Am 17. Dezember 2024 stimmte UN-Generalversammlung eine große Mehrheit der Staaten für eine Resolution für die Bekämpfung der Verherrlichung des Nationalsozialismus, des Neonazismus und Rassismus. Dagegen stimmten alle EU-Staaten einschließlich Österreich. Ein unfassbarer, aber sich mittlerweile wiederholender Skandal.


Am 17. Dezember 2024 brachte Russland, Belarus und Turkmenistan in der UN-Generalversammlung eine Resolution ein mit dem Titel: „Bekämpfung der Verherrlichung des Nationalsozialismus, des Neonazismus und anderer Praktiken, die zur Eskalation gegenwärtiger Formen des Rassismus, der Rassendiskriminierung, der Fremdenfeindlichkeit und der damit verbundenen Intoleranz beitragen.“

Wie schon 2022 und 2023 votieren die EU-Staaten in einer Blockabstimmung gegen diesen Antrag. Die EU rechtfertigte diese Ablehnung damit, „dass die Russische Föderation das falsche Narrativ der „Entnazifizierung“ verwendet hat, um ihren Angriffskrieg gegen die Ukraine zu rechtfertigen.“

Weil man gegen die Rechtfertigung eines völkerrechtswidrigen Angriffskrieg ist, darf man die Verherrlichung jenes Regimes, das den bislang grausamsten völkerrechtswidrigen Krieg der Menschheitsgeschichte verbrochen hat, nicht mehr verurteilen?! Das ist absurd. 

Die große Mehrheit der Staaten in der UN-Generalversammlung konnte über diese verrückte Ideologie der westlichen Staaten nur den Kopf schütteln. Sie unterstützten die russische Resolution gegen den (Neo-)Nazismus ebenso, wie sie davor die völkerrechtswidrige Aggression Russlands gegen die Ukraine verurteilt hatten. Deshalb fand die antinazistische Resolution auch eine deutliche Mehrheit von 119 Staaten, die NATO- und EU-Staaten blieben klar in der Minderheit (sh. Tafel der Abstimmung).

Österreich: Bruch von Verfassung und Völkerrecht

Dass sich die österreichische Regierung bei dieser UN-Abstimmung den Vorgaben aus Brüssel und Berlin angeschlossen hat, ist nicht nur politisch skandalös, es ist ein offener Bruch der eigenen Verfassung und der völkerrechtlichen Verpflichtungen, die Österreich mit dem Staatsvertrag eingegangen ist. So verpflichtet sich Österreich im Artikel 9 des Staatsvertrages dazu „aus dem österreichischen politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben alle Spuren des Nazismus zu entfernen“ und „alle nazistische oder militaristische Tätigkeit und Propaganda in Österreich zu verhindern“. Genau darin besteht der Kerninhalt der Resolution, gegen den der österreichische Vertreter in der UN-Generalversammlung gestimmt hat.

Die hiesigen Rechtsextremen von der FPÖ, denen der Staatsvertrag und die antifaschistische Nachkriegsverfassung schon immer verhasst war, können sich ins Fäustchen lachen, dass ihnen die Regierung die Drecksarbeit abnimmt.

Gerald Oberansmayr

Auszüge aus der Resolution

In der Resolution heißt es unter anderem:

„Die UN-Generalversammlung …

… äußert tiefe Besorgnis über jegliche Art der Glorifizierung der Nazi-Bewegung, von Neonazismus und früheren Mitgliedern der Waffen-SS-Organisationen, einschließlich der Errichtungen von Denkmälern und Gedenkstätten und öffentlicher Demonstrationen im Namen der Glorifizierung der Nazi-Vergangenheit, der Nazi-Bewegung und des Neonazismus, … 

…äußert Besorgnis über die wiederkehrenden Versuche, Denkmäler zu entehren und zu zerstören, die zur Erinnerung an jene errichtet wurden, die gegen den Nazismus während des 2. Weltkrieges kämpften;

… registriert mit Sorge die wachsende Zahl rassistischer Vorfälle weltweit, einschließlich der Zunahme von Skinhead-Gruppen, die für viele dieser Vorfälle verantwortlich sind, ebenso das Wiederaufleben rassistischer und ausländerfeindlicher Gewalt, die auf Menschen zielt, die nationalen, ethnischen, religiösen oder sprachlichen Minderheiten angehören. 

… ruft zur Verurteilung von jeder Art der Leugnung und des Versuchs zur Leugnung des Holocaust auf und … ermutigt alle Staaten, Maßnahmen zu ergreifen – einschließlich gesetzlicher und erzieherischer – um allen Formen der Holocaustleugnung ein Ende zu bereiten. 

... äußert tiefe Sorge über die wachsende Zahl von Abgeordneten extremistischer politischer Parteien in nationalen und lokalen Parlamenten in einer Anzahl von Ländern und Regionen, als auch über die Tatsache, dass in einigen Staaten traditionelle politische Parteien mit diesen Koalitionen bilden. 

… bekräftigt den Artikel 4 der (Antirassimus-)Konvention, entsprechend dem die Staaten jede Propaganda und alle Organisationen verurteilen, die auf der Idee oder Theorie der Überlegenheit einer Rasse oder Gruppe von Menschen einer bestimmten Hautfarbe oder ethnischen Herkunft beruhen; ebenso den Versuch, Rassismus und ethnische Diskriminierung zu rechtfertigen oder zu fördern… 

…(ruft auf), unmittelbare und positive Maßnahmen zu beschließen, die darauf ausgerichtet sind, alle Formen der Aufstachelung zu bzw Akte solcher Diskriminierung zu beseitigen…“