Seit Oktober 2023 wird mit offener staatlicher Repression gegen die Palästina Solidaritätsbewegung vorgegangen. Öffentliche Manifestationen werden untersagt, Aktivist*innen juristisch drangsaliert und in vielen Fällen auch festgenommen.
Für aufmerksame Beobachter ist offenkundig: Der Movens dafür kommt nicht aus dem Sicherheitsapparat, sondern von ganz oben, direkt aus der Regierung. Durchgehend alle anhängigen Verfahren sind juristisch zugunsten der Verfolgten ausgegangen. Regierung und Exekutive halten dennoch an ihrem menschenrechtswidrigen, repressiven Kus fest. Es ergibt sich ein erschreckendes Bild: Während sich die Justiz den Grund- und Menschenrechten verpflichtet sieht, dies aber oft erst Monate nach dem Exekutivhandeln durchsetzen kann, sieht darin die Regierung genau den Grund, warum es lohnt an ihrer rechtswidrigen Politik festzuhalten. Hier ein kursorischer Überblick über jüngste gerichtliche Entscheidungen:
10. Mai 2024
Das Wiener Landesverwaltungsgericht hebt das Verbot des Schweigemarsches „Solidarität mit dem medizinischen Personal in Gaza auf. Begründung für das Verbot war, die Veranstalterin, die palästinensischen Ärzte und Apotheker, hätten nicht zugesagt, den Slogan Slogan „From the river to the sea, Palestine will be free“ zu unterbinden. Der Richter hob die Untersagung mit dem lapidaren Hinweis auf, dass bei einer stillen Versammlung so ein Satz gar nicht fallen könne und daher das Verbot rechtswidrig sei.
16. Mai 2024
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hebt die Untersagung er Mahnwache und Demo für einen sofortigen Waffenstillstand in Palästina als rechtswidrig auf. Der Richter meinte, dass der Slogan „From the river to the sea, Palestine will be free“ als Aufforderung zu einer (kurz- oder langfristigen) friedlichen Beilegung des Konflikts verstanden werden“ kann. (LVwG-AV24/001-2024)
13. Juni 2024
Das Urteil des Landesverwaltungsgerichts Wien von 10. Mai 2024 wird rechtskräftig. Die Behörde hat auf Rechtsmittel verzichtet.
31. Juli 2024
Das Wiener Landesverwaltungsgericht gibt der Beschwerde gegen die Untersagung einer Palästinasolidaritätskundgebung am 12. Dez. 2023 statt. Begründet wurde die Untersagung durch die Exekutive wegen der Parole: „Vom Jordan zum Mittelmeer … keinen Zionismus mehr“. Es sei lt. LVWG ein „demokratisches Recht, gegen Zionismus zu sein.“
9. August 2024
Am 9. Juli 2024 hat das Landesverwaltungsgericht Wien entschieden, dass die Verhaftung von Walter Höller und anderer Aktivist*innen am 4. Nov. 2023 rechtswidrig war. An diesem Tag wurde eine Veranstaltung aufgelöst, bei der die Veranstalter sich nicht bereit erklärten, den Slogan „From the river to the sea, Palestine will be free“ von sich aus zu unterdrücken und damit gegen die Verfassung zu handeln, wie es die Polizei verlangte. Laut LVWG war die anschließende Verhaftung eine Einschüchterungshaft, die für illegal erklärt wurde. Die Beschwerde zur Auflösung der Versammlung selbst ist noch anhängig.