Dr. Barbara Zechmeister, Juristin mit einer Spezialisierung auf Datenschutzrecht, bestätigt in einem bemerkenswerten Beitrag in der Wiener Zeitung , was die Solidarwerkstatt seit langem kritisiert: Die zwangsweise Einführung von Smart Metern in Österreich verstößt permanent gegen Grund- und Menschenrechte.

Seit Jahren weist die Solidarwerkstatt darauf hin, dass mit der Einführung des Überwachungsstromzählers Smart Meter in Österreich Verfassungsrecht im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes gebrochen wird. Es sollen an 95% der Stromanschlüsse diese Überwachungszähler eingebaut werden. Haben nicht 95% der Stromkundinnen das gleiche Recht wie 5%m welche keinen Smart Meter bekommen sollen?                                                                             

Zusätzlich machen wir seit Jahren regelmäßig darauf aufmerksam, dass jeder eingebaute Smart Meter, egal ob auf Opt Out geschaltet (wenige Funktionen werden - nicht kontrollierbar - außer Betrieb gesetzt) oder im regulären Betrieb, ein unrechtmäßiger Eingriff in die Grund- und Menschenrechte der BürgerInnen darstellt. Der Artikel 7, Grundrechtecharta der Europäischen Union/GRC und Artikel 8 Absatz 1 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) legen das unmissverständlich fest.

Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihrer Kommunikation

Nun konnten wir am 14. August 2019 zu unserer Überraschung in der amtlichen „Wiener Zeitung“ folgende Überschrift lesen: "Verstoß auf das Recht auf Privat- und Familienleben" (1).

Die Autorin des Beitrages Frau Dr. Barbara Zechmeister ist Juristin mit einer Spezialisierung auf Datenschutzrecht. Sie ist auch in öffentlichen Bereichen tätig, unter anderem bei der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung für die Landesverwaltung im Burgenland.

Dr. Barbara Zechmeister prangert zu recht in ihrem Beitrag in der Wiener Zeitung an:

„Beim Rollout der intelligenten Stromzähler werden täglich unrechtmäßige Eingriffe in Grund- und Menschenrechte offenkundig vorangetrieben.“ 

Sie kommt daher zur Erkenntnis:

„Unser Land wird sich künftig regelmäßig Überprüfungen der Rechtsstaatlichkeit seitens der Europäischen Union unterziehen müssen. Im Zuge dessen wird wahrscheinlich von der EU-Kommission festgestellt werden, dass in Österreich beim Rollout von Smart Metern täglich unrechtmäßige Eingriffe in Grund- und Menschenrechte nicht nur stattfinden, sondern offenkundig vorangetrieben werden (ein Smart Meter ist ein intelligenter Stromzähler, der digital Daten empfängt und sendet und dazu in ein Kommunikationsnetz eingebunden ist.)“

Nun ist es zwar eher blauäugig, die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit von der EU-Kommission zu erwarten. Immerhin geht die Smart Meter-Einführung auf eine EU-Richtlinie zurück. Sicher richtig ist aber, dass die Smart Meter-Einführung im Widerspruch zu Menschenrechten und Grundfreiheiten steht.

Dr. Zechmeister weiter: „Artikel 7 Charta der Grundrechte der Europäischen Union/GRC und Artikel 8 Absatz 1 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten/EMRK sind fast ident, liegen hierarchisch auf einer höheren Stufe als Verfassungsrecht und besagen, dass jede Person das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihrer Kommunikation hat.“

Verstoß gegen Selbstbestimmungsrecht

Aufgrund der vom ÖVP-Wirtschaftsminister Mahrer im Dezember 2017 verordneten IMO 2017 (2) wird nunmehr jeder Stromkunde - ungefragt und zwangsweise - ein Smart Meter in den Zählerschrank eingebaut. Eine Gegenwehr der Stromkunde hat einzig zur Folge, dass autoritär mit zügiger Stromabschaltung gedroht wird (3). Und auch vollzogen wird, wie einige Betroffenen der Solidarwerkstatt in den letzten Monaten mitteilten. Die Berichterstattung in den Medien darüber, scheint den Stromnetzbetreibern keine Spur von Schamesröte ins Gesicht zu treiben.

Es ist laut Frau Dr. Barbara Zechmeister gewiss, dass „…durch den Einbau eines Smart Meters auf gesetzlich angeordneter Basis - speziell mit § 1 Abs. 6 "Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung"/IME-VO - gegen das Recht auf Achtung der Wohnung in jenen Fällen verstoßen wird, wenn es gegen den erklärten Willen der Bewohner geschieht.“

Auch weißt Dr. Barbara Zechmeister darauf hin, dass "die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes besagt, dass es nicht darum geht, ob eine Überwachung aufgezeichnet wird (aktiv ist), weil es bereits eine schwerwiegende Beeinträchtigung des Grund- und Menschenrechts darstellt, wenn sich ein Betroffener durch die Art der Anbringung und dem äußeren Anschein einem ständigen Überwachungsdruck ausgesetzt fühlt.

Jedem, der einen Smart Meter ablehnt, wird durch den trotzdem vorgenommenen Einbau das Selbstbestimmungsrecht darüber entzogen, wer unter welchen Bedingungen Zugang zum Rückzugsbereich haben soll, in dem das Privat- und Familienleben stattfindet. Außerdem besteht aufgrund der aktuell menschen- und grundrechtswidrigen Normenlage für die Betroffenen keine Möglichkeit, das Eindringen in die eigenen vier Wände abzuwehren.“

Nicht nur Frau Dr. Barbara Zechmeister in der Wiener Zeitung, nicht nur der österreichische Rechnungshof in seinem Bericht von Jänner 2019 (4), nicht nur die Solidarwerkstatt stellen über Jahre hinweg fest, dass mit der Einführung des Überwachungszähler geltendes Recht in Österreich gebrochen wird. Es herrscht das Diktat einer Behörde Namens E-Control (5), welche der Politik die Schlagzahl zur Entmündigung der Stromkunden vorgibt. Wir stellen auch fest, dass die Anliegen, Bedürfnisse der Menschen und damit auch eine Ablehnung des Smart Meter in Österreich von der herrschenden Politik nicht wahr- oder ernstgenommen wird.

Wir wollen echte Wahlfreiheit!

Das motivierte uns, eine Anfrage an die wahlwerbenden Organisationen vor der Nationalratswahl im September 2019 zu stellen (6). Auf die schriftliche Anfrage der Solidarwerkstatt im Juli 2019 kamen bis zum Wahltag nur Antworten von ÖVP und Neos zurück. Diese fielen der politischen Ausrichtung dieser beiden Parteien entsprechend einseitig zugunsten Smart Meter aus (7). Alle anderen Parteien finden die Sorgen und Anliegen eines Teils der StromkundInnen in unserer Anfrage als nicht wert, beantwortet zu werden.

So sieht auch die Situation der Rechte von Menschen in Österreich, in Bezug auf Smart Meter und dessen Ablehnung auch aus. Damit unterwirft sich die Politik Österreichs, einzig den Interessen der (Strom-)Wirtschaft und diktiert gegen geltendes Recht den Zwangszähler Smart Meter.

Noch ist es für Regierungen und Parlamentarier möglich, im Sinne von Gleichheitsgrundsatz der österreichischen Verfassung und Einhaltung der Europäischen Menschenrechte und Grundfreiheiten, die Zwangseinführung des Überwachungszählers zu stoppen.

Eine echte Wahlfreiheit des Stromzählers ist Grundlage und Mindestmaß beim Recht auf Privat- und Familienleben in den eigenen vier Wänden.

Für eine wirkliche Wahlfreiheit des Stromzähler!

Überwachungs-und Zwangszähler Smart Meter - Nein danke!

Rudolf Schober
(Oktober 2019)

Quellen:

  1. https://www.wienerzeitung.at/themen/recht/recht/2022925-Verstoss-gegen-das-Recht-auf-Privat-und-Familienleben.html
  2. https://www.solidarwerkstatt.at/digital/durch-neue-smart-meter-verordnung-soll-recht-auf-opting-out-ausgehebelt-werden-2
  3. https://www.solidarwerkstatt.at/digital/smart-meter-big-brother-award-an-linz-ag
  4. https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/Smart_Meter.pdf
  5. https://www.solidarwerkstatt.at/digital/beim-strom-geht-alle-macht-von-der-e-control-aus
  6. https://www.solidarwerkstatt.at/digital/smart-meter-drei-fragen-an-die-wahlwerbenden-ein-musterbrief
  7. https://www.solidarwerkstatt.at/digital/smart-meter-ignoranz-oder-bosheit