Image§ 278a des Strafgesetzbuchs, der sogenannte Mafiaparagraph, wird verwendet, um aufmüpfige Gruppen, die den Machteliten in Österreich auf die Nerven gehen, zu kriminalisieren. Das beste Beispiel dafür ist der Tierschutzprozess. Nach 4 Jahren Ermittlungen mit allen Schikanen wurden keine Hinweise auf Straftaten gefunden. Das Justizministerium gab daraufhin die Weisung, nur nach § 278a mit dem Argument anzuklagen, die betroffenen TierschützerInnen würden zwar nur legale Kampagnen führen, aber damit wissentlich die Ziele von StraftäterInnen fördern, die z.B. Pelzgeschäften die Scheibe einschlagen. Mit einer legalen Demo gegen Pelz unterstütze man indirekt und ideell eine einem unbekannte Person, die irgendwann irgendwo eine Scheibe eines Pelzgeschäfts eingeschlagen hat. So lässt sich aber jeder Protest kriminalisieren. Deshalb muss § 278a entschärft werden! (Mehr dazu unter: http://278.at/)

Kriminalisierung engagierter TierschützerInnen - angeklagt nach dem "Mafiaparagraphen"

13 Personen wurden angeklagt, 10 davon waren bereits 3 ½ Monate in U-Haft. Alle 13 sind wegen Unterstützung einer kriminellen Organisation im Tierschutz nach § 278a angeklagt, die 35 Tierschutzkampagnen (gegen Pelz, Legebatterien usw.) geführt haben soll und seit 1988 (dem Tag der ersten Sachbeschädigung an einem Pelzgeschäft – mit roter Farbe ist das Schaufenster bemalt worden) aktiv wäre. 200.000 Aktenseiten beschreiben eine Anzahl von Straftaten über mehr als 20 Jahre ohne Hinweis auf die TäterInnen, sowie zahlreiche legale Kampagnen und radikale Äußerungen der Angeklagten im Internet. § 278a macht es möglich, aus diesem Sammelsurium eine Anklage mit 120 ZeugInnen der Anklage zu basteln. Bis Ende November 2010 – also nach 8 Monaten Prozess – sind 95 ZeugInnen der Anklage einvernommen worden. Die Verteidigung hat 300 ZeugInnen beantragt. Der Prozess zeigt, was eine Anklage nach § 278a bedeutet: das gesamte Aktivismusleben der Angeklagten steht vor Gericht, der Prozess wird zum Monsterprozess, die Gerichtstage werden mit völlig sinnlosen Bagatellstraftaten ohne TäterInnen und legalen NGO-Aktionen ohne Straftaten gefüllt.

Das Werkstattblatt führte ein Interview mit zwei der Hauptangeklagten im sog. "Tierrechtsprozess". DI Elmar Völkl und Chris Moser schildern uns ihre persönlichen Erlebnisse, Eindrücke, Erfahrungen und wie ihr Leben nach einem Prozess aussehen kann, der ihr aller Privat- aber auch Aktivistenleben aufgrund seiner Dauer und wie der Prozess geführt wurde, auf dramatische Art- und Weise für sie, als auch die Menschen in ihrem privaten Umfeld, völlig verändert hat.

"Hierzulande gilt offenbar die Schuldvermutung"

Zum Interview mit DI Elmar Völkl, dem Fünftangeklagten

§ 278a? „Keine Vernunft, keine Logik“

Zum Interview mit Chris Moser, auf Mokant, dem Viertangeklagtenzum Schlussplädoyer und zum Observationsbericht von Chris Moser