Eine Wiener Rechtsanwaltskanzlei versucht, Klagen gegen die zwangsweise Einführung von Smart Metern zu bündeln. Wer interessiert ist, sich daran zu beteiligen, bitte weiterlesen!

Durch ein Gesetz vom Juli 2013 und den §83 Abs. 1 im Elektrizitätswirtschafts und –Organisationsgesetz ElWOG 2010 konnte für alle Strombezieher/innen eine „Opting Out“ Möglichkeit, also Ablehnung eines Smart Meter Zähler als Gerät und nicht nur eine mögliche Funktion, geschaffen werden:

"Im Rahmen der durch die Verordnung bestimmten Vorgaben für die Installation intelligenter Messgeräte hat der Netzbetreiber den Wunsch eines Endverbrauchers, kein intelligentes Messgerät zu erhalten, zu berücksichtigen".

Die Energieunternehmen und die Stromregulierungsbehörde E-Control haben immer wieder versucht, dieses Recht auf eine Opting-out zu umgehen. Durch die unermüdliche Informationsarbeit von NGOs wie z.B. auch der Solidarwerkstatt wurde die Stromlobby zunehmend nervös und holte zum vermeintlich finalen Schlag gegen alle Opt Out-Willigen aus: Das gipfelte in der rechtswidrigen Neuerlassung der Intelligenten Messgerätverordnung IMO 2017, unterzeichnet vom jetzigen Wirtschaftskammerpräsidenten und ehemaligen ÖVP-Minister Harald Mahrer, am letzten Tag seiner Regierungsperiode im Dezember 2017. Durch diese IMO 2017 wurde die zwangsweise Implementierung des Smart Meter in über 5 Millionen Privathaushalte erst ermöglicht.

Als der österreichische Rechnungshof im Jänner 2019 einen schon vorab geglätteten, trotzdem unerwartet kritischen Bericht zur Einführung des Smart Meter veröffentlichte, war die Hoffnung groß, dem Treiben der Stromlobby und der E-Control ein Ende zu bereiten. Doch das Ergebnis war nach wenigen Monaten ernüchternd. Nichts und niemand getraute sich gegen die Interessen der Stromlobby, E-Control und Datenlobby aufzubegehren. Das Recht auf Konsumentenschutz, Datenschutz und Schutz der privaten Sphäre vor dem Überwachungszähler Smart Meter, ist den Mächtigen in Österreich egal, Hauptsache es wird großes Geld damit gemacht. Auch das türkis-grüne Regierungsprogramm ignoriert die Kritik des Rechnungshofes vollends.

Viele offene Fragen

Das wirft eine Menge an Fragen auf, welche von einer von Lobbys stark beeinflussten Politik nicht beantwortet werden:

  • die bis Dato offenen Fragen im Bereich des Datenschutzes, dem Recht auf Datensparsamkeit, dem Recht auf Privatsphäre in den eigenen vier Wänden sowie dem Umgang mit den aus Smart Meter generierten Daten
  • die bis Dato offene Frage, wieso eine vom unzuständigen Minister Harald Mahrer unterfertigte Verordnung im Stufenbau höherrangiger als ein rechtsstaatlich beschlossenes Gesetz von Opt Out der Stromkundinnen sei, und trotzdem Rechtswirksamkeit haben soll
  • die bis Dato offene Frage, warum ein intelligentes Messgerät Smart Meter durch die Abschaltung einzelner Funktionen aus der Ferne, in ein gemäß § 83 ElWOG „nicht intelligentes“ Messgerät umgeschaltet werden kann
  • die bis Dato offene Frage, ob ein Stromnetzbetreiber einer Stromkunde zwangsweise einen Smart Meter einbauen darf, obwohl selbst die Europäische Union nur 80% Durchdringungsrate vorschreibt
  • die bis Dato offene Frage, wie bei einer angestrebten Durchdringungsrate von 95% jene 5% der Stromkundinnen ermittelt werden, welche keinen Zwangszähler Smart Meter eingebaut bekommen sollen und ob die Methode der Auswahl dem Gleichheitsgrundsatz der österreichischen Verfassung entspricht?
  • die bis Dato offene Frage, ob ein Stromnetzbetreiber den Stromkunden einseitig die bislang geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen eingreifen und damit zu Ungunsten der Stromkundinnen einseitig abändern darf?
  • die bis Dato offene Frage, wieso die Stromkunde eine gesetzlich garantierte Wahlfreiheit des Stromlieferanten hat, aber die Stromnetzbetreiber weiterhin ein Monopol der Versorgerleitungen besitzen? Stellt die Strominfrastruktur nicht ein öffentliches Eigentum dar, das, ohne jemals die zahlenden Stromkundinnen gefragt zu haben, von der Stromindustrie wie deren Privatbesitz gehandhabt wird?
  • die bis Dato offene Frage, wem die anfallenden Kosten des digitalen Zählers, dessen – aufgrund der erheblich kürzeren Funktionsdauer – viel häufigerer Austausch sowie die „kreativen“ aber mitunter unerwünschten Stromtarife verrechnet werden?
Bündelung von Klagen gegen Zwangseinführung von Smart Meter in Vorbereitung

Da mittlerweile klar ist, dass die politisch Verantwortlichen kläglich versagt haben, liegt unsere Hoffnung derzeit im (noch?) unabhängigen Rechtsstaat. Der Versuch, durch eine Klage am Gericht der Kritik des Rechnungshofes Gehör zu verschaffen, kann durch gezielte Bündelung von Smart Meter-zwangsbeglückte Klägerinnen bestärkt werden. Die Beteiligung an einer solchen Klage ist aber auch für jene interessant, die noch keinen Smart Meter montiert bekommen haben, schließlich besteht ständige „Tatbegehungsgefahr“, da Politik und Konzerne rasch die 95%-Durchdringungsrate erreichen wollen.

Eine in Wien ansässige Rechtsanwaltskanzlei hat sich der Causa Zwangszähler Smart Meter angenommen und arbeitet derzeit eine Klageschrift aus. Für zwangsweise Betroffene von Smart Meter und alle jene, welche es noch werden sollen. Diese Anwaltskanzlei versucht, die Einzelklagen von StromkundInnen gegen die zwangsweise Implementierung von Smart Meter zu bündeln. Sollte eine Rechtsschutzversicherung bestehen, klärt die RA-Kanzler die Deckung ab. Oder eine genügende Anzahl von StrombezieherInnen möchte eine Klage in der Causa Smart Meter anstreben, dann wird von der Rechtsanwaltskanzlei über einen Prozessfinanzierer versucht, die Kosten so gering wie möglich halten, vielleicht in Richtung null zu drücken. Um die vielen oben zitierten offenen Fragen beantwortet zu bekommen, bzw. eine wirkliche Wahlfreiheit beim Stromzähler für alle Stromkundinnen zu erringen, müssen alle selber aktiv werden. In unserem Fall, unter Zuhilfenahme des Rechtsstaates.

Alles weitere unter www.wienrecht.at, WALLNER JORTHAN RECHTSANWALTS GmbH

Wir können gerne alle Interessierten, die einen Smart Meter ablehnen, egal ob dieser schon montiert oder nicht ist, sammeln und an das Rechtsanwaltsbüro weiterleiten. Rückmeldung an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Zwangszähler Smart Meter, nein danke! Für die wirkliche Wahlfreiheit des Stromzählers!

Rudolf Schober
(Februar 2020)