Rudi Schober analysiert die Verwirrtaktik von Politik und Stromkonzernen. Und fordert die gesetzlich verankerte Durchsetzung von Wahlfreiheit beim Strommessgerät.

Die österreichischen Stromkundinnen erleben über Jahre hinweg eine vorsätzliche Irreführung durch verschiedene Begriffe seitens der Stromlobby. Damit kann oder soll eine mehrdeutige Zuweisung durch Vermengung von Begriffen und Zuschreibungen entstehen. Das vermutete Ziel solcher Verwirrung seitens der Stromlobby. Damit soll das Recht der Stromkunden auf ein echtes Opt Out, wie es im § 83 Abs. 1 des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes 2010 (ElWOG 2010) verankert ist, unterlaufen werden.

In diesem verbindlichen Gesetz ist unter Ziffer 6 nachzulesen:

„Lehnt ein Endverbraucher die Messung mittels eines intelligenten Messgerätes ab, hat der Netzbetreiber diesem Wunsch zu entsprechen.“

Keine Furcht der Stromnetzbetreiber ist größer, als die vor einer niedrigeren Durchdringungsquote des Zwangszählers Smart Meter als die durch Verordnung vorgegebenen 95% in Österreich.

Wir starten einen Versuch, in die irrlichtern Begriffe der Stromlobby eine erklärende Ordnung zu bringen.

Begriffsdefinition:
Strommessgerät = Stromzähler
Elektronischer Stromzähler = digitaler Stromzähler

  • Ist ein analoger Ferraris-Stromzähler ein nicht intelligentes Strommessgerät? Ja, richtig!
  • Ist ein Smart Meter ein intelligentes Strommessgerät? Ja, richtig!
  • Ist ein intelligentes Strommessgerät ein digitaler Stromzähler? Ja, richtig!
  • Ist ein digitaler Standardzähler ein intelligenter Strommesszähler? Ja, richtig!
  • Ist ein konfiguriertes digitales Messgerät ein unintelligenter Strommesszähler? Nein, nicht wirklich!
  • Ist ein digitaler Stromzähler ein intelligentes Strommessgerät? Nein, falsch!
  • Ist ein Smart Meter, bei Opt Out Wunsch, ein nicht intelligentes Strommessgerät? Nein, ganz falsch!

Die Stromlobby spielt mit verschiedenen Begriffen, um die StromkundInnen zu verwirren:

  • intelligentes Strommessgerät (IM, IMS, IME)
  • digitaler Strommesszähler
  • elektronischer Strommesszähler
  • nicht intelligenter Strommesszähler
  • konfigurierter Strommesszähler
  • digitaler Standardzähler
  • oder gar Standard Zähler

Sehen wir uns das noch einmal genauer an. (1)

Ein digitales Strommessgerät (nicht intelligentes) besteht aus einem Analog/Digital-Wandler, welcher die durch den Zählervorgang gewonnenen Informationen mittels Informationstechnologie erfasst und speichert.

Bis dahin wird noch dieselbe Zählerarbeit geleistet, wie beim analogen Ferraris-Zähler, nur eben elektronisch.

Ab jetzt aber beginnt der feine begriffsdefinitorische Unterschied zu wirken.

Ein intelligentes Strommessgerät, wie Smart Meter, besteht ebenso aus einem Analog/Digital-Wandler, welcher die durch den Zählervorgang gewonnenen Informationen mittels Informationstechnologie erfasst. Aber durch zusätzliche im intelligenten Strommesszähler Smart Meter jedoch speziell implementierte Hard- und Software ist es möglich, die erfassten Daten durch

  • geeignete Algorithmen weiter zu verarbeiten,                       
  • interagieren zu lassen,
  • entscheidungsfindende Prozesse abzuhandeln,
  • über bidirektionale Fernkommunikation von außen ab/zu schalten,
  • Daten selbstständig zu codieren und zu verschlüsseln,
  • sämtliche Daten, Interaktionen und Tarifmodell bezogen zu protokollieren.

Diese Funktionen, des über Algorithmen gesteuerten intelligenten Strommessgerät Smart Meter, werden nicht am Display des Zählers angezeigt, sondern laufen über Software gesteuerte interne Prozesse ab. Wieder im finsteren, für alle Stromkonsumentinnen, nicht transparenten Kämmerlein.

Es ist für eine Definition „intelligenter Strommesszähler“ nicht relevant, wie oft, wessen und wie vom Smart Meter persönliche Stromverbrauchsdaten erfasst und gespeichert wird, sondern allein der Umstand, mit welchem Protokoll des Algorithmus diese Daten verarbeitet wurden.

All dieses kann ein einfacher digitaler Strommesszähler - ohne für Smart Meter speziell implementierter Hard und Software - nicht!

Ein Smart Meter oder intelligenter Strommesszähler, der aufgrund eines Opt Out-Wunsches einer Stromkunde vom Stromnetzbetreiber auf angeblich „nicht-intelligent“ gestellt wurde, kann all diese Funktionen sehr wohl weiterhin ausführen. Die Hard- und Software bleibt im intelligenten Strommessgerät implementiert. Alle anderen Behauptungen stellen eine bewusste Irreführung oder Täuschung dar.

Als Stromkunde haben Sie über diese Schaltvorgänge keinerlei Kontrolle, weder direkt noch indirekt. Was am Kontrolldisplay des Smart Meter angezeigt wird, entzieht sich völlig der Kontrolle der KundInnen. Ebenso deren Schaltungszustände.

Der Rechnungshofbericht zu Smart Meter vom Jänner 2019 benannte es, so wie die Solidarwerkstatt seit Jahren, glasklar: Am – gesetzlich definierten – Wesen eines Geräts ändert sich ändern nichts, wenn einige seiner Funktionen mittels Eingriffs in die Software deaktiviert werden, zumal dieser Eingriff jederzeit von außen rückgängig gemacht werden kann. (2)

Bündelung von Klagen gegen Zwangs-Smart Meter

Rechtsdefinitorisch bedeutet das: Ein auf „Opt Out“ gestelltes digitales Strommessgerät, Smart Meter, ist – aufgrund der durch Algorithmen gesteuerten Verarbeitung von erfassten Daten des Stromverbrauches, aufgrund der selbstständigen Entscheidungsfindung und Identifikation seines Messpunktes, aufgrund der Netzwerkfähigkeit und bidirektionalen Anbindung nach außen - auch dann noch immer ein intelligenter Strommesszähler, wenn verschiedener Funktionen vom Stromnetzbetreiber abgeschaltet wurden.

Und das heißt: Ein Smart Meter ist ein Smart Meter ist ein Smart Meter! Lehnt ein Endverbraucher die Messung mittels eines intelligenten Messgerätes ab, hat der Netzbetreiber diesem Wunsch zu entsprechen.

Politik und Stromkonzerne ignorieren das jedoch konsequent. Aber wir lassen in der Causa Smart Meter und Wahlfreiheit des Stromzählers nicht locker.

Die österreichischen Stromkundinnen haben das gesetzlich verbriefte Recht auf Ablehnung des Zwangszähler Smart Meter und eine bedingungslose Wahlfreiheit des Stromzählers. Darum sofortiger Stopp des Roll Out von Smart Meter!

Eine in Wien ansässige Rechtsanwaltskanzlei hat sich dieser Causa Zwangszähler Smart Meter angenommen und arbeitet derzeit eine Klageschrift aus. Für zwangsweise Betroffene von Smart Meter und alle jene, welche es noch werden sollen.

Durch einfache Meldung bei Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! können einzelne Stromkundinnen, eine entsprechende Einzelklage gegen Smart Meter bündeln. Auch die Möglichkeit einer Sammelklage, wird in Betracht gezogen.   Sollte eine Rechtsschutzversicherung bestehen, klärt die RA-Kanzlei mit der Versicherung die Deckung ab. Sollte eine genügende Anzahl von Strombezieherinnen eine Klage in der Causa Smart Meter anstreben, so wird von der Rechtsanwaltskanzler über einen Prozessfinanzierer versucht, die Kosten so gering wie möglich, vielleicht in Richtung null zu drücken. Um die vielen oben zitierten offenen Fragen beantwortet zu bekommen, bzw. eine wirkliche Wahlfreiheit beim Stromzähler für alle Stromkundinnen zu erringen müssen alle selber aktiv werden. In unserem Fall, unter Zuhilfenahme des Rechtsstaates.

Alles weiter unter www.wienrecht.at, WALLNER JORTHAN RECHTSANWALTS GmbH

Zwangszähler Smart Meter, nein danke! Für die wirkliche Wahlfreiheit des Stromzählers!

Rudolf Schober
(März 2020)

Quellen:

  1. http://members.aon.at/smart.meter.nein/doku.html
  2. file:///F:/Smart%20Grid/rechnungshof/Rechnungshof_Smart_Meter.pdf
  3. https://www.wienrecht.at/tipps/432-big-brother-is-watching-you-through-the-socket