ImageDrohnen, die "unbemannten Luftfahrzeuge", werden sowohl im Krieg als auch für die Überwachung immer häufiger eingesetzt. Die EU-Kommission will den Luftraum über der EU bis 2016 generell für Drohnen öffnen.


Weltweit boomt das Geschäft mit den Drohnen, den „unbemannten Flugobjekten“, die für moderne Kriege immer mehr an Bedeutung gewinnen. Auf 30 Milliarden Dollar werden die derzeit in den USA laufenden Drohnenprogramme geschätzt. Großbritannien hat in den letzten 5 Jahren über 2,5 Milliarden Euro für den Kauf und für die Entwicklung von Drohnen ausgegeben. Auch das Bundesheer will nun Drohnen ankaufen.

Neben der US- will auch die EU - Wirtschaft ein großes Stück vom Kuchen vom Mordsgeschäft haben, denn auch hier hat man die vielfältigen Einsatz-/Geschäftsmöglichkeiten erkannt. In Europa drängen die großen Rüstungsfirmen, angeführt vom EADS-Konzern, seit Jahren auf eine Zulassung unbemannter Flugzeuge auch im zivilen Luftraum. Hier geht es um neue, sichere Umsätze im zivilen Sektor, denn dafür braucht es die adäquaten Kommunikationssysteme, Command & Control Center samt zugehörigen Datenbankstrukturen. Der Rüstungskonzern EADS schätzt alleine den europäischen Markt für militärische Drohnen in den nächsten Jahren auf rd. 10 Milliarden Euro.

EU-Kommission will EU-Luftraum für Drohnen öffnen

Das von der EU geförderte INDECT-Projekt entwickelt ein solches System zur flächendeckenden Kontrolle des urbanen Raums, in dem Drohnen eine wichtige Rolle zukommt. Es ist ein Netzwerk aus Datenbanken, Software zur automatisierten Videoüberwachung und Objekterkennung, daran gekoppelt sind eine auf soziale Netzwerke spezialisierte Internet-Suchmaschine, sowie diverse Datenbanken der Polizei. Unterstützung erhält die Waffenbranche dabei nicht nur von den Militärs, sondern auch von den Polizeibehörden verschiedener Mitgliedsstaaten. Doch für die Betreiber dieser Forderung gab es bisher ein Problem: Weltweit ist der Betrieb von unbemannten Flugobjekten im zivilen Luftraum generell verboten. Aber nun ist es so weit. Damit Drohnen EU-weit unter dem Vorwand der Terror- und Kriminalitätsbekämpfung „legal“ eingesetzt werden können, werden nun die Gesetze entsprechend angepasst. Unbemannte und bemannte Luftfahrzeuge sollen zukünftig gleichberechtigt am Luftverkehr teilnehmen können.

In den USA soll der Luftraum bereits ab 2015 für militärische wie zivile Drohnen weitgehend offenstehen. In einem Dokument vom September 2012 erklärte die Europäische Kommission die Absicht, den zivilen Luftraum bis 2016 EU-weit für unbemannte Drohnen zu öffnen. Deutschland hat sein Luftfahrtsgesetz mit einer Übergangsfrist bis 2016 bereits geändert.

Exekution am Bildschirm

Es stellt sich die Frage, welche Auswirkungen diese neue Art von Kriegsführung auf unsere Gesellschaft haben wird, wo die eigenen Soldaten, sicher vor dem Bildschirm sitzend, Menschen exekutieren und um 18 Uhr nach Hause zur Familie fahren?

Seltsame Untriebe nimmt die Form der Terrorbekämpfung seit 9/11 an. Länder werden zu Schurkenstaaten erklärt, um - wie sich nachher herausstellt - an die Rohstoffe zu kommen oder man wohl hoffte, die Quellen mit willfährigeren neuen Machthabern besser ausbeuten zu können, bzw. nach und während des Kriegs gute Waffengeschäfte zu machen. Menschen werden (z.B. von der US Regierung in Person Obama), einer Terrororganisation zugeordnet  - wobei der feine Unterschied wer nun als Terrorist deklariert wird, politische Abweichler, unliebsamen politischen Gruppen und welche als Freiheitskämpfer, oft davon abhängt, welche Seite berichtet. Zur Zeit der Apartheid galt in Südafrika beispielsweise der Afrikanische National Kongress (ANC) als eine Terrororganisation und Nelson Mandela, der Anführer des militärischen Flügels des ANC, als Terrorist, nicht zuletzt deswegen weil der ANC die bestehen politische Ordnung in Südafrika umstürzen wollte. Nelson Mandela wurde später der Friedensnobelpreis verliehen und der ANC wurde nach dem Sieg über das südafrikanische Apartheidsregime die größte Partei Südafrikas.

Gezielte Tötung als Rückkehr zum Faustrecht?

Diese Menschen werden ohne Gerichtsverhandlung zum Tode verurteilt. Sie erhalten kein ordentliches Verfahren. Sie werden zum Abschuss frei gegeben, ohne zuvor einer/m Richter/in vorgeführt und gehört worden zu sein. „Kollateralschäden“, wie die Tötung von Kindern und unbeteiligten Personen werden in Kauf genommen. Militärexperten gehen davon aus, dass für einen getöteten „Terroristen“ zehn unbeteiligte Zivilisten sterben. Und dies in nicht Krieg führenden Ländern.

Eine des Terrorismus verdächtigte Person, wird quasi für vogelfrei erklärt, und darf nun u.a. mittels Drohne gezielt auf Befehl von „oben“ abgeschossen werden. Gezielte Tötung als Rückkehr zum Faustrecht? Ist unser „Zivilisation“ wieder in einer Zeit angelangt, die wir alle schon hinter uns geglaubt haben? Nur dass diesmal die Faust von ganz oben auf Menschen niedersaust, die auf anderen Kontinenten leben, in nicht im Krieg stehen Ländern. Die Faust von Staatsoberhäuptern, Kriegsherren, vom Volk für dessen Sicherheit und Gerechtigkeit gewählt, saust nun, auf Demokratie und Rechtsstaatlichkeit pfeifend, in fremden Ländern auf Menschen hernieder. Der Glaube an Rechtsstaatlichkeit und Verfassung endet scheinbar an der Staatsgrenze, vergessen sind ethisch rechtliche Grundsätze, Menschenrechte. Diese gelten offenbar für als „TerroristInnen“ Verdächtigte nicht und auch nicht die Unschuldsvermutung. Das Ziel fixiert erreicht die Drohne das zu terminierende „Objekt und sein „Herr“ am Boden, am Computer tausende Kilometer weit weg, braucht nur mehr den Abzug zu drücken, sobald der Befehl „shoot him“ kommt. Für das „Zielobjekt“ gibt es kein Entkommen und keine Gnade, auch wenn es das Leben ein paar Unbeteiligter kostet, wird dies kaltschnäuzig mit der Notwendigkeit gerechtfertigt diese „TerroristIn“ zu töten. Menschen werden einfach dahin gemordet, ohne Verhandlung, ohne sich verbal verteidigen zu können und gegebenenfalls vom Gericht verurteilt oder doch frei gelassen zu werden. Von Menschen die von sich behaupten „zivilisiert“ zu sein.

Eveline Steinbacher