Image10 Punkte des EU-"Reform"vertrags, die uns von der Regierung systematisch verschwiegen werden. Wer sich ausführlicher über die Inhalte dieses EU-Vertrages informieren will, kann bei der Werkstatt Frieden & Solidarität die Broschüre "EU-Reformvertrag - Europa der Konzerne und Generäle" bestellen. Preis EUR 3,- (mit ausführlichen Originalzitaten aus den EU-Verträgen). Mailto: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

1.  Der EU-Reformvertrag bringt eine Verpflichtung zur dauerhaften Aufrüstung für alle EU-Mitgliedstaaten. Diese Aufrüstungspflicht wird durch ein eigenes Rüstungsamt überwacht und vorangetrieben (Art. 42, VEU), auch ein eigenes EU-Rüstungsbudget wird durch diesen Vertrag begründet (Art. 41, VEU)

2. Der EU-Reformvertrag ermächtigt .- unter dem Deckmantel des sog. „Antiterrorkampfes“ den EU-Rat zu weltweiten Militärinterventionen – auch ohne ein UNO-Mandat (Art. 43, VEU)

3. Der EU-Reformvertrag steht in diametralen Gegensatz zur österreichischen Neutralität. Er beinhaltet eine militärische Beistandsverpflichtung, die schärfer als die der NATO ist (Art. 42, VEU). Darüber hinaus sieht dieser EU-Vertrag schon eine Beistandsverpflichtung bei sog. „terroristischen Gefahren“, die auch für „präventive“ Angriffskriege instrumentalisiert werden kann (Art. 24, VEU)

4. Der EU-Reformvertrag schreibt eine neoliberale Wirtschaftspolitik fest, indem er alle EU-Staaten zu einer Wirtschaftspolitik „der offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb“ verpflichtet (Art. 119, 120, VAE). Kapitalverkehrsfreiheit, Steuerdumping, öffentliche Sparzwänge usw. führen zu verschärftem Sozialabbau und zum kontinuierlichen Rückgang des Anteils der ArbeitnehmerInnen am Sozialprodukt.

5. Der EU-Reformvertrag unterwirft weiterhin die öffentlichen Dienste dem Wettbewerbsrecht des EU-Binnenmarktes (Art. 106, VAE) und schafft neue gesetzliche Grundlagen für die Liberalisierungswut der EU-Kommission. Er ist daher ein Freibrief für die Fortsetzung der Initiativen der EU-Kommission zur Liberalisierungs- und Privatisierung der öffentlichen Dienste (Wasser, Energie, Gesundheit, Soziales, usw.)

6. Der EU-Reformvertrag zementiert die monarchische Stellung der Europäischen Zentralbank ein. Sie darf ausdrücklich keinem Einfluss demokratisch gewählter Organe unterworfen werden (Art. 130, VAE). Die EZB ist auf den unbedingten Vorrang von Hartwährungspolitik vor Beschäftigungspolitik verpflichtet (Art. 127, VAE), also auf die Interessen der großen Vermögensbesitzer vor denen der großen Mehrzahl der Bevölkerung. Während z.B. Sozialausgaben einer strikten Sparpolitik unterliegen (Art. 126 VAE), werden Rüstungsausgaben ausdrücklich gefördert (Art. 42 VEU).

7. Der EU-Reformvertrag setzt die Entmachtung der nationalen Parlamente fort (Art. 207, VAE). Die EU-Kommission soll in Zukunft internationale Handelsverträge in den sensiblen Bereichen Bildung, Soziales und Gesundheit aushandeln können, ohne die Zustimmung der nationalen Parlamente einholen zu müssen. Dabei ist die Kommission laut EU-Recht zum „Abbau der internationalen Handelshemmnisse“ verpflichtet (Art. 21, VEU; Art. 206, VAE)

8. Der EU-Reformvertrag baut die Möglichkeit für die EU-Kommission aus, eine Politik im Interesse der großen Konzerne durchzusetzen: Der EU-Reformvertrag legt den grundsätzlichen Vorrang von EU-Recht vor nationalem Recht fest, Vetomöglichkeiten für einzelne Staaten entfallen, die Macht der großen Nationalstaaten auf Kosten der kleinen nimmt dramatisch zu, das Monopol der Gesetzesinitiative bleibt bei der EU-Kommission, also bei der demokratisch kaum belangbaren Hochbürokratie (Art. 238 ua, VAE), die durch den EU-Reformvertrag noch undemokratischer wird (nicht einmal mehr jedes Land verfügt über einen Kommissar). Demokratiepolitisch ist das kein Fortschritt sondern ein Rückschritt ins 19. Jahrhundert.

9. Der EU-Reformvertrag führt zur weiteren Hierarchisierung Europas. So begründet er die Möglichkeit, einen inneren Führungszirkel der militärisch mächtigsten EU-Staaten (Art. 42,46 VEU) zu bilden („militärisches Kerneuropa“).

10. Der EU-Reformvertrag zementiert den EURATOM-Vertrag ein, dessen Ziel die „Entwicklung einer mächtigen Atomindustrie“ ist (Protokoll zu EURATOM). Schon jetzt muss Österreich mehr als 40 Millionen Euro jährlich für die europäische Atomwirtschaft zahlen.  

Wer sich ausführlicher über die Inhalte dieses EU-Vertrages informieren will, kann bei der Werkstatt Frieden & Solidarität die Broschüre "EU-Reformvertrag - Europa der Konzerne und Generäle" bestellen. Preis EUR 3,- (mit ausführlichen Originalzitaten aus den EU-Verträgen). Mailto: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!