ImageDie Regierung will nun das "Staatsschutzgesetz", das in Wirklichkeit ein Bespitzelungsgesetz ist, im Eilzugstempo durchziehen. Bereits am 7. Juli soll es ins Parlament kommen. Ein Bündnis verschiedener Initiativen und NGOs organisiert am Samstag, 4. Juli 2015 in Linz eine Demonstration gegen das geplante Staatsschutzgesetz (PStSG). Unser Motto: "Nein zum Bespitzelungsgesetz - Staatsschutzgesetz stoppen!". Treffpunkt: 14 Uhr, Schillerpark, Linz. Hier der Aufruf für diese Demonstration. Bitte weiterverbreiten, hinkommen, mitmachen! 



Aufruf zur Demo am 4. Juli 2015, 14h, in Linz (Treffpunkt Schillerpark):

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Am 7. Juli 2015 soll ein Polizeiliches Staatschutzgesetz (PStSG) für Österreich beschlossen werden und am 1. Jänner 2016 in Kraft treten. Mit diesem Gesetz drohen tiefe Eingriffe in unsere Grund- und Freiheitstrechte:

• Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) bekommt eine Generalermächtigung zur Bespitzelung auch wenn kein konkreter Tatverdacht vorliegt.

• Körperschaften öff. Rechts (Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer, ÖH, Sozialversicherungen, usw.), Behörden, Beförderungsunternehmen, Telekommunikationsdienste und sonstige Dienstanbieter sind zur Kollaboration bei der Bespitzelung mit dem Bundesamt verpflichtet.

Grenzenlose Überwachung: Schon die “Bewertung einer Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung” berechtigt zum Zugriff auf personenbezogene Daten aus allen anderen verfügbaren Quellen. Gerät beispielsweise jemand ins Visier der Behörden, müssen Telekom-Firmen und Provider jederzeit Standortdaten des Handys liefern und mit welcher IP-Adresse er im Netz unterwegs ist.

• Das Gesetz sieht auch den Einsatz von bezahlten V-Leuten, also von Spitzeln vor, die in Gruppen eingeschleust werden sollen.

• Die über die BürgerInnen gesammelten Daten dürfen bis zu sechs Jahre nach Ablauf der Ermächtigung gespeichert werden (zum Vergleich: das ist 12 Mal länger als bei der wegen der Unvereinbarkeit mit den Menschenrechten aufgehobenen Vorratsdatenspeicherung!)

• Der Rechtsschutz der BürgerInnen ist völlig unzureichend: Es gibt keine richterliche Kontrolle als Rechtsschutzgarantie. Vielmehr soll sich die Behörde in Form eines „Rechtsschutzbeauftragten“ selbst kontrollieren. Und sogar diesem kann die Auskunft verweigert werden, wenn „das Bekanntwerden von Personen bzw. Quellen die nationale Sicherheit oder die Sicherheit von Menschen gefährden würde.“ Die Behörde kann sich also aussuchen, wo sie sich kontrollieren lässt.

Wir wehren uns gegen die Schaffung von unkontrollierbaren Geheimdiensten und die Etablierung eines Spitzelwesens in Österreich.

  • Faktenbasierte Sicherheitspolitik - Das Staatsschutzgesetz muss zurück an den Start und nach einer umfassenden Evaluierung der Überwachungssituation, der Ermittlungsstatistiken und einer faktenbasierten Erhebung des Sicherheitsbedarfs neu ausgerichtet werden. Bevor die Bundesregierung Grundrechte einschränken darf, muss sie nachweisen, dass ihr Vorhaben notwendig und verhältnismäßig ist.
  • Klare Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten - Der Staatsschutz darf nicht gleichzeitig Polizei sein und Überwachungsbefugnisse wie ein Geheimdienst haben. Es braucht eindeutige Zuständigkeiten.
  • Finger weg von Zivilgesellschaft, Journalisten und "Whistleblowern" – Die Aufgabe des Staatsschutzes darf sich nicht auf "Wald- und Wiesen"-Delikte erstrecken. Der "verfassungsgefährdende Angriff" muss auf wirklich schwere Straftaten reduziert werden und darf nicht allgemeine Grundrechte wie das Demonstrationsrecht oder die Pressefreiheit einschränken.
  • Starker Rechtsschutz, kein "pre-crime" - Für jede Überwachungsmaßnahme müssen konkrete Verdachtsmomente und die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs schriftlich begründet und richterlich genehmigt werden. Die parlamentarische Kontrolle muss ausgebaut und die Transparenz über die Tätigkeiten der Sicherheitsbehörden muss verstärkt werden.
  • Keine bezahlten Spitzel - Die Praxis im In- und Ausland zeigt, dass der Einsatz von "Vertrauenspersonen" im rechtsstaatlichen Verfahren oft zu Schwierigkeiten – und bei bezahlten Spitzeln nicht selten zu skandalösen Auswüchsen – führt. Österreich sollte aus den Erfahrungen anderer Länder lernen, anstatt deren Fehler zu wiederholen. Auch der Einsatz unbezahlter "V-Leute" (Spitzel) sollte im Einklang mit der Strafprozessordnung sauber geregelt werden.

Weitere Informationen zu diesem Thema siehe
http://www.werkstatt.or.at/index.php?option=com_content&view=article&id=1265&Itemid=1

Plakate und Flyer zur Bewerbung der Demo können in der Solidarwerkstatt abgeholt werden (Freitag 14 - 17 Uhr Büro, Waltherstraße 15, 4020 Linz; Tel 0732/771094, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)


Aktionen gegen das Staatsschutzgesetz finden in Wien und Innsbruck statt.
Zu Innsbruck siehe https://www.facebook.com/FriedensforumI/photos/a.515235005180711.1073741828.514952795208932/886054081432133/?type=1&fref=nf

Zu Wien siehe https://www.facebook.com/events/745719692205404/