Der Linzer Bürgermeister Klaus Luger hat eine Klimademonstration am 25.9. über die Linzer Nibelungenbrücke untersagt. Das Landesverwaltungsgericht hat nun festgestellt, dass diese Untersagung „in rechtswidriger Weise“ erfolgt ist. Der Bürgermeister versucht sich mit einer Irreführung aus der Affäre zu ziehen.

Fridays for Future Linz hatte den globalen Klimastreik am 25. September lange im Voraus geplant. In insgesamt zehn österreichischen Städten fanden Demozüge statt. Nur in Linz war alles anders. Drei Tage vor der Aktion erhielt das Organisationsteam einen Bescheid des Magistrats, welcher die bewegte Demonstration über die Brücke untersagte. Vordergründig wegen des Coronarisikos seien bewegte Menschenmengen ein zu großes Risiko. Federführend dabei war Bürgermeister Klaus Luger. Sowohl der Zeitpunkt des Bescheids, welcher keine Zeit mehr für die gerichtliche Bearbeitung einer Beschwerde vor der Aktion ließ, als auch der Inhalt sind nicht nachvollziehbar. Bereits im August dieses Jahres hatte das Landesverwaltungsgericht nämlich in einem ähnlichen Fall entschieden, dass mobile Demos nicht pauschal untersagt werden können. Damals ging es um einen Demozug der Gruppe AUTOFREItag. Im entsprechenden Urteil heißt es, die Covid 19-Maßnahmen der Bundesregierung sehen für Versammlungen nur das Einhalten der Abstandsregeln oder das Tragen einer Maske vor. Weitere Beschränkungen können rechtlich nicht begründet werden.

Kritik von Amnesty International

Da das Versammlungsrecht als Teil der Europäischen Menschenrechtskonvention –  wie auch der österreichischen Verfassung – besonders geschützt ist, kam sogar von Amnesty International Kritik an dem Verbot. Hinzu kommt, dass mittlerweile bekannt ist, dass das Coronarisko im Freien viel geringer als in geschlossenen Räumen ist. Mediziner wie Hans-Peter Hutter hatten im Vorfeld sogar aufgerufen, zu den Klimastreiks zu gehen. Damit können auch medizinische Bedenken kaum begründet werden. Trotz dessen untersagte der Magistrat – im Normalfall dafür nicht einmal die zuständige Behörde – aus denselben Gründen, die das Gericht im August bereits abgewiesen hatte.

Bürgermeister betreibt Irreführung

Auch hiergegen wurde Beschwerde eingereicht – der das Landesverwaltungsgericht schließlich am 12. Oktober stattgab. Wie im Falle von AUTOFREItag wurde dabei nochmals bestätigt, dass die Covid 19-Maßnahmen die rechtlich verbindliche Richtschnur sind, und dass mobile Demos daher ganz klar stattfinden können, solange Abstand und Maske berücksichtigt werden. Die Untersagung sei „in rechtswidriger Weise“ erfolgt, heißt es im Gerichtsbescheid. Dabei wird der Linzer Bürgermeister explizit als verantwortlich genannt. Außerdem wird festgehalten, dass einzig und allein die Landespolizei zuständig gewesen wäre. Der Magistrat hat sich also völlig außerhalb seiner Kompetenz eingemischt. In einer Presseaussendung rechtfertigte sich Klaus Luger mit der Aussage, die Rechtslage sei zum Zeitpunkt der Untersagung nicht eindeutig gewesen. Jetzt hingegen sei endlich „Rechtssicherheit“ hergestellt. Das ist Irreführung! Ein Blick das August-Urteil hätte genügt, damit Klaus Lugers Behörde von der Rechtslage erfahren hätte. Leider kam das Urteil – da es in Österreich keine Eilgerichtsbarkeit gibt – für den Klimastreik viel zu spät. Dennoch ist es ein Erfolg!

Um symbolisch trotzdem präsent zu sein, meldete Fridays for Future direkt nach der Untersagung als Notfalllösung statt der Marschroute eine Standkundgebung an, die sich über die gesamte Nibelungenbrücke hätte erstrecken sollen. Doch auch diese wurde mit Verweis auf den fragwürdigen Bescheid in einer formlosen E-Mail verboten.

Corona als Vorwand

Wiederum als Antwort auf diesen Einschnitt in das Versammlungsrecht meldete AUTOFREItag ersatzweise eine eigene Versammlung auf der Brücke an. Zeitpunkt: 15:00 bis 15:15. Die Idee war, zumindest ein gemeinsames Foto auf der Fahrbahn machen zu können und auch das Versammlungsrecht zu verteidigen. Diese Aktion war laut Anmeldung komplett unabhängig von Fridays for Future und deren Untersagungsbescheid war aus diesem Grund nicht anwendbar. Corona war als Untersagungsgrund völlig aus dem Spiel. Und trotzdem wurde sogar diese Aktion – keine zwei Stunden vor Beginn – durch die Polizei untersagt! Hieran zeigt sich, dass es den Verantwortlichen um völlig andere Interessen geht. Im Wortlaut heißt es, dass es „sicherheitsbegründete und verkehrstechnische“ Bedenken gebe. Das ist absolut widersprüchlich, wenn man weiß, dass davon bei der Anmeldung seitens Fridays for Future keine Rede war. Deren Demo hätte sogar etwas früher über beide Seiten der Brücke führen sollen – und wäre zeitlich viel länger gewesen! „Die verkehrstechnische Bedeutung der Nibelungenbrücke“ spricht gegen eine 15-minütige Demo! Von Corona war keine Rede mehr. Damit zumindest ist der wahre Grund schwarz auf weiß bekannt, warum Aktionen auf der Brücke derart erschwert werden. Die Politik, versinnbildlicht durch Klaus Luger, will lieber Autos statt Menschen! Dem werden wir uns weiterhin in den Weg stellen. Eine Beschwerde ist in Vorbereitung, außerdem wird es selbstverständlich weiterhin kritische Aktionen geben. Sobald als möglich auch wieder auf der Brücke.

Andreas Schütz
(13.10.2020)