU-Generalanwalts Entwarnung angesagt?

Der Generalanwalt der EU stellte im Dezember 2013 fest, dass die VDS gegen EU-Grundrechte verstößt und empfahl eine Überarbeitung in den nächsten Jahren. Ist deshalb Entwarnung angesagt?  Leider nein. Viel wahrscheinlicher ist eine bloße Adaptierung der VDS, die dann umso mehr einzementiert ist. Das heißt: Es würde sich nichts daran ändern, dass verdachtsunabhängig unsere Daten gespeichert werden. Auch wenn der Zugriff dann möglicherweise nur mehr bei explizitem „Terrorverdacht“ erlaubt wäre, kann das nicht beruhigen, wenn man weiß, wie extensiv die EU-Terror-Definition ausgelegt werden kann. Und bis 2017 wird sich laut Auskunft von Völkerrechtsprofessor und Rechtsinformatiker Schweighofer im fm4-Gespräch mit Erich Möchel (16.12.2013) zunächst einmal gar nichts ändern.

Überwachung über „alles“?

Was also zu bleiben droht, ist eine geänderte VDS. So what? Es werden weiter alle Kommunikationsdaten, aus denen sich durchaus Verhaltensprofile ablesen lassen, gespeichert und alle BürgerInnen bespitzelt.

Vorratsdatenspeicherung sofort abschaffen!

Akzeptieren wir nicht länger den totalen Zugriff auf unsere persönlichen Daten als „neue Normalität“. Stoppen wir die steigende Verunsicherung durch ständige Überwachung unseres Kommunikationsverhaltens und setzen wir uns für die in den letzten Jahrhunderten erkämpfte Freiheit vor staatlicher Überwachung und Repression der Gesellschaft in ihrer Gesamtheit ein. Verlassen wir uns nicht auf vage Ankündigungen! Beginnen wir hier und heute mit der Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung!

Wir als Solidarwerkstatt fordern daher vom Österreichischen Parlament und der Bundesregierung die sofortige Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung! Zu unser aller Sicherheit!

14.3.2014