ImageDie Solidarwerkstatt sieht in der Ukraine-Politik sowie öffentlichen Äußerungen des Außenministeriums einen Verstoß gegen das NS-Verbotsgesetz. Deshalb haben wir folgende Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Wien übermittelt.

Solidarwerkstatt Österreich
Waltherstraße 15
4020 Linz

An die
Staatsanwaltschaft Wien
Landesgerichtstraße 11
1082 Wien                                                                           Wien, am 4.5.2014


Sachverhaltsdarstellung in Hinblick auf § 3d und § 3h des NS-Verbotsgesetz


Sehr geehrte Damen und Herren,

wir ersuchen Sie zu überprüfen, ob in Hinblick auf folgend festgehaltenen Sachverhalt, Tatbestände des § 3 d und § 3 h des NS-Verbotsgesetzes erfüllt sind und damit strafrechtliche Verfolgung erfordern.

In einem Schreiben des Bundesministerium der Republik Österreich für Äußeres, Geschäftszahl BMeiA-UA.2.13.33/0028-II.3/2014 vom 20. März 2014, namentlich vertreten durch Frau Botschafterin Dr. Heidemaria Gürer im Auftrag des Hrn. Außenminister Sebastian Kurz, wird wörtlich ausgesagt:

„Die von Ihnen erwähnte ukrainische Partei ‚Swoboda’ ist eine in der Ukraine legal registrierte politische Bewegung. Die Figur Banderas ist sehr kontrovers, mit den von Ihnen beschriebenen rechtsradikalen Zügen. Für viele Ukrainer/Innen ist er aber auch ein Symbol des Kampfes für eine unabhängige Ukraine.“

Der in dem inkriminierenden Schreiben angeführte Stepan Bandera (1909-59) ist nachgewiesener NS-Kollaborateur, Antisemit und Kriegsverbrecher gewesen. Stepan Bandera war führendes Mitglied und geistiger Wegbereiter der „Ukrainischen Aufständischen Armee“ (UPA), welche derzeit wiederum als Vorbild und geistiger Wegbereiter der ukrainischen rechtsextremistischen Partei „Swoboda“ dient. Unter dem Einfluss der UPA kämpften die ukrainischen Bataillone „Nachtigall“ und „Roland“ 1941 für die Wehrmacht gegen die Sowjetunion und zeichneten verantwortlich für den Tod von mindestens 80.000 Menschen, viele davon mosaischen Glaubens.

Wir möchten darauf hinweisen, dass §3ff des Österreichischen Verbotsgesetzes die Verharmlosung ebensolcher „Symbole“ im Zusammenhang mit dem NS-Regime, mit welchem Namen auch immer, für welche Unabhängigkeit auch immer, einen Straftatbestand darstellt.

Die im Auftrag des Außenministers erfolgte Verharmlosung von Holocaust-Tätern ist Ausdruck einer Politik des österreichischen Außenministeriums bzw. der österreichischen Bundesregierung, die durch ihre Unterordnung unter die Politik des Europäischen Auswärtigen Dienstes neofaschistischen Kräften in der Ukraine an die Macht verholfen hat. Die Kollaboration des Auswärtigen Dienstes der EU mit „Swoboda“ ist vielfältig belegt. Mittlerweile besetzen Vertreter der Partei „Swoboda“, die in Aufmärschen den NS-Kollaborateur Stepan Bandera verherrlicht, höchsten Positionen in der durch einen Staatsstreich an die Macht gekommenen neuen Regierung in der Ukraine.

Wenn das Verbotsgesetz die Verharmlosung des Holocaust unter Strafte stellt, dann muss die Beihilfe zur illegalen Machtergreifung von Kräften, die offen in der Tradition von Holocaust-Verbrechern und NS-Kollaborateuren stehen, umso mehr einen Verstoß gegen dieses antifaschistische Gesetz darstellen. Die österreichische Regierung bzw. das österreichische Außenministerium haben in keiner Art und Weise versucht, der EU-Unterstützung von neofaschistischen Kräften entgegenzutreten. Im Gegenteil: In einem Schreiben im Auftrag des Außenministers wird diese Politik des Europäischen Auswärtigen Dienstes offen damit gerechtfertigt, dass Swoboda „als Teil der Opposition als Gegenpol zur Präsident Janukowitsch und Sprecher der Oppositionsbewegung auftrat“. Somit machen sich Außenminister Sebastian Kurz bzw. die Bundesregierung durch Aussagen und Handlungen zum Erfüllungsgehilfen und Mitstreiter einer nach dem Verbotsgesetz untersagten Politik.

Letztlich lässt sich aus unserer Sicht feststellen, dass die Unterordnung der österreichischen Bundesregierung unter den Auswärtigen Europäischen Dienst im permanenten Rechtswiderspruch sowohl zum Neutralitätsgesetz als auch zum Verbotsgesetz steht.

Mit freundlichen Grüßen
f. d. Solidarwerkstatt
Rudolf Schober