ImageAm  1. April 2012 tritt in Österreich die Vorratsdatenspeicherung (VDS) in Kraft. Anbieter müssen dann alle Telekommunikations- und Internetverbindungsdaten ihrer KundInnen, für den Zeitraum von 6 Monaten für die Ermittlungsbehörden speichern, weil ihre KundInnen möglicherweise kriminelle, terroristische Handlungen begehen bzw. wollen. Durch die verdachtsunabhängige Speicherungen von Verbindungsdaten wird mit der VDS oder umgangssprachlich der "EU-Spitzelrichtlinie" die Unschuldsvermutung de facto ad absurdum geführt. Alle BürgerInnen werden unter Generalverdacht gestellt und jede/r ist grundsätzlich verdächtig und beweise seine Unschuld. Am 31. März finden in Innsbruck, Salzburg, Linz und Wien Demonstrationen für eine Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung statt. Auch gegen ACTA, das rasch wieder auf die Tagesordnung rücken könnte, wird mobilisiert.



Das Ende der Unschuldsvermutung und Verstoß gegen das Menschrecht auf Privatsphäre

Im für ACTA zuständigen Handelsausschuss INTA wurde am 27. März beschlossen nicht selbst den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in der Frage anzurufen, ob ACTA rechtswidrige Bestimmungen enthält. Am 30. Mai wird INTA-Ausschuss  abschließend über ACTA abstimmt und ACTA könnte somit bereits im Juni im EU-Parlament abgestimmt werden.
 

Noch vor dem ACTA Beschluss tritt nun in Österreich am 1. April 2012 die Vorratsdatenspeicherung (VDS) in Kraft. Anbieter müssen dann alle Telekommunikations- und Internetverbindungsdaten ihrer KundInnen, für den Zeitraum von 6 Monaten für die Ermittlungsbehörden speichern, weil ihre KundInnen möglicherweise kriminelle, terroristische Handlungen begehen bzw. wollen. Durch die verdachtsunabhängige Speicherungen von Verbindungsdaten wird mit der VDS oder umgangssprachlich der "EU-Spitzelrichtlinie" die Unschuldsvermutung de facto ad absurdum geführt. Alle BürgerInnen werden unter Generalverdacht gestellt und jede/r ist grundsätzlich verdächtig und beweise seine Unschuld.

Deshalb unterstützen wir die Proteste gegen die Vorratsdatenspeicherung in Wien, Linz, Salzburg und Innsbruck am Samstag, 31.3.2012.

Protestieren wir gemeinsam gegen die anlasslose Speicherung unserer Daten auf Vorrat die jede und jeden unter Generalverdacht stellt. Setzen wir uns für den Schutz unserer Privatsphäre, das Recht auf Achtung unseres Privat-und Familienlebens, unserer Wohnung und Korrespondenz ein.

Weitersagen, hinkommen! Für alle die nicht dabei sein können gibt es dann Fotos, hier zum nachzusehen)

ACTA doch nicht vor dem EU-Gerichtshof 

ACTA soll nun doch so schnell wie möglich umgesetzt werden. Der für ACTA zuständige Handelsausschuss INTA sich am 27. März mit 21 zu 5 Stimmen dagegen ausgesprochen, selbst den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in der Frage anzurufen, ob ACTA rechtswidrige Bestimmungen enthält. Ein solches Ansinnen, hätte den ACTA-Beratungsprozess um mehrere Monate verzögert. Stattdessen muss der INTA-Ausschuss nun in seiner Sitzung am 30. Mai abschließend über ACTA abstimmen. Dies macht den Weg dafür frei, dass das EU-Parlament noch im Juni über ACTA abstimmen und den Vertrag, wie von EU-Kommissar de Gucht im Sachstandsbericht befürchtet, ablehnen könnte. (Detlef Borchers/Heise [1])

Unschuldsvermutung und Privatsphäre im Licht der Vorratsdatenspeicherung

ImageWie in vielen anderen europäischen Staaten in denen die Vorratsdatenspeicherung noch nicht ratifiziert oder gar von Höchstgerichten als Verfassungswidrig verurteilt und deshalb ausgesetzt wurde, hat sich auch in Österreich bei Polizei wie Staatsanwälten die Erkenntnis durchgesetzt, dass Vorratsdatenspeicherung kein taugliches Instrument gegen Terroristen oder organisierte Kriminelle darstellt.

Und trotzdem. Und trotzdem soll in Österreich am 1. April die Vorratsdatenspeicherung in Kraft treten. Warum? Diese umbedingte Umsetzung. Obwohl sie sich als untaugliches Instrument gegen Verbrecher in Ländern wie Deutschland, wo ein Höchsturteil die VDS wieder aufhob, und Ergebnisse des deutschen BKA dessen untauglichkeit feststellten und in Österreich zuständige Stellen diese bestätigen.

Von der Unschuldvermutung zur Schuldvermutung

ImageAbgesehen von den hohen Kosten für die die SteuerzahlerInnen 80% übernehmen dürfen, verstößt die VDS gegen gegen das Menschenrecht auf Privatsphäre. Die Unschuldsvermutung wird defacto durch die verdachtsunabhängige Speicherungen von Verbindungsdaten aufgehoben. Anbieter müssen alle Telekommunikations- und Internetverbindungsdaten ihrer KundInnen, für den Zeitraum von 6 Monaten für die Ermittlungsbehörden speichern, weil ihre KundInnen möglicherweise kriminelle, terroristische Handlungen begehen bzw. wollen. 

Was wird gespeichert?

Unter anderem wird 6 Monate für die Ermittlungsbehörden gespeichert: Wer, mit wem, von wo aus, wie lange telefoniert und wer, wem, wann Emails und SMS schreibt. Z.B. verändern sich die Datensätze beim telefonieren laufend, selbst wenn man gar nicht telefoniert, sondern bei einer Fahrt quer durch eine Stadt wir uns mit eingeschaltetem Handy durch mehrere Funkzellen bewegen, verursacht dieses im Minutentakt Änderungen an diesem Datenset. Kriminelle Elemente wissen derartige  Beobachtung gut zu umgehen.

"Viele kurze Telefonate mit vielen verschiedenen, aber wiederkehrenden Telefonnummern? Ein typisches Muster von Drogendealern, die mit ihren Kunden Abholtermine vereinbaren. Mehrere lange Telefonate mit der Telefonnummer einer Zeitungsredaktion? Hinweis auf Geheimnisverrat. Viele eingehende Anrufe von immer neuen Anschlüssen beim Handy einer Frau? Verdacht der Geheimprostitution bzw. Verdacht, dass sie dazu gezwungen wird (=Menschenhandel). Regelmäßig wiederkehrende Ketten von Anrufreihenfolgen? Möglicherweise organisierte Kriminalität oder Terrorismusvereinigung mit genau definierten Informations- und Befehlsstrukturen. Regelmäßige Anrufe bei einer liechtensteinischen oder schweizer Bank? Verdacht auf Geldwäsche, Steuerhinterziehung großen Stils oder Terrorismusfinanzierung. Endlos ließe sich die Liste verdächtiger Telefonmuster fortsetzen. Nichts muss zutreffen, doch der ins Visier gekommene Bürger steht vor dem Problem Handlungen rechtfertigen zu müssen, die ihm bisher nicht einmal als problematisch bewusst waren." (ARGE Daten, 2011/04/06 Vorratsdatenspeicherung ist Beginn präventivstaatlicher Maßnahmen, Hans G. Zeger)

Entwicklung in Gefahr

Die Gestaltung des eigenen Lebens aufgrund eigener Entscheidungen, frei von Zwängen, Beobachtung und Beeinflussung seine Meinung zu äußern und neue Ideen zu entwicklen, ist ein Menschenrecht und wichtig, um durch Versuch, Irrtum und aber auch Fehler zu neuen Erkenntnissen, neuen Entwicklungen und neuen Produkten zu kommen. Nur in einer Gesellschaft frei von Beobachtung ohne Angst vor Verfolgung, in der Menschen nicht fürchten müssen, dass neue, unausgegorene Ideen missverstanden und ihr Tun als "verdächtig" eingestuft wird, entstehen neue fortschrittliche Entwicklungen.
Die Vorratsdatenspeicherung aufgrund der Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und private Beziehungen identifiziert und auf persönliche Lebenssituationen rückgeschlossen werden können, bringt eine fortschrittliche gesellschaftliche Entwicklung in Gefahr.

Beharrlich

Starr und unflexibel beharrt die EU auf die Umsetzung der VDS durch die Länder. Wer nicht spurt, dem werden hohe Strafen angedroht. Sollte sich eine Richtlinie nun als unsinnig, menschenrecht bedenklich herausstellen oder nicht.

Die Solidar-Werkstatt Österreich fordert

  • Keine Vorratsdatenspeicherung in Österreich - Sofortige Rücknahme der Ratifizierung! Nicht Umsetzung der EU RL zur Vorratsdatenspeicherung und Initiativen zur europaweiten Abschaffung der Spitzelrichtlinie.

Aktionen:

Die Petition der Bürgerinitiative "Stoppt die Vorratsdatenspeicherung" liegt schon bei bei 75.000 Unterschriften.

Wir unterstützen die Proteste gegen ACTA und die Vorratsdatenspeicherung, welche am 31.3.2012 in Wien, Linz, Salzburg und Innsbruck stattfinden werden.

Protestieren wir am Samstag, 31.3.2012 gemeinsam gegen die anlasslose Speicherung unserer Daten auf Vorrat und für den Schutz unserer Privatsphäre, das Recht auf Achtung unseres Privat-und Familienlebens, unserer Wohnung und Korrespondenz.

ImageChristoph Lengauer, einer der Organisatoren der Demonstration: "Derartige Einschnitte in die Privatsphäre eines jeden Bürgers stellen einen groben Eingriff in das Grundrecht dar, welche uns durch die Verfassung garantiert werden. Die Unschuldsvermutung wird außer Kraft gesetzt. Daher ist die Vorratsdatenspeicherung nach unserem demokratischen Verständnis gänzlich abzulehnen. Wir fordern daher von unseren Volksvertretern nichts geringeres als die Achtung unserer Grundrechte und ein klares Bekenntnis gegen die verdachtsunabhängige Überwachung eines jeden." (PA 26.3.2012) 

Und wie schon der Austro Barde Wolfgang Ambros so richtig singt: "a Mensch möcht i bleim ... a geheimnis möcht i ham ..."

(Esta)

Presseaussendung der Organisatoren: Rund 500 Teilnehmer bei den Protesten gegen die Vorratsdatenspeicherung am 31.3.2012 in Linz

Weitersagen, hinkommen!

[1] EU-Kommission hält unbeirrt an ACTA fest Update

Weitere Hinweise zu ACTA und Vorratsdatenspeicherung

EU-Parlament will rasch über ACTA abstimmen

http://fm4.orf.at/stories/1696253/
http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/20120127_MPI_Gutachten_VDS_Langfassung.pdf

http://quintessenz.org/d/000100011699
http://netzpolitik.org/2012/zwischenstand-12-millionen-funkzellenabfragen-in-berlin/
https://gegenvds.at
http://futurezone.at/
http://www.argedaten.at
Wann dürfen Vorratsdaten verwendet werden?
Was kostet die Vorratsdatenspeicherung?
Vorratsdatenspeicherung was genau kommt auf uns zu?
http://www2.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-ARGEDATEN&s=36951thc
Parlamentarische Bürgerinitiative/Onlinepetition gegen Vorratsspeicherung
Vorratsdaten - So soll der Zugriff stattfinden!
Mehr zum Thema "Vorratsdatenspeicherung"
Stellungnahme zum Gesetz über Telefon- und Internetüberwachung... Vorratsdatenspeicherung ist Beginn präventivstaatlicher Maßnahmen
Nein zur Präventivüberwachung von Telefon- und Internetkommunikation
EG-Richtlinie 2006/24/EG – VORRATSDATENSPEICHERUNG von EU besc...
Bundesgesetzblatt - Vorratsdatenspeicherung
ARGE DATEN Artikel zur Vorratsdatenspeicherung
Statistik/Graph Unterzeichner Onlinepetition/Bürgerinitiative Parlament
Telekommunikationsgesetz (TKG) - Stand 2012 inkl. Vorratsspeicherung

Hier einige Fotos von der Linzer Demo gegen Vorratsdatenspeicherung

Image

 

 

Image

 

 

Image

 

 

Image

 

 

Image

 

 

Image