Bis 11. August läuft die Begutachtung für eine Anpassung der Intelligente Messgeräteverordnung, mit der die Smart Meter-Ausrollung bis 2024 verlängert werden soll. Das ist eine gute Gelegenheit, diese Verordnung, die – gesetzeswidrig – den StromkundInnen das Recht auf ein echtes Opt out vorenthält, gesetzeskonform neuzugestalten. Bitte nutzen Sie noch rasch diese Gelegenheit durch einen Brief an die zuständige Bundesministerin Leonore Gewessler. Hier ein Musterbrief.

An
Bundesministerin
für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Leonore Gewessler, BA

Betreff: Anpassung der Intelligente Messgeräteverordnung (IMO) auf ein wirkliches Opt Out

Sehr geehrte Frau Bundesministerin,

derzeit läuft noch die Beutachtung für eine Anpassung der IMO 2017 auf den aktuellen Stand der Smart Meter Ausrollung bis nunmehr 2024. Derzeitige Ausrollensbreite unter 50%.

Seinerzeit, 2017, hat der damalig zuständige Wirtschaftsminister Harald Mahrer am letzten Tag seiner Funktion den intelligenten Strommesszähler Smart Meter mit der IMO 2017, einem um wenige Funktionen minimierten, jedoch ansonsten baugleichen und funktionsgleichen elektronischen Strommesszähler Smart Meter gleichgesetzt und durchgesetzt.

Damit wird österreichweit allen StromkundInnen eine Wahlfreiheit des Stromzählers, welcher die tatsächlichen Opt Out Bedingungen erfüllt, verwehrt. Wie Sie sicherlich informiert sind, wurde im EIWOG 2010 festgehalten:

"Im Rahmen der durch die Verordnung bestimmten Vorgaben für die Installation intelligenter Messgeräte hat der Netzbetreiber den Wunsch eines Endverbrauchers, kein intelligentes Messgerät zu erhalten, zu berücksichtigen".

Damit wurde impliziert, dass entweder der analoge Ferrariszähler belassen oder ein elektronischer Strommesszähler ohne Datenfernübertragungsschnittstelle (DFÜ) eingebaut wird. Die Handhabung und Interpretation der Stromnetzbetreiber ignoriert jedoch die gesetzlich verbrieften Opt Out Wünsche von StromkundInnen und zwingen - durch Einschüchterung und mehr oder weniger offenen Druck der Stromlosschaltung - die Stromkunde, sich dem Einbau eines Smart Meter zu beugen. Damit werden bedenkliche Funktionen des Smart Meters wie eine Fernauslesung, eine Strommessung bis zum Sekundentakt, flexible Stromtarife, Auslesung des Stromverbrauchsverhaltens bzw. dessen Verbrauchsgeräte, anonyme Fernaktivierung/Deaktivierung des Zählers und anderes mehr möglich.

Auch der österreichische Rechnungshof hat in seinem Bericht vom Jänner 2019 zur Art und Weise, wie die Smart Meter-Einführung in Österreich erfolgt, scharf kritisiert.

Dazu kommt: Der „intelligente“ Strommesszähler Smart Meter ist aufgrund des viel rascheren Verschleißes keineswegs umweltfreundlich. Es gibt viele gute Gründe - umweltpolitische, demokratiepolitische, sicherheitstechnische, überwachungstechnische und andere mehr -, die viele Menschen veranlassen, diesem Smart Meter skeptisch gegenüberstehen und somit ablehnen.

Darum bitte ich Sie als zuständige Ministerin, diese Bedenken in die neue IMO Verordnung einfließen zu lassen und die gesetzliche Möglichkeit einer echten Wahlfreiheit des Stromzählers durch ein wirkliches Opt Out zu gewährleisten.

Echte Wahlfreiheit des Stromzählers bedeutet entweder analoger Ferrariszähler und wiederholte Eichung oder elektronischer Stromzähler ohne Datenfernübertragungsschnittstelle.

Mit freundlichen Grüßen,

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Schickt diese Briefe als BCC auch an verschiedene grüne Adressen, um die Grünen an ihre Versprechen bezüglich Wahlfreiheit bei Smart Meter zu erinnern:

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