Laut Österreichische Bundesverfassung geht alle Macht vom Volke aus. Die wirtschaftsorientierte Realverfassung in Österreich zeigt jedoch. Geht es um Strom, Profite, Smart Meter und ja, wirklichen Einfluss, dann wirken die Handlungen der Stromregulierungsbehörde E-Control nahezu allmächtig.

 Bei Strom geht alle Macht von dieser E-Control aus und das ist wirklich nicht übertrieben. Der Gesetzgeber im Parlament, hat bis Dato den Vorgaben der Behörde E-Control - im profitorientierten Interesse der Strom- und Technikindustrie - Folge geleistet. Das beweisen die obskuren Umstände, wie durch jene E-Control zwangsweise Fakten geschaffen werden. (1) Zu Lasten der rechtlos gewordenen Stromkundinnen.

Die neueste obskure Vorgabe dafür ist eine „Netztarifreform“, welche nach der Zwangseinführung von Smart Meter alle rechtsstaatlichen Vertrauensgrundsätze von Konsumentenschutz und Rechtssicherheit zur Schimäre werden lässt. Das von der E-Control öffentlich vorgeschobene Argument: Wer das Stromnetz höher belaste, soll dafür auch mehr bezahlen. (2) Wenn sie ökomodern ein E-Car lenken und aufladen möchten, mit einer vielbeworbenen und umweltfreundlichen Wärmepumpe ihre Wohnung heizen oder andere Stromverbraucher wie Waschmaschine, Wäschetrockner, Heimsauna schlechterdings sogar Zeitgleich benutzen, dann werden sie in Zukunft wesentlich mehr und zusätzlich für das Stromnetz bezahlen müssen. Denn mit vier Kilowatt, mit denen ein Durchschnittshaushalt derzeit an Stromleistung durchkommt, werden wir durch die modernen Lebensumstände in Zukunft nicht mehr auskommen.

Beim Durchforsten des Tarifdschungels der Stromlobby fällt auf, dass fast ein Drittel der Stromrechnung wird durch den Posten „Netztarif“ belastet. In Zukunft, so die richtungsweisenden Vorgaben der E-Control Stromregulierungsbehörde, soll es durch höhere Netztarife für unsere Stromrechnungen deutlich mehr und nochmals undurchsichtiger werden. (3) Das Schnellladen des angeblichen Zukunftsmodells E-Car, E-Bike oder modernen Heizens mittels Wärmepumpe, wird zur Kostenfalle vieler Stromkonsumentinnen. Doch das ist nur der äußerst unangenehme Nebeneffekt an der von Stromregulierungsbehörde E-Control diktierten „Reform“aktion.

Ein vom E-Control-Vorstand Wolfgang Urbantschitsch medial verbreitetes Ansinnen zeigt den wahren Hintergrund dieser „Netztarifreform“ auf. (4) Es soll in Zukunft allen StromkundInnen, die sich erdreistet haben, einen Überwachungszähler Smart Meter mittels Opt Out abzulehnen, dies nachhaltig per nachgeschobenen Gesetz gründlich verleidet werden.

Die E-Control hat in den letzten Jahren ein wirkliches Opt Out für die StrumkundInnen erfolgreich hintertrieben, deshalb darf die Stromindustrie diesen Smart Meter nunmehr in jeden Haushalt montieren. Einzig die Fernabschaltung und laufende Verbrauchsaufzeichnung, also einzelne Funktionen wie Viertelstunden Verbrauchsmessung und Übertragung dieser Messwerte, dürfen bei Opt Out nicht ausgeführt werden. Kontrollieren können sie das als Stromkunde leider nicht wirklich. Aber das ist der E-Control noch immer viel zu wenig an Kontrolle und Entmündigung der StromkundInnen.

Der E-Control Vorstand Urbantschitsch möchte für seine preistreibende „Netztarifreform“ den Smart Meter in seinen vollen Funktionen auch für Opt Out Zähler nützen. Nicht nur durch dieses Ansinnen wird der Smart Meter seiner Bezeichnung als „Überwachungszähler“ mehr als gerecht. Denn wie anders, als durch permanente Überwachung und Speicherung ihres Stromverbrauchsverhaltens, kann die Nutzung der Stromlast im Netz festgestellt werden? Wie soll ein Netzentgelt aufgrund einer Netzbelastung festgelegt werden, wenn nicht sekundengenau durch Smart Meter ihr Stromverbrauch/last gemessen, abgespeichert und übertragen wird?

Alle Stromkundinnen, die durch ihr Opt Out nicht bereit sind, sich der Stromindustrie in vielen Belangen auszuliefern, senden nach der unbefriedigenden aber aktuellen Gesetzeslage keine Viertelstundenwerte an die Stromnetzbetreiber. Nur einmal Jährlich, wird der Zählerstand von Stromverbrauch an den Netzbetreiber gesendet. Die E-Control will deswegen wieder ein schon derzeit für Stromkundinnen sehr nachteiliges Gesetz ändern, so Wolfgang Urbantschitsch. Die Stromlobby möchte bei allen Smart Meter, also auch bei jenen, welche derzeit durch Opt Out ausgenommen sind, die Viertelstunden Messwerte auslesen. Angeblich, laut E-Control, nur einmal im Monat und ausschließlich den höchsten Wert. Doch wer vertraut solchen Aussagen in Anbetracht der bisherigen Vorgänge zur Zwangseinführung des Smart Meter? (5)

Die laut Datenschutzgrundverordnung offenliegenden Probleme mit den aus Smart Meter generierten Daten, deren Speicherung und Übertragung/Überlassung zur weiteren Verwendung, schiebt der E-Control Vorstand lässig beiseite. Urbantschitsch geht davon aus, das es keine datenschutzrechtlichen Probleme geben wird.

Nach dem Rechnungshofbericht vom Jänner 2019 zur Causa Smart Meter, stellt das Ansinnen der E-Control eine unfassbare Provokation dar. Derzeit sind österreichweit erst 12% der Smart Meter ausgerollt. Aufgrund der vom Rechnungshof festgestellten Umstände, muss ein sofortiger Stopp der Smart Meter-Einführung erfolgen. Den rechtsstaatlichen Prinzipien zufolge, müsste das zuständige Ministerium eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft zur Prüfung der Zusammenhänge übermitteln. Aber sie wissen ja, alles Recht geht vom …………….!

Rudi Schober
(März 2019)


Anmerkungen:

  1. https://www.rechnungshof.gv.at/berichte/ansicht/die-einfuhrung-intelligenter-messgerate-smart-meter.html
  1. 02.2019 derstandard.at/2000098701005/Schnellladen-und-Heimsauna-verteuern-kuenftig-den-Strom
  2. https://www.e-control.at/documents/20903/388512/SNE-V+2018+Novelle+2019_Begutachtung_30.10.2018.pdf/d5c6eae5-a00e-ffa5-1e96-9e9d74a26821
  3. https://help.orf.at/stories/2968694
  4. https://www.rechnungshof.gv.at/berichte/ansicht/die-einfuhrung-intelligenter-messgerate-smart-meter.html