ImageDie Regierung will alle Haushalte mit neuen „intelligenten“ Stromzählern, den sog. „Smart Metern“ beglücken. Damit droht eine neue Form der Totalüberwachung der BürgerInnen. Doch durch Proteste könnte die gesetzliche Möglichkeit für ein „opting out“ durchgesetzt werden. Wir können also die Installierung dieser Spione in unseren Haushalten verweigern. Nützen wir diese Möglichkeit!



Wir müssen verhindern, dass die Auswirkungen des neuen Strommesszählers „Smart Meters“ in Vergessenheit geraten, wenn wir nicht wollen, dass damit eine von oben verordnete Totalüberwachung aller Bürger/Innen zur Umsetzung kommt, der Stromverbrauch in die Höhe getrieben, die Strompreise für Kleinverbraucher/Innen angeschoben, die Netzversorgungssicherheit geopfert wird und vieles mehr. 

Neue Form der Totalüberwachung 

Die Aufregung um die von der Europäischen Union aufgetragene Einführung von Smart Meter Stromzählern war schon einmal größer. Wir berichteten schon im Dezember 2011 in einem Beitrag („Smart Meter: Der Spion in jedem Haushalt“) über  diese Zwangsverordnung der Europäischen Union. Mittels Sekundentaktung bei der Messung des Stromverbrauchs wird der Smart Meter zum Trojanischen Pferd, zum Spion im eigenen Haushalt. Nicht nur die Ein- und Ausschaltzeiten der jeweiligen Geräte, sondern auch wie oft, wird im Sekundentakt mitprotokolliert. Im Extremfall kann aus den Daten über den Stromverbrauch sogar das konsumierte Fernsehprogramm identifiziert werden.

Eine Vorgabe der Europäischen Union zwingt die einzelnen Europäischen Bundesstaaten und deren Parlamente zur gesetzmäßigen Implementierung des Smart Meter oder „schlauen Stromzähler“. Aufgrund dieser Vorgabe wurde am 24. April 2012 die 138. Verordnung des Bundesgesetzblattes der Republik Österreich „Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung – IME-VO“ veröffentlicht. Dort heißt es:

Auf Grund des §83 Abs.1 des Elektrizitätswirtschaft- und Organisationsgesetz (EIWOG 2010), BgBl I Nr. 110/2010, wird verordnet

Einführung intelligenter Stromzähler („smart meter“)

§1.(1) Jeder Netzbetreiber gemäß §7 Abs. 1Z51 EIWOG 2010 hat 
1. bis Ende 2015 mindestens  10 vH.
2. bis Ende 2017 mindestens  70 vH.
3, im Rahmen der technischen Machbarkeit, bis Ende 2019 mindestens 95 vH.

der an sein Netz angeschlossenen Zählpunkte als intelligente Messgeräte (§7 Abs.1Z31 EIWOG 2010) gemäß den Vorgaben der Verordnung der E-Control mit der die Anforderung an intelligente Messgeräte bestimmt werden (Intelligente Messgeräte-Anforderung:VO2011), anzubringen, wobei eine leitungsgebundene Übertragung in Betracht zu ziehen ist.

„Opting out“ ist möglich!

Betroffen von dieser Zwangsbeglückung sollen ca. 5,5 Millionen Stromzählpunkte in ganz Österreich sein. Die Betonung liegt auf „sollen“, denn durch lautstarken Widerstand und eine Reihe von Petitionen gegen die Einführung des Smart Meters konnte ein Gesetz erreicht werden, das eine „Opting Out“-Möglichkeit für StromkundInnen vorsieht. Diese eröffnet allen Strombezieher/Innen auf eigenes aktives Betreiben die Möglichkeit dafür zu optieren, keinen Smart Meter montiert zu bekommen und die herkömmliche analoge Strommessung mittels bestehender Ferraris-Zähler beizubehalten. So heißt es im § 83 des Elektrizitätswirtschafts und –organisationsgesetz (ElWOG ): "Im Rahmen der durch die Verordnung bestimmten Vorgaben für die Installation intelligenter Messgeräte hat der Netzbetreiber den Wunsch eines Endverbrauchers, kein intelligentes Messgerät zu erhalten, zu berücksichtigen". 

Doch sofort begann Eliten in Wirtschaft und Behörden gegen diese Möglichkeit, sich der Installierung der Spione im Haushalt zu verweigern, zu opponieren. Sie fürchten offensichtlich, dass die Kontrolle und Überwachung der Bürger/Innen dadurch erhebliche Lücken bekommen könnte. Fadenscheinig argumentiert wird mit einer angeblichen Stromersparnis und für die Konsumenten/Innen günstigen Tarifgestaltung. Zu diesen „Argumenten“ empfiehlt es sich, den Solidarwerkstatt-Beitrag aus dem Jahr 2012 „Mit Smart Meter droht ein gewaltiger Preisschub“ (2) zu lesen, der mit diesen Irreführungen und Täuschungen aufräumt.

2,5 Milliarden Umstellungskosten

Durch die neuen Zählgeräte drohen vielmehr saftige Tariferhöhungen. Die Kosten, die durch den Zählertausch anfallen - weg vom kostengünstigen aber analogen Ferraris Zähler hin auf den digitalen Smart Meter - werden von der Stromregulierungsbehörde E-Control bzw. deren einstigen Geschäftsführer Martin Graf heruntergespielt. Ex E-Control Chef Martin Graf meint dazu: „Mit den maximal 2,40 Euro, die jeder Strombezieher monatlich an MessEntgelt bezahlt, sollten die Kosten abgedeckt sein.“ Der E-Control Chef geht von 800 Millionen Euro Umstellungskosten aus, die österreichische Stromwirtschaft jedoch von realistischen 2,5 Mrd. Euro. Wer wird diese Summen wohl bezahlen?

Konsumenten und Privathaushalte, vertreten durch verschiedene Organisationen und Petitionen, wehren sich daher gegen den Smart Meter aus Gründen der mangelnden Sicherheit im Netz, der von außen manipulierbaren Überwachung, sowie der unerhörten Kosten. Interessanterweise scheinen auch Teile der österreichischen Stromwirtschaft an derlei Überwachungsapparaten wenig Interesse zu haben und protestieren gegen den Einbau der Smart Meter.

Es gibt in Österreich ca. 3,62 Mill. Privathaushalte und nochmals ca. 1,9 Mill. weiterer Stromanschlüsse mit derzeitigen analogen Ferraris Stromzähler, gut funktionierende Präzisionsmessgeräte, die durch den Smart Meter-Unfug sofort wertlos gemacht, aus der Zählertafel herausgerissen und als Schrott auf der Müllhalde landen würden. Schaut so eine umweltverträgliche Effizienzsteigerung für Konsumenten/Innen aus?

Bei dem Thema der Energieeinsparung durch Smart Meter rollt die nächste herbe Enttäuschung für deren EU-Betreiber heran. Das Deutsche Fraunhofer-Institut, bekanntlich nicht geneigt zu kleckern, stellt in einer Studie dazu fest, dass es möglich sein kann - die Betonung liegt auf „kann“ - dass es mit dem Smart Meter zu einer Energieeinsparung von 3,9% kommt. Das wirft die durchschnittlichen Stromabnehmer in Privathaushalten nicht sonderlich aus der Bahn, handelt es sich doch dabei um eine Größenordnung von durchschnittlichen 30 Euro, bei Niedrigverbrauchern von bis zu 4,5 Euro pro Haushalt, pro Jahr. Wahrlich nicht berauschend wenn wir bedenken, dass durch Smart Meter jedem einzelnen Haushalt gleichzeitig zusätzliche Kosten von 60 bis 240 Euro jährlich für dessen Betrieb anfallen können. Dies unter anderem dadurch, da dieser Zähler durch seine Chiptechnologie und digitalen Figurationen der Kontrolle, Stromzählung und Fernsteuerung der Haushaltsgeräte Strom verbraucht, den Sie als StromkonsumentIn natürlich bezahlen müssen, nebst aufwändiger Wartung zu Ihrer gefälligen Überwachung.

Niederlande verweigern Smart Meter – tun wir das auch!


Es gibt noch viele politische und technische Details, warum es gilt, die Einführung dieser Smart Meter abzulehnen, genau genommen, zu verhindern. Das ist möglich! In den Niederlanden, auch einem Land der EU, haben die Proteste der Bevölkerung erreicht, dass die Einführung der Smart Meter verhindert werden konnte (3).

Aber der neue E-Control (Stromregulierungsbehörde) Geschäftsführer Walter Boltz spricht von Verzögerungstaktik, wenn Stromwirtschaft und Konsumenten/Innen aufzeigen, was den Menschen an diesen Smart Meter nicht passt. Es passt auch die „Opting Out“ Regelung nicht so sehr ins Konzept der Strom-Deregulierer, denn wenn viele Menschen die derzeitige, billige Möglichkeit von analoger Strommessung mittels Ferraris Zähler beanspruchen, ist es schnell vorbei mit der von uns zu bezahlenden Überwachung durch die digitalen Spione.

Der Strommarkt Deregulierer Walter Boltz bevorzugt seine eigene Vision, den Überwachungsstaat samt Kosten uns Bürger/Innen ungefragt überzustülpen zu wollen. Offensichtlich sollen die Menschen überrumpelt und ihnen die Möglichkeit des „Opting Out“ möglichst verschwiegen werden. Zitat des Hr. Walter Boltz zur Nutzung der „Opting Out“ Regelung durch Österreichische Konsumenten/Innen: „Das wird sich bei entsprechender Kommunikation im Promillebereich bewegen“ (4). Diese verbale Entgleisung charakterisiert die arrogante Vorgehensweise der EU-Eliten bis hinunter zum gutbezahlten Erfüllungsgehilfen für freie Märkte und „schlaue“ Repression.

Was können wir dem entgegensetzen? Als ersten Schritt eine schriftliche Ablehnung solcher Überwachungszähler!

Sollten Sie die Montage eines Smart Meter-Zähler ablehnen, dann empfehlen wir, dies schriftlich und eingeschrieben bei ihrem Stromlieferanten oder zuständigen Netzbetreiber zu deponieren (sh. dazu dieser MUSTERBRIEF). Am besten mit dem Slogan „Smart Meter -  Nein Danke!“ Das flächendeckende Verhindern der Implementierung solcher Überwachungszähler muss jedoch das höhere Ziel sein. 

Rudi Schober
(2.1.2015) 

Anmerkungen:
(1) http://www.werkstatt.or.at/index.php?option=com_content&view=article&id=558&Itemid=77
(2) http://www.werkstatt.or.at/index.php?option=com_content&view=article&id=634&Itemid=77
(3) Ein Gesetzesentwurf aus dem Jahr 2006 wurde abgelehnt, der die obligatorische Einführung von Smart Metern vorsah. Dies geschah teilweise aufgrund eines Berichts, in dem festgestellt wurde, dass die Datenschutzbelange im Zusammenhang mit dem Gesetzesentwurf gegen Artikel 8 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) – Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verstoßen könnten.
(4) DerStandard, 20./21.12.2014 S.18


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