Derzeit werden im Rahmen einer EU-Regierungskonferenz die Verträge der EU neu verhandelt. Mit diesem Vertrag soll Österreich den - mit wenigen kosmetischen Änderungen versehenen - Regelungen des 2005 gescheiterten Verfassungsvertrags unterworfen werden. Das österreichische Parlament hat bereits im Mai 2005 den EU-Verfassungsvertrag rechtswidrig ohne Volksabstimmung ratifiziert. Die Bundesregierung interpretiert diesen Akt als Freibrief für die Verhandlungen bei der Regierungskonferenz und plant den darauf aufbauenden neuen Vertrag ohne öffentliche Debatte und ohne Volksabstimmung über die Bühne zu bringen.
Unterstützen auch Sie die Aktion „Für eine Volksabstimmung über den neuen EU-Vertrag!“ hier.
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