ImageIn der nächsten Nationalratssitzung im April soll die Novelle des Fremdenrechts mit weiteren Verschärfungen beschlossen werden. Bereits 17-jahrige dürfen demnach in Zukunft für 10 Monate in Schubhaft weggesperrt werden. Der Verein DIDF und die Solidarwerkstatt appellieren in ihrer gemeinsamen Erklärung an die österreichischen Abgeordneten des Nationalrats dieses Unrechtspaket an das Innenministerium zurückzuschicken. Demonstration gegen das Unrechtspaket am Mittwoch, 27. April in Wien.
Plus: Kommentar zur Fremdenrechtsnovelle von Christian Schörkhuber (Volkshilfe OÖ)

Die geplante Fremdenrechtsnovelle ist die fünfte Verschärfung im Fremdenrechts- und Asylbereich innerhalb von 22 Monaten. Zum einen zeigt dieser Umstand, dass die österreichischen Gesetze in diesem Bereich in die falsche Richtung gehen, zum anderen ist es einfach nur rassistisch, wenn Fremde in Österreich immer größeren Schikanen und Sanktionen ausgesetzt werden. Wir brauchen dringend ein Umdenken in der Politik: Weg vom Gegeneinander hin zu einem respektvollen Miteinander. 

Auch wenn einige der giftigsten Spitzen des ursprünglichen Entwurfes im Ministerrat wegverhandelt wurden,  ist die Fremdenrechtnovelle nach wie vor ein Unrechtspaket. In der neuen Regelung gibt es die Möglichkeit Kinder und Jugendliche in Schubhaft zu nehmen. So gilt z.B. die zwingende Anwendung von sogenannten gelinderten Mitteln in Zukunft nur mehr für Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren. 17-jahrige dürfen demnach in Zukunft für 10 Monate in Schubhaft weggesperrt werden. Für uns ist ganz klar, dass Kinder nicht ins Gefängnis gehören. Es ist überhaupt eine Schande, jemanden einzusperren, nur weil er aus seinem Land flüchten musste.

Ebenso problematisch sind die Verschlechterungen für schon lange hier lebenden MigrantInnen. In Zukunft können Aufenthaltstitel ganz einfach entzogen werden. So kann, zum Beispiel, ein Drittstaatsangehöriger, der schon lange und legal hier lebt und arbeitet, einfach abgeschoben werden, wenn er länger als 3 Monate arbeitslos ist. Die Mandatare sollten sich die Frage stellen, was es bringt, gut integrierte Leute aus dem Land abzuschieben. Scharf zu kritisieren ist auch die fehlende Rechtssicherheit. Aufenthaltstitel sollen in Zukunft bereits vor dem Ende des Verfahrens entzogen werden und eine Berufung gegen die Abschiebung hat keine aufschiebende Wirkung mehr. Übersetzt heißt das, dass Betroffene während eines laufenden Verfahrens abgeschoben werden können und per Gesetz keine Möglichkeit dazu haben, sich dagegen zu wehren. Eine Regelung, die eines Rechtsstaates nicht würdig ist. 

Dieses Recht  ist Unrecht und hat nur einen Zweck, nämlich Ausländer/innen abzuschieben, beziehungsweise erst gar nicht hereinzulassen. Wir fordern die Nationalräte auf, das Fremdenrechtspaket nicht anzunehmen, sondern an das Innenministerium zurückzuschicken. Wir appellieren an das Gewissen der Politiker/innen, kein Ausländer-Raus-Gesetz zu beschließen. Wir brauchen gleiche Rechte und Pflichten für alle! Von der weiteren Entrechtung eines wachsenden Teils der in Österreich lebenden und arbeitenden Menschen profitieren nur jene, die die Gesellschaft ihren parasitären Machtinteressen unterordnen.


KOMMENTAR
von Christian Schörkhuber, Geschäftsführer Volkshilfe OÖ Flüchtlings- & MigrantInnenbetreuung

Fremdenrechtsnovelle - eines Rechtsstaates unwürdig!

2011 in einer Gemeinde in Oberösterreich:
Um 5 Uhr früh dringen Polizisten in eine Flüchtlingsunterkunft ein. Was wie eine Suche nach einem Schwerverbrecher aussieht, ist eine „normale“ Abschiebeaktion einer Asylwerberfamilie. Die Eltern und ihre kleinen Kinder werden brutal aus ihrem Schlaf gerissen und abtransportiert.  Sie haben keine Zeit sich von ihren FreundInnen zu verabschieden, sie dürfen nur das allerwenigste einpacken . Die Kinder weinen, die Eltern zittern voller Angst vor der Zukunft.

Komani, Zogaj, Araksya, Lakota
Alles Namen von Einzelfällen. Aber alle zusammen ergeben ein Gesamtbild.Ein Gesamtbild einer inhumanen, unmenschlichen, unchristlichen, den vielzitierten stolzen Werten unserer zivilisierten Welt – des christlichen Abendlandes wie es manche nennen – widersprechenden Gesetzgebung. 

Seit 20 Jahren, es war die Ära Löschnak als Innenminister, werden die sogenannten „Ausländergesetzte“ Schritt für Schritt verschärft. Ex-Innenministerin Fekter und ihr SPÖ Gegenpart Verteidigungsminister Darabos haben ein neues Gesetz ausgearbeitet. Abschreckung lautet die Parole.  „Wir müssen die Gemäßigten stärken, damit wir die Fundamentalisten, die im Vormarsch  sind, im Zaum halten und aus Österreich eliminieren“,  so Fekter anlässlich der Verleihung des Sicherheitspreises in der Raiffeisenlandesbank.  

Was beinhaltet nun das neue Gesetz? 

Sprache dient zur Einwanderungsverhinderung
Mit der Novelle soll die Sprache offensichtlich als einziges Integrationskriterium gelten.  Es wird nun Sprachtests vor einer Einreise geben. Mit Erteilung eines Aufenthaltstitels tritt die verkürzte Erfüllungspflicht ein. Innerhalb von 2 Jahren (derzeit: innerhalb von 5 Jahren) müssen Sprachkenntnisse der Stufe A2 nachgewiesen werden. Für viele, vor allem für Frauen, die in ihrem Heimatland enorme Bildungshürden hatten, eine unlösbare Aufgabe. Um überhaupt zu einem unbefristeten Niederlassungstitel oder einer Staatsbürgerschaft zu kommen, muss nun B1 Sprachniveau (Maturaniveau) nachgewiesen werden! 

Jung statt alt
Durch die Schaffung eines Punktesystems wird klar ersichtlich, dass Zuwanderer jung, reich und gut ausgebildet sein müssen, um in Österreich erwünscht zu sein.

Durchsuchungen ohne richterlichen Befehl
Zukünftig wird den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes noch leichter die Befugnis zugeteilt, Grundstücke und Räume im Rahmen des Fremdenrechts nicht nur zu betreten, sondern auch zu durchsuchen. 

Ausweitung der Schubhaft
Im Bereich der Schubhaft wurde wiederum einiges verschärft. So werden Minderjährige ab 16 Jahren wie Erwachsene behandelt. Die Regelschubhaftdauer soll von 2 auf 4 Monate verdoppelt werden. 

Anwesenheitspflicht – Internierung von AsylwerberInnen
Am Beginn des Asylverfahrens sollen alle AsylwerberInnen ins Lager gesperrt werden!AsylwerberInnen, die im Heimatland inhaftiert waren, die von staatlicher Seite verfolgt und gefoltert wurden werden festgehalten. Sie müssen innerhalb eines durch hohe Zäune und Mauern abgegrenzten Areals bleiben, welches von privaten Sicherheitskräften bewacht wird. Beim Verlassen droht Schubhaft.  

Bleiberecht
Zur Regelung von Bleiberechtsfällen wird kritisiert, dass die Gelegenheit nicht genutzt wurde, eine klare, übersichtliche und rechtsstaatliche Lösung zu finden. Bemängelt wird auch, dass die Altfallregelung nicht aufgewertet wurde. Der Stichtag steht immer noch mit 2004 festgeschrieben. 


Dies ist nur ein kleiner Einblick in die neuen Verschärfungen. Österreich nimmt immer mehr eine Vorreiterrolle als restriktivstes Einwanderungs- und Asylland in Europa ein. Der Widerstand dagegen ist leider gering.

Damit es nicht so bleibt Demonstration gegen das Unrechtspaket am Mi, 27. April in Wien!